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Nichtfinanzielle Konzernerklärung
In 2017 ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne) in Kraft getreten. Dabei sind Angaben zum Geschäftsmodell, zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung erforderlich, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen des Geschäftsverlaufs auf die genannten Aspekte erforderlich sind. Auch wenn der DB-Konzern nicht vom Regelungsbereich des CSR-RUG erfasst wird, haben wir uns für eine freiwillige Abgabe einer Nichtfinanziellen Erklärung (NFE) entschieden.
Im Rahmen seines integrierten Berichtsansatzes berichtet der DB-Konzern umfassend über alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. In der Wesentlichkeitsanalyse 2019 wurden die drei Handlungsfelder Kapazitätsausbau der Infrastruktur und Fahrzeugflotten, Klimaschutz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als wesentlich im Sinne des CSR-RUG identifiziert.
NFE-Bestandteile | DB-Themen | Hinweise |
Geschäftsmodell | — | |
Umweltbelange | — | |
Sozialbelange | — | |
Andere Belange (ökonomische) | — | |
FREIWILLIGE ZUSATZANGABEN | ||
Umweltbelange | Weitere Umweltbelange, die im Rahmen der Stakeholderbefragung 2019 als nicht wesentlich im Sinne der GRI-Standards bewertet wurden. Daher fallen sie nicht in | |
Arbeitnehmerbelange | Wurde im Rahmen der Stakeholderbefragung 2019 als nicht wesentlich im Sinne der GRI-Standards bewertet. Daher fallen diese Themen nicht in den Scope des CSR- RUG. Nichtsdestotrotz werden sie freiwillig berichtet, um gegenüber den Stakeholdern Rechenschaft abzulegen. | |
Achtung der Menschenrechte | Wurde im Rahmen der Stakeholderbefragung 2019 als nicht wesentlich im Sinne der GRI-Standards bewertet. Daher fallen diese Themen nicht in den Scope des CSR-RUG. Nichtsdestotrotz werden sie freiwillig berichtet, um gegenüber den Stakeholdern Rechenschaft abzulegen. | |
Bekämpfung von Korruption | Wurde im Rahmen der Stakeholderbefragung 2019 als nicht wesentlich im Sinne der GRI-Standards bewertet. Daher fallen diese Themen nicht in den Scope des CSR-RUG. Nichtsdestotrotz werden sie freiwillig berichtet, um gegenüber den Stakeholdern Rechenschaft abzulegen. |
Die Inhalte der NFE finden sich in den relevanten Kapiteln des Konzern-Lageberichts und wurden unter Anwendung der Internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI) in der Kern-Option sowie unter Berücksichtigung der Berichtsanforderungen des United Nations Global Compact (UNGC) erstellt. Darüber hinaus machen wir ergänzende freiwillige Angaben zu weiteren Belangen.