Governance

Menschenrechte

Ziele und Managementansatz

Für uns sind Schutz und Förderung von Menschenrechten von größter Bedeutung. Das Thema Menschenrechte betrifft als Querschnittsthema viele verschiedene Bereiche im DB-Konzern. Über die Wahrung von Menschenrechten in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz innerhalb des DB-Konzerns berichten wir insbesondere im Kapitel Soziales.

Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die Menschenrechte respektieren. Unsere diesbezüglichen Anforderungen sind unter anderem im DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner formuliert. Dieser nimmt Bezug auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), etwa zum Schutz gegen Kinder- und Zwangsarbeit und vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Er enthält Regelungen zu einer angemessenen Entlohnung, zu geregelten Arbeitszeiten sowie zur Präferenz von regulären Beschäftigungsverhältnissen. In Verträgen mit Geschäftspartnern kann das Recht zur Auditierung vereinbart werden, samt negativer Rechtsfolgen bei Nichteinhalten des Kodex.

Wir lehnen jegliche Form moderner Sklaverei ab, sei es Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder Kinderarbeit, und berichten hierzu auch gemäß den Vorgaben des UK Modern Slavery Acts.

Für die weltweiten Aktivitäten von DB Schenker gelten aufgrund der größeren geografischen Risiken eigens entwickelte Social Minimum Standards. Dieses Regelwerk spezifiziert den übergeordneten Verhaltenskodex des DB-Konzerns und bietet insbesondere im internationalen Kontext Mindeststandards auch für Situationen, in denen nationale und internationale Gesetze keine angemessenen Sozialmaßnahmen vorsehen. Die Einhaltung der Social Minimum Standards wird regelmäßig in Stichproben an ausgewählten Standorten vor Ort von der Konzernrevision überprüft.

Bei Anhaltspunkten für Verstöße zu Menschenrechtsthemen stehen Mitarbeitenden, Kund*innen, Lieferanten und weiteren potenziell Betroffen­en, auch anonym, verschiedene Kanäle für Meldungen zur Verfügung. Neben dem zentralen Hinweismanagement sowie den Vertrauensanwält*innen umfasst dies auch unser elektronisches Hinweisgebersystem. DB-Mitarbeitende können sich an die Ombudsfrau Personal wenden. Eingehenden Hinweisen auf mögliche menschenrechtsrelevante Verstöße gehen wir im Rahmen eines Follow-up-Prozesses nach. 2020 wurden über das Hin­weis­gebersystem Verdachtsfälle im Bereich Menschenrechte im mittleren zweistelligen Bereich gemeldet (überwiegend Fälle möglicher problematischer Arbeitsbedingungen sowie potenzieller Diskriminierung).

Das Thema Menschenrechte ist des Weiteren Bestandteil des Stake­holderdialogs des DB-Konzerns.

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