Soziales

Kollektivrechtliche Regelungen

Mitarbeitende nach Beschäftigungsart per 31.12.
(in NP)

2020

2019

2018

 

Tarifkräfte

184.508

177.286

169.494

Beamt*innen

17.081

19.087

21.113

Mitarbeitende mit Individualverträgen 1)

11.298

10.742

10.285

Insgesamt

212.887

207.115

200.892

Deutschland (Gesellschaften mit rund 98 % der inländischen Mitarbeitenden).
1) In dem Wert für die Mitarbeitenden mit Individualverträgen sind im Wesentlichen leitende Angestellte (Führungskräfte), Mitarbeitende, die übertariflich vergütet werden (sogenannte AT-Mitarbeitende), und Mitarbeitende mit einzelvertraglichen Vereinbarungen enthalten.

Die Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeitenden richten sich weltweit in Er­­gänzung zu den landesspezifischen gesetzlichen Regelungen überwiegend nach Tarifverträgen, die mit den in den jeweiligen Ländern zustän­digen Gewerkschaften vereinbart sind.

Grundsätzlich gelten die Tarifverträge für die Mitarbeitenden in Deutschland. Die Tätigkeit der Beamt*innen im DB-Konzern beruht auf einer gesetzlichen Zuweisung im Rahmen des Art. 2 §12 Eisenbahnneuordnungsgesetz. Auf dieser Grundlage werden für die Beamt*innen die tariflichen Bestimmun­gen innerhalb des DB-Konzerns sinngemäß angewendet, soweit die beamtenrechtlichen Regelungen dem nicht entgegenstehen.

Mitarbeitende mit kollektiv­rechtlichen Regelungen
per 31.12
. (in NP)

2020

2019

Verände­rung

2018

absolut

%

 

Mitarbeitende mit Tarif­verträgen

201.555

196.327

+5.228

+2,7

190.556

     Anteil in %

94,7

94,8

0,1

0,1

94,9

Deutschland (Gesellschaften mit rund 9 8% der inländischen Mitarbeitenden).

Der Anteil der Mitarbeitenden, für die kollektivrechtliche Regelungen gelten, liegt unverändert auf einem sehr hohen Niveau.

Wo würden Sie sich am ehesten einordnen?Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
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