Entwicklung der Geschäftsfelder

Rahmenbedingungen

BNetzA genehmigt Trassenpreise für 2021

Aufgrund von Änderungen des RegG und des ERegG waren für das Trassenpreissystem (TPS) 2021 zwei Entgeltgenehmigungsverfahren nötig. Initial hatte die BNetzA eine Anhebung der Trassenentgelte im SPNV um 5,2 % bei gleichzeitiger Absenkung der Entgelte des SPFV um 5,6 % und des SGV um 2,4 % gegenüber dem TPS 2020 genehmigt. Hintergrund für die deutliche Erhöhung der SPNV-Entgelte einerseits und die Absenkung im SGV und SPFV andererseits war die Änderung des RegG, die rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Daraus resultierte eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Da die Entwicklung der Trassenentgelte im SPNV gemäß ERegG an die Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel gekoppelt war, hatte die Anhebung der Mittel unmittelbare Auswirkungen auf die SPNV-Entgelte. Im Juni 2020 wurde diese Kopplung mit der Änderung des ERegG aufgehoben und die Preissteigerung im SPNV auf 1,8 % begrenzt. Die BNetzA hat daher ein Teilaufhebungsverfahren des Bescheides für das TPS 2021 eröffnet und die TPS-Entgelte 2021 am 21. September 2020 neu beschieden. Durch das Teilaufhebungsverfahren wurden Anpassungen von +2,4 % im SPFV und SGV sowie +1,8 % im SPNV genehmigt.

Unabhängig davon hat die BNetzA, wie schon in ihren letztjährigen Beschlüssen, die ursprünglich beantragten Trassenpreise in den meisten Segmenten des SPFV im Zuge der Genehmigung angehoben und für Standardzüge des SGV abgesenkt. Die DB Netz AG hatte in den Vorjahren jeweils gegen diese Entscheidung geklagt. Ein abschließendes rechts­kräftiges Urteil aufgrund einer möglichen mehrin­stanzlichen Entscheidung der genannten Streitsache wäre kurzfristig nicht zu erwarten. Die daher für eine nicht absehbare Zeit fortbestehende rechtliche Unsicherheit birgt das Risiko, dass Investitionen im SGV zurückgestellt oder Wachstumschancen nicht realisiert werden. Vor diesem Hintergrund hat sich die DB Netz AG dazu entschieden, die bestehenden Klageanträge zurückzuziehen und gegen die Änderung im Rahmen des TPS 2021 nicht erneut zu klagen.

BNetzA legt Obergrenze der Gesamtkostenfür Netzfahrplanperiode 2020/2021 fest

Im Rahmen der Anreizregulierung der Trassenpreise legte die BNetzA die Obergrenze der Gesamtkosten der DB Netz AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH mit Beschluss vom 25. März 2020 für die Netzfahrplanperiode 2020/2021 auf rund 5,5 Mrd. € fest. Durch die Anerkennung der LuFV III als qualifi­zierte Regulierungsvereinbarung konnte die Obergrenze gegen­über dem Beschluss vom 22. Juli 2019 angehoben werden, da nun auch LuFV-induzierte Instandhaltungsaufwen­dungen berücksichtigt werden. Für die Netzfahrplanperiode 2021/2022 hat die BNetzA mit Beschluss vom 6. Juli 2020 die Obergrenze der Gesamtkosten ebenfalls auf rund 5,5 Mrd. € festgelegt.

Anreizsystem von der BNetzA genehmigt

Seit Juni 2019 gilt das Anreizsystem zur Minimierung von Störungen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes im SPV. Mit dem Beschluss zum TPS 2021 vom März 2020 hat die BNetzA nun auch die Einführung im SGV mit Wirkung ab dem 13. Dezember 2020 genehmigt. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen werden unter anderem bei baustellenbedingten Verzögerungen deutlich höhere Zahlungen fällig. Das Anreizsystem im SGV sieht ferner eine Differenzierung zwischen pünktlichkeitssensiblen und nicht pünktlichkeitssensiblen Verkehren vor. Die Einordnung ist durch die SGV-EVU bei ihrer Trassenbestellung kenntlich zu machen und wirkt sich auf die Höhe der Anreizentgelte beziehungsweise Schwellwerte aus. Nachdem zwei SGV-EVU gegen die Anwendung des Anreizsystems geklagt hatten, hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 2020 im vorläufigen Rechtsschutz bestätigt, dass kein Grund für ein vorläufiges Aussetzen des Anreizsystems besteht.

Lärmabhängiges Trassenpreissystem

Das Lärmabhängige Trassenpreissystem (LaTPS) sah 2020 einen Zuschlag für laute Güterzüge von 7 % auf den regulären Trassenpreis vor. Güterzüge, die zu mindestens 90 % aus Wagen mit leisen Bremssohlen bestehen, sind von der Zahlung ausgenommen. 2020 haben wir für 2019 insgesamt 72.991 Anträge zur Förderung lärmgeminderter Bestandsgüter­­­wagen erhalten und positiv beschieden. Insgesamt wurden für die gestellten Anträge rund 12,7 Mio. € als Bonus ausgezahlt. Über die gesamte Laufzeit ist das Programm erlösneutral. Ende 2020 ist das LaTPS nach einer Laufzeit von acht Jahren ausgelaufen. Der LaTPS-Bonus für das letzte Programmjahr wird 2021 an beantragende EVU ausgezahlt. Seit dem 13. Dezember 2020 wird das Schienenlärmschutzgesetz umgesetzt, wonach der Betrieb von Güterzügen und Personenzügen, in die ein oder mehrere laute Güterwagen eingestellt sind, auf dem deutschen Schienennetz grund­sätzlich verboten ist.

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