Grundlagen

Rechtliche Themen

Verfahren um weitere Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21

Ende 2016 haben wir zur Vermeidung verjährungsrecht­licher Risiken Klage gegen die Projektpartner auf weitere Finan­zie­rungsbeteiligung auf Grundlage der sogenannten Sprech­klau­sel beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (Integrierter Bericht 2019). Ende August/Anfang September 2020 haben wir die Dupliken der Projektpartner erhalten. Das Verwaltungsgericht hat uns Gelegenheit gegeben, bis zum 31. Dezember 2020 zu den Dupliken Stellung zu nehmen. Diese Frist wurde bis Ende Februar 2021 verlängert. Wir gehen davon aus, dass ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart nicht vor dem zweiten Quartal 2021 stattfindet.

Zivilverfahren zu Infrastrukturnutzungsentgelten

Es ist weiterhin eine Vielzahl an Streitigkeiten zu den Trassen- und Stationsentgelten bei den Zivilgerichten anhängig. Dabei geht es um die Frage, ob und nach welchen Maßstäben die Zivilgerichte die regulierten Entgelte überhaupt einer weiteren zivilgerichtlichen Bewertung unterziehen dürfen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2011 konnten Eisenbahninfrastrukturnutzungsentgelte auf Grundlage der Rechtslage vor Inkrafttreten des ERegG zivilgerichtlich am Maßstab des §315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf ihre Billigkeit überprüft werden, auch wenn sie regulierungsrechtlich wirksam waren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2017, dass eine Billigkeitskontrolle von Wegeentgelten durch Zivilgerichte gemäß §315 BGB unvereinbar mit dem europäischen Eisenbahnrecht ist. Der BGH hielt darauf­hin aber weiterhin an einer Überprüfung durch die Zivil­gerichte am Maßstab des Kartellrechts fest. Ende 2020 hat das KG Berlin dem EuGH Fragen zur Überprüfbarkeit regulierter Eisenbahninfrastrukturentgelte durch die Zivilgerichte am Maßstab des Kartellrechts vorgelegt. Mit einer Entscheidung des EuGH ist nicht vor 2022 zu rechnen.

Kartellrechtliche Themen

Klage des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat gegen die DB Netz AG, die DB Regio AG und die DB AG Klage auf Kartellschadenersatz wegen einer vermeintlich rechtswidrigen Trassenpreisgestaltung der DB Netz AG durch die Erhebung von Regionalfaktoren in den Jahren 2005 bis 2011 erhoben. Die DB Regio AG hat ihrerseits das Land Sachsen-Anhalt für die Jahre 2008 bis 2014 verklagt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage des Landes Sachsen-Anhalt abgewiesen. Das Land hat dagegen Berufung eingelegt. Eine Entscheidung in dem von der DB Regio AG angestrebten Verfahren ist noch offen.

Weitere Informationen Integrierter Bericht 2019.

Verfahren des Bundeskartellamt zum Online-Vertrieb

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat im November 2019 ein Verwaltungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und Verstoßes gegen das Kartellverbot aufgrund der Gestaltung der Webservice-Verträge gegen DB Vertrieb eingeleitet. An dem Verfahren sind die Online-Vertriebsunternehmen GoEuro und Trainline als Beigeladene beteiligt. Das BKartA untersucht in dem Verfah­ren Werbebeschränkungen (insbesondere AdWords-Regelung) sowie Rabattbeschränkungen von Rabatt- beziehungsweise Gutscheinaktionen in Verträgen zwischen DB Vertrieb und Online-Vertriebspartnern. Im Fokus des BKartA stehen zudem der Umgang von DB Vertrieb mit Echtzeitdaten sowie die Gestaltung der Vertriebsprovisionen durch DB Vertrieb. Anfang 2020 hat das BKartA ein umfangreiches Auskunftsersuchen an die DB Vertrieb übermittelt, das im März fristgerecht beantwortet wurde. Anfang Dezember 2020 hat das BKartA zudem einen umfangreichen Fragebogen mit Fragen zum Online-Vertrieb an mehrere in Deutschland tätige Online-Plattformen versendet. Der weitere Fortgang des Verfahrens ist offen.

Schadenersatzansprüche gegen Fluggesellschaften

Der DB-Konzern verfolgt Schadenersatzansprüche gegen die an dem sogenannten Luftfrachtkartell beteiligten Flug­gesell­schaften, die sich nach den Feststellungen verschiedener Kartellbehörden weltweit von 1999 bis mindestens 2006 zulasten von Spediteuren wie DB Schenker unter anderem über Kerosin- und Sicherheitszuschläge abgesprochen haben (Integrierter Bericht 2019). Das US-Verfahren konnte in­­­zwischen durch außergerichtliche Vergleiche beendet werden. Ferner konnten bisher mit sieben Fluggesellschaften außergerichtliche Vergleiche zur Beilegung des in Deutschland anhängigen Verfahrens abgeschlossen werden. Mit einer weiteren Fluggesellschaften werden Vergleichs­gespräche zur Beilegung dieses Verfahrens geführt.

Klage gegen verbotene Absprachen zu Bruttolistenpreisen

Im Dezember 2017 hat der DB-Konzern beim Landgericht Mün­chen Klage gegen die Unternehmensgruppen DAF, Daim­ler, Iveco, MAN und Volvo/Renault wegen des sogenannten Lkw-Kartells eingereicht (Integrierter Bericht 2019). Der DB-Konzern macht neben eigenen Ansprüchen auch die der Bundeswehr und von über 40 Unternehmen aus allen Bereichen der deutschen Wirtschaft geltend. Mit der Klage wird Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund 500 Mio (inklusive Zinsen) eingeklagt.

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