Grundlagen

Europäisches Umfeld

DB-Konzern

Mehrjähriger Finanzrahmen und europäischer Aufbauplan

Am 17. Dezember 2020 haben die Institutionen der Europäischen Union (EU) den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027 in Höhe von rund 1,1 Bio. € zu Preisen von 2018 endgültig angenommen. Die Mittelausstattung für den Verkehrsbereich der Fazilität Connec­ting Europe liegt bei 11,4 Mrd. € (plus zusätzlich 10 Mrd. € für die Kohäsionsländer), für das Forschungsprogramm Horizon Europe bei 81,4 Mrd. € (inklusive 5 Mrd. € aus dem Aufbauplan) und bei Military Mobility bei 1,5 Mrd. €. Ebenso wurden die Kernelemente für den euro­päischen Aufbauplan Next Generation EU, der die wirt­schaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beheben soll, in Höhe von 750 Mrd. € be­schlos­sen. Im Rahmen von Next Generation EU wird eine Auf­bau- und Resilienzfazilität eingerichtet, die Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 312,5 Mrd. € an die Mitgliedsstaaten für Reformen und Investitionen zwischen 2021 und 2026 ermöglicht. Dafür müssen die Mitgliedsstaaten nationale Aufbaupläne mit Projekten zur Bewertung an die Europäische Kommission einreichen. Für die Umsetzung der Aufbaufazilität müssen die nationalen Parlamente noch den neuen EU-Eigenmittelbeschlusses ratifizieren.

Der europäische Grüne Deal

Der europäische Grüne Deal ist der Fahrplan der Europäischen Kommission für eine nachhaltige, klimaorientierte Wirtschaft. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals setzt die Kommission das Ziel der Klimaneutralität für Europa bis 2050 (null Emissionen). Wesentlicher Baustein ist der am 4. März 2020 vorgelegte Entwurf für ein europäisches Klimagesetz. Darin wird auch das Zwischenziel zur Emissionssenkung bis 2030 definiert und erhöht – auf mindestens 55%.

Mit dem Grünen Deal hat die Kommission legislative Maßnahmen angekündigt, die nahezu alle Politikbereiche betreffen, insbesondere die Energiepolitik sowie die Verkehrspolitik. Besondere Relevanz für den Verkehrssektor haben unter ande­rem die Strategie zu nachhaltiger und intelligenter Mobi­lität, die Ausweitung des Emissionshandels, die Überarbeitung der Energiebesteuerung oder der Richtlinie zur Energieeffizienz. Die konkreten Gesetzesvorschläge will die Kommission bis Mitte 2021 vorlegen. Umfangreiche Folgeabschätzungen und Konsultationen wurden bereits gestartet.

Europäisches Jahr der Schiene 2021

2021 ist von den europäischen Institutionen zum Europäischen Jahr der Schiene ausgerufen worden. Dies ist das erste Mal, dass ein europäisches Jahr einem spezifischen Sektor gewidmet wird, und zeigt, dass die EU der Schiene eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals zubilligt. Denn die Schiene ist der einzige Verkehrsträger, der seine CO₂-Emissionen seit 1990 fast ununterbrochen senken konnte, während das Beförderungsvolumen gleichzeitig zunahm.

Das thematische Jahr soll dazu beitragen, die Schiene als umweltfreundlichen Verkehrsträger zu positionieren und damit die Ziele des europäischen Grünen Deals im Verkehrssektor zu erreichen. Mit Veranstaltungen, Kampagnen und Initiativen soll für den nachhaltigen, innovativen und sicheren Verkehrsträger Schiene geworben werden. Das Europäische Jahr baut vor allem auf Kommunikationsmaßnahmen des Sektors und seiner Stakeholder auf.

Handels- und Kooperationsabkommen zwischen Vereinigtem Königreich und EU

Das Vereinigte Königreich und die EU haben sich am 24. Dezember 2020 auf ein Freihandelsabkommen geeinigt, das vorläufig am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Erforderlich ist noch die formelle Ratifizierung durch das EU-Parlament. Das Abkommen sieht für den Warenhandel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weder Zölle noch Quoten vor und ent­hält stattdessen weitreichende Regelungen, um den fairen Wettbewerb zu garantieren. In Bezug auf den Verkehr sieht das Abkommen eine dauerhafte Vernetzung in den Bereichen Luft-, Straßen- und Seeverkehr vor, wenn auch der Marktzugang hinter dem des Binnenmarktes zurückbleibt. Der Eisenbahnverkehr durch den Kanaltunnel ist gemäß der bereits zuvor beschlossenen EU-Notfallverordnung für die kommenden neun Monate gesichert. In dieser Zeit sollen Frankreich und das Vereinigte Königreich ein grenzüberschreitendes Ab­­­kommen abschließen, um die Kanaltunnelverkehre auch langfristig zu sichern.

Güterverkehr

EU schränkt Nutzung von lauten Güterwagen ab 2024 europaweit ein

Die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems »Fahrzeuge – Lärm« (TSI Noise) sieht ab Ende 2024 ein Verbot für laute Güterwagen auf stark befahrenen Strecken in der ganzen EU vor. Zu sogenannten Quieter Routes werden alle Strecken gezählt, auf denen nachts mehr als zwölf Güterzüge auf einem Strecken­abschnitt von mehr als 20 km verkehren.

Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) hat eine Taskforce eingerichtet, um das Ausmaß des gemeldeten Mangels an Bremsleistung bei mit lärmarmen Verbundstoffsohlen ausgerüsteten Wagen unter strengen nordischen Winterbedingungen zu bewerten. Die ERA empfiehlt, zunächst weitere Tests durchzuführen, bevor eine abschließende Bewertung erfolgt. Die Kommission hat sich in ihrem Bericht vom 22. Oktober 2020 dieser Auffassung angeschlossen. Zunächst sollen weitere Tests im Winter 2020/2021 durchgeführt und die Arbeiten im Rahmen einer auf die sicherheitsrelevanten Aspekte fokussierten Taskforce unter der Leitung der ERA fortgesetzt werden. In 2021 soll ein neuer Bericht vorgelegt werden, auf dessen Basis die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden wird.

Kompromiss zu Sozialvorschriften im europäischen Straßengüterverkehr

Rat und Europäisches Parlament haben im April beziehungsweise Juli 2020 einen Kompromiss zum sogenannten Mobilitätspaket I angenommen. Damit ist das legislative Verfahren über neue europäische Vorgaben für Lenk- und Ruhezeiten, Entsendung und Kabotage nach rund drei Jahren intensiver Verhandlung abgeschlossen. Lkw-Fahrer sollen künftig das Recht erhalten, mindestens alle drei oder vier Wochen an ihren Heimatort zurückkehren zu dürfen. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden) muss außerhalb der Fahrerkabine verbracht werden. Bei der Kabotage sollen auch weiterhin drei Transporte innerhalb von sieben Tagen möglich sein. Zusätzlich muss jedoch eine Cooling-off-Periode von vier Tagen eingehalten werden. Diese Regelung bezieht den Zu- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs ein.

Für ein verbessertes Monitoring müssen neue Lkw zu­künf­tig mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet werden.

Personenverkehr

Einigung zur Revision der europäischen Fahrgastrechteverordnung

Rat und Parlament haben am 1. Oktober 2020 eine Einigung zur Revision der europäischen Fahrgastrechteverordnung erzielt. Die Einigung sieht vor, dass die aktuell geltenden Verspätungsentschädigungshöhen unverändert bleiben (25% des Fahrpreises nach einer Stunde Verspätung, 50% nach zwei Stunden). Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände kann sich ein EVU künftig von der Pflicht zur Verspätungsentschädigung befreien. Die strenge Verpflichtung zu Hilfeleistungen für Personen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität bleibt grundsätzlich auf die personalbesetzten Bahnhöfe beschränkt. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung müssen EVU zudem bei der Beschaffung neuer Züge und der wesentlichen Modernisierung von Zügen eine verpflichtende Anzahl von Fahrradstellplätzen vorhalten. Die Zahl der Plätze kann von den Unternehmen in Plänen zur Fahrradbeförderung definiert werden, die eine angemessene Zahl vorsehen und öffentlich konsultiert werden müssen. Legt das EVU keine Zahl fest, so sollen mindestes vier Fahrradstellplätze verpflichtend sein.

Die Einigung wurde vom Rat am 13. Januar 2021 final bestätigt und muss nun noch vom Parlament formell angenommen werden. Die Regelungen müssen zwei Jahre nach Veröffentlichung im Amtsblatt angewendet werden.

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