Grundlagen

Nationales Umfeld

DB-Konzern

Konjunkturpaket der Bundesregierung

Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf umfassende Maßnahmen zum Thema »Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken« verständigt. Diese enthalten zahlreiche generelle Entlastungen für die deutsche Wirtschaft und setzen zugleich branchenspezifische Impulse. Die Maßnahmen sind gegliedert in ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, ein weiter reichendes Zukunfts­paket sowie Maßnahmen aufgrund europäischer und interna­­tionaler Verantwortung. Besondere Relevanz für die Schiene haben insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Für den partiellen Ausgleich von Schäden infolge der Corona-Pande­mie ist eine Stärkung des Eigenkapitals der DB AG vorgesehen. Im Nachtragshaushalt 2020 wurden hierfür 5 Mrd. € berücksichtigt, die im Rahmen des neuen Bundeshaushalts auf das Jahr 2021 übertragen wurden, weil die beihilferechtliche Abstimmung mit der Europäischen Kommission 2020 nicht abgeschlossen wurde.
  • Mit dem Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets erfolgte die zusätzliche, einmalige Erhöhung der Regiona­­lisierungsmittel in 2020 um 2,5 Mrd. € und die Möglichkeit, die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh in 2021 beziehungsweise 6 ct/kWh in 2022 durch Ausgleichsleistungen zu senken.
  • Zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs entlang der Schienenwege werden für 2020 und 2021 zusätzliche Förder­mittel für störfeste GSM-R-Endgeräte in Höhe von 150 Mio. € bereitgestellt.
  • Die Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen wird für Sofortmaßnahmen in 2020 und 2021 um insgesamt 160 Mio. € aufgestockt.
  • Auch die Digitalisierung der Infrastruktur erhält zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 500 Mio. € bis Ende 2021.

Am 7. August 2020 ist die Bundesrahmenregelung öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Damit kann sich der Bund am ÖPNV-Rettungsschirm mit 2,5 Mrd. € beteiligen. Die Länder wollen einen gleich hohen Finanzierungsbeitrag leisten. Vereinbart ist, dass der anteilige Betrag, der der DB Regio zufließt, von der Berechnung zur Bemessung der Eigenkapitalstärkung abgezogen wird.

Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030

Auf Grundlage des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung werden zur Stärkung der Schiene bis 2030 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 11 Mrd. € bereitgestellt. Ende Januar 2020 haben sich Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra­struktur (BMVI) sowie DB AG, DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH in einer Absichtserklärung auf den Zufluss und die Verwendung der Mittel verständigt. Die Mittel werden ausschließlich in der Infrastruktur eingesetzt und sollen je zur Hälfte als Eigenkapital (zur Aufstockung des Eigenka­pitals der DB Netz AG und der DB Station&Service AG) und als Zuschüsse zufließen. Inhaltlich sollen die Mittel in den Kategorien robustes Netz, digitale Schiene, attraktive Bahnhöfe und eigenwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden. Die als Eigenkapitalerhöhung auszureichenden Mittel stehen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Abstimmung mit der Europäischen Kommission, die 2020 noch nicht abgeschlossen wurde. Die für 2020 vorgesehenen Mittel wurden in den Bundeshaushalt 2021 übertragen. Weitere wesentliche Maßnahmen des Klimaschutz­programms 2030 für die Schiene und den öffentlichen Verkehr wurden 2020 konkretisiert beziehungsweise umgesetzt:

  • Am 1. Januar 2020 trat die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% auf Fernverkehrstickets (für SPFV über 50 km) in Kraft. Die damit verbundene Preisreduktion wurde vollständig an die Kund*innen weitergegeben.
  • Bundestag und Bundesrat haben Anfang 2020 eine Ände­rung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel der Länder für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beschlossen. Die für 2020 vorgesehenen 8,8 Mrd. €, die bis 2031 jährlich um 1,8% dynamisiert werden, werden demnach weiter erhöht: So gibt es 2020, 2021 und 2023 jeweils bestandswirksam 150 Mio. € zusätzlich. Da auf diese Erhöhung ebenfalls die Dynamisierung von 1,8% angewendet wird, ergibt sich daraus im Zeitraum 2020 bis 2031 insgesamt eine Aufstockung um 5,2 Mrd. €.
  • Parallel wurden von Bundestag und Bundesrat auch die Mittel zur Förderung des Baus und Ausbaus des schienengebundenen ÖPNV (vor allem Schiene) erhöht. Die jährli­chen Bundesmittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) steigen von bisher 332 Mio. € auf 665 Mio. € in 2020 und auf 1 Mrd. € ab 2021. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann 2 Mrd. € vorgesehen. Ab 2026 wird dieser Betrag analog zum RegG um 1,8% dynamisiert. Zudem sind mehr Projektarten als bisher förderfähig und der Bund wird bei den geförderten GVFG-Projekten jeweils einen höheren Finanzierungsanteil übernehmen.

Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

In der vom Bund eingerichteten Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) ist der DB-Konzern im Lenkungskreis und in den Arbeitsgruppen Klimaschutz im Verkehr sowie Digi­talisierung für den Mobilitätssektor vertreten. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und vom Umweltbundesamt sowie vom Bundesminis­terium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragte und im März 2020 veröffentlichte Gutachten zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2030 insbesondere im Sektor Verkehr zwar wichtige Beiträge leisten, jedoch noch nicht ausreichen. Zum Umsetzungsmoni­toring und zur Weiterentwicklung der Maßnahmen wird die NPM daher weiter eng eingebunden. Vor diesem Hintergrund prüft die Arbeitsgruppe Klimaschutz im Verkehr, wie sich die bereits getroffenen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 weiter beschleunigen und ausbauen lassen.

Masterplan Schienenverkehr und Schienenpakt des Zukunftsbündnisses Schiene

Am 30. Juni 2020 fand im BMVI der 2. Schienengipfel statt. Bundesminister Andreas Scheuer, der Beauftragte der Bundes­regierung für den Schienenverkehr, Enak Ferlemann, sowie Vertreter*innen der Bahnwirtschaft unterzeichneten einen Pakt zur Stärkung des Bahnsektors und stellten den Masterplan Schienenverkehr sowie den Zielfahrplan des Deutschland­Takts vor.

Der Masterplan ist das Ergebnis des Zukunftsbündnisses Schiene, in dem in den vergangenen zwei Jahren Vertreter*innen des Ministeriums und der Branche in sechs Arbeitsgruppen die zentralen Herausforderungen für die Schiene untersucht und konkrete Handlungsfelder für die Zukunft des Schienenverkehrs in Deutschland entwickelt haben. Ziel des Masterplans ist, bis 2030 doppelt so viele Fahrgäste im Schienenpersonenverkehr (SPV) zu gewinnen sowie mehr Güter auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern und deren Anteil am Modal Split bis 2030 auf mindestens 25% zu steigern. Wesentliche Voraussetzungen für Wachstum und Verlagerung auf die Schiene sind die Steigerung der Kapazitäten bei Infrastruktur, Fahrzeugen und Personal, der Einsatz innovativer Technologien und Produkte sowie die Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schiene aus Sicht der Nutzer*innen. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, wurden im Masterplan Schienenverkehr 32 Handlungsfelder und 96 Maßnahmen vereinbart, unter anderem die etappenweise Realisierung eines Deutschland-Takts für alle Verkehrsarten. Die Umsetzung wird durch eine Arbeitsgruppe aus Sektorvertreter*innen gemeinsam mit dem BMVI kontinuierlich begleitet und an den Lenkungskreis berichtet. Der DB-Konzern ist im Lenkungskreis beteiligt und bringt sich in die Umsetzung der Maßnahmen ein. Für den Sommer 2021 ist erneut ein Schienengipfel angekündigt.

Eisenbahnregulierungsrecht

Entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung beginnend 2019 eine umfassende Evaluierung des Eisenbahnregulierungsregimes durchgeführt. Hierzu hat das BMVI zunächst einen Erfahrungsbericht der BNetzA bei der Anwendung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) eingeholt und den Ländern und Verbänden 2019 zur Stellungnahme übersandt. Hieran hat sich der DB-Konzern ebenso beteiligt wie an einem im Dezember 2020 durchgeführten Stellungnahmeverfahren zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Eisenbahn­regulierungsrechts. Mit Kabinettsbeschluss vom 20. Januar 2021 wurde das parlamentarische Verfahren gestartet.

Infrastruktur

Beschleunigung von Verkehrsprojekten

Wichtige Verkehrsprojekte in Deutschland sollen künftig schneller geplant und umgesetzt werden können. Darauf zielt ein weiteres Beschleunigungsgesetz ab, das Bundestag und Bundesrat Anfang 2020 beschlossen haben. Vorgesehen ist unter anderem, dass Kommunen von Kosten des Baus von Brücken und Unterführungen zur Beseitigung von Bahnübergängen entlastet werden. Bei Ersatzbauwerken – vor allem Brücken und Bahnsteigen – ermöglicht das Gesetz, stärker als bisher auf Genehmigungsverfahren zu verzichten. Mit einem sogenannten Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz ist zudem vorgesehen, dass für acht ausgewählte Vorhaben auf der Schiene statt von Behörden künftig direkt vom Bundestag Baurecht erteilt werden kann.

Am 9. Dezember 2020 trat mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt das Investitionsbeschleunigungsgesetz in Kraft. Für die Schiene regelt es unter anderem den Verzicht auf Planfeststellungsverfahren im Rahmen des DSD-Rollouts sowie bei der Herstellung barrierefreier Bahnsteige und bei Errichtung von Lärmschutzwänden zur Lärmsanierung. Auch bei Elektrifizierungen als Einzelvorhaben soll auf die Planfeststellung verzichtet werden können. Zudem werden für Schienenprojekte die Spielräume zum Verzicht auf Raumordnungsverfahren und auf Umweltverträglichkeitsprüfungen erhöht.

Zudem wurde im Mai 2020 ein bis Ende März 2021 befristetes Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Mit diesem soll gewährleistet werden, dass Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedin­gungen der Corona-Pandemie ohne erhebliche Verzögerungen durchgeführt werden können. Ermöglicht wird unter anderem eine Online-Konsultation.

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Der Bundestag und der Bundesrat haben am 3. Juli 2020 das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verabschiedet. Am 14. August 2020 ist es in Kraft getreten. Damit wurde der recht­liche Rahmen für die Gewährung finanzieller Hilfen für Inves­ti­tionen und weitere Maßnahmen in den Kohleregionen in Höhe von bis zu 40 Mrd. € bis 2038 geschaffen. Das Strukturstärkungsgesetz sieht unter anderem Investitionen in 40 Schie­nen­­wegeausbauprojekte vor. Zwölf der Maßnahmen wurden in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen. Ebenfalls enthalten ist die Möglichkeit zur Förde­rung des Ausbaus eines Fahrzeuginstandhaltungswerks in Cottbus.

Rechtsgrundlage für Ausgleichszahlungen für höhengleiche Kreuzungen

Im Juni 2020 haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beschlossen, mit der eine Ausdehnung der Regelungen zu Ausgleichszahlungen auf bundeseigene Eisenbahnen erfolgt. Dadurch gibt es rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 wieder eine Rechtsgrundlage für Ausgleichszahlungen für den Betrieb und Erhalt höhengleicher Kreuzungen für alle öffentlichen Eisenbahnen.

Güterverkehr

Masterplan Schienengüterverkehr

Ergänzend zum Zukunftsbündnis Schiene wird die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr nach dem bisherigen Verfahren weiterverfolgt. Wichtige Anliegen aus dem Masterplan Schienengüterverkehr finden sich auch im Master­plan Schienenverkehr wieder. Die erstmalige Dotierung des Bundesprogramms Zukunft SGV im Bundeshaushalt 2020 mit 30 Mio. € bietet die Basis für eine anteilige Förderung von Projekten in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Die Förderrichtlinie wurde am 20. Mai 2020 veröffentlicht. Als weitere Maßnahme zur Stärkung des SGV wurde im Bundeshaushalt 2020 eine Anlagenpreisförderung in Höhe von 40 Mio. € hinterlegt, die 2021 auf 80 Mio. € erhöht wird. Die Förderrichtlinie wurde in Brüssel notifiziert und im November 2020 veröffentlicht.

Der Runde Tisch Schienengüterverkehr tagt als Steuerungsgremium des Masterplans Schienengüterverkehr halbjährlich, unter Beteiligung des DB-Konzerns. 2020 standen neben der weiteren Umsetzung des Masterplans die wirtschaftliche Situation des Schienengüterverkehrs vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und die Kranbarkeit von Sattelaufliegern im Kombinierten Verkehr im Fokus.

Vollzug des nationalen Schienenlärmschutzgesetzes

Das Schienenlärmschutzgesetz verbietet seit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 grundsätzlich den Einsatz lauter Güterwagen auf dem deutschen Streckennetz. Die DB Netz AG hat in Vollzug des Gesetzes die Schienennetznutzungsbedingungen fortgeschrieben. Die Europäische Kommission hält in einem Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung das Schienenlärmschutzgesetz für unionsrechtswidrig und sieht darin einen Verstoß gegen das Interoperabilitätsgebot. Das begonnene Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Mit Schreiben vom 23. November 2020 hat das BMVI das Wirk­s­am­werden der Regelung bekräftigt und die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Einhaltung der Vorgaben aufgefordert. Gleichzeitig hat das BMVI darüber informiert, dass Verstöße befristet für die Netzfahrplanperiode 2020/2021 nicht sanktioniert werden.

Personenverkehr

Mobilfunkversorgung entlang der Schienenwege

Aktuell steht die Umsetzung der Versorgungsauflagen aus der 5G-Auktion 2019 im Fokus. Bis Ende 2024 sollen alle Schienen­wege mit Mobilfunk ausgeleuchtet werden. Die Eisenbahnen sind nach den Auktionsbedingungen zur Mitwirkung bei der Ausleuchtung entlang der Schienenwege aufgefordert. Der DB-Konzern hat zur Erfüllung dieser Mitwirkungsobliegenheit das Projekt Masterplan Konnektivität Schiene initiiert, mit dem Ziel, die Mitwirkungsbedarfe der Mobilfunkunternehmen zu erfassen und hierfür gezielte Angebote zu erstellen. Auch die DB broadband GmbH zahlt mit ihrem weitreichenden Angebot von Glasfaserkapazitäten entlang der Schienenwege auf die Mitwirkung ein. Bis zum 20. Dezember 2020 musste der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation im nationalen Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt inzwischen vor und befindet sich im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Die TKG-Novelle könnte Auswirkungen auf den Umfang und die Bedingungen der Mitwirkung des DB-Konzerns haben.

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