Auslösewertabsenkung
Das BMVI hat im Juli 2020 verkündet, dass es die Auslösewerte (bei deren Überschreitung eine Lärmsanierungsmaßnahme nach Maßgabe der Förderrichtlinie durchgeführt werden kann) für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen und für die Eisenbahnen des Bundes um weitere 3 dB(A) auf 54 dB(A) absenken wird. Die entsprechende Absenkung für die Schienenwege wurde im Rahmen des Haushalts 2021 festgelegt.