Infrastrukturfinanzierung

Für das Bestandsnetz haben wir mit dem Bund Anfang 2020 eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Finanzierung bis zum Jahr 2029 festschreibt. Die LuFV III und die damit verbundene langfristige Sicherung von Infra­struk­turqualität und -verfügbarkeit verbessern die Attrak­tivität des Schienenverkehrs, die über Mehrverkehr auch zu höheren Erlösen bei den In­fra­struktur­gesell­schaf­ten füh­rt. Risiken resultieren aus einer möglichen Nichterreichung der in der LuFV fest­ge­legten Vertragsziele und aus möglichen Rück­for­derungen des Bundes durch die Prüfung der zweckentsprechenden Mittel­verwendung.

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit von aus Eigenmitteln ge­­leisteten Investitionen oder Finanzierungsbeiträgen zu In­ves­titionsprojekten ist essenziell, um die Investitions­fä­hig­keit des DB-Konzerns langfristig zu sichern.