Rahmenbedingungen

Festlegungsverfahren zum Bahnstromnetzzugang

Das bereits 2019 von der BNetzA eingeleitete Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse für den Zugang zum Bahnstromnetz steht vor dem Abschluss. Im April 2021 hatte die BNetzA ein überarbeitetes Dokument für die zukünftigen automatisierten Geschäftsprozesse zur öffentlichen Konsultation gestellt. Mit dem Festlegungsverfahren sollen Transparenz und Verbindlichkeit der Zugangsregeln, Datenformate und Kommunikationsfristen für alle Marktpartner (Stromlieferanten, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeughalter und DB Netze Energie) verbessert werden. Die BNetzA beabsichtigt hierbei die Verantwortung der Halter der Eisenbahnfahrzeuge zu stärken. Um den Bahnstromnetzbetreiber fristgerecht mit verbindlichen Nutzungsdaten zu versorgen, sollen diese Informationen zukünftig durch die Halter der Fahrzeuge bereitgestellt werden. Hierdurch würden Qualität und Geschwindigkeit der Zugangsprozesse bis hin zur Abrechnung verbessert werden. In der Rolle des Bahnstromnetzbetreibers begrüßt DB Netze Energie diese Weiterentwicklung. Nachdem die BNetzA zahlreiche Stellungnahmen ausgewertet hat, sollen die behördlich festgelegten Geschäftsprozesse voraussichtlich 2022 beschlossen werden. Dabei ist zum Aufbau der erforderlichen IT-Systeme durch alle beteiligten Marktpartner eine angemessene Übergangsfrist festzulegen.