Rechtliche Themen

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Verfahren um weitere Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21

Ende 2016 haben wir zur Vermeidung verjährungsrechtlicher Risiken Klage gegen die Projektpartner auf weitere Finanzierungsbeteiligung auf Grundlage der sog. Sprechklausel beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Auf unsere im Juni 2021 eingereichte Triplik haben die Beklagten fristgerecht Anfang 2022 erwidert.

Zivilverfahren zu Infrastruktur­nutzungsentgelten

Es sind weiterhin eine Vielzahl an Streitigkeiten zu den Trassen- und Stationsentgelten bei den Zivilgerichten anhängig. Dabei geht es um die Frage, ob und nach welchen Maßstäben die Zivilgerichte die regulierten Entgelte überhaupt einer wei­teren zivilgerichtlichen Bewertung unterziehen dür­­fen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2011 konnten Eisenbahninfrastrukturnutzungsentgelte auf Grundlage der Rechtslage vor Inkrafttreten des ERegG zivilgerichtlich am Maßstab des § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf ihre Billigkeit überprüft werden, auch wenn sie regulierungs­rechtlich wirksam waren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2017, dass eine Billigkeitskontrolle von Wegeentgelten durch Zivilgerichte gem. § 315 BGB unvereinbar mit dem europäischen Eisenbahnrecht ist. Der BGH hielt daraufhin aber weiterhin an einer Überprüfung durch die Zivilgerichte am Maßstab des Kartellrechts fest. Mit Urteilen vom 8. Februar 2022 hat der BGH die DB Netz AGerstmals zur Rück­­zahlung von Regionalfaktorentgelten rechts­kräftig verurteilt. Parallel ist weiterhin die Frage beim EuGH anhängig, ob Zivilgerichte am Maßstab des Kartellrechts ohne eine rechtskräftige Entscheidung durch die Regulierungsbehörde regulierte Eisenbahninfrastrukturent­­gelte überprüfen dürfen. Mit einer Entscheidung des EuGH ist wahrscheinlich 2022 zu rechnen.

Kartellrechtliche Themen

Schadenersatzansprüche gegen Fluggesellschaften

Der DB-Konzern verfolgt Schadenersatzansprüche gegen die an dem sog. Luftfrachtkartell beteiligten Fluggesellschaften, die sich nach den Feststellungen verschiedener Kartellbehörden weltweit von 1999 bis mindestens 2006 zulasten von Spediteuren wie DB Schenker u.a. über Kerosin- und Sicherheitszuschläge abgesprochen haben. Ein von DB Schenker ge­führtes US-Verfahren konnte inzwischen durch außerge­richt­liche Vergleiche beendet werden. Ferner konnte die DB Barnsdale AG, die Schadenersatzansprüche des DB-Konzerns sowie konzernexterner Geschädigter bündelt, in einem Verfahren vor dem Landgericht Köln bisher mit neun Fluggesellschaften außergerichtliche Vergleiche zur Beilegung des in Deutschland anhängigen Verfahrens abschließen. Mit den übrigen im Verfahren noch verbliebenen Fluggesellschaften sollen ebenfalls Vergleichsgespräche zur Beilegung dieses Verfahrens geführt werden.

Schadenersatzklage gegen LKW-Hersteller

Im Dezember 2017 hat die DB Competition Claims GmbH beim Landgericht München Klage gegen die Unternehmensgruppen DAF, Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault wegen des sog. Lkw-Kartells eingereicht. Die DB Compe­tition Claims GmbH macht neben eigenen Ansprüchen auch die der Bundeswehr und von über 40 Unternehmen geltend. Mit der Klage wird Schadenersatz i.H.v. insgesamt rund 500 Mio.€ eingeklagt. Die Ansprüche der Bundeswehr wurden mittlerweile zur gesonderten Verhandlung abgetrennt, um zunächst spezifische, allein die Beschaffungen der Bundeswehr betreffende Fragen klären zu lassen. Im Übrigen ist das Verfahren bereits in der Beweisaufnahme, um den durch das Kartell verursachten Schaden durch vom Gericht bestimmte Sachverständige bestimmen zu lassen.

Kartellbussgeld im Schienengüterverkehr

Die EU-Kommission hat am 20. April 2021 gegen die DB AG, die DB Cargo AG und die DB Cargo BTT GmbH ein Bußgeld i.H.v. rund 48 Mio.€ wegen kartellrechtswidriger Vereinbarun­gen im grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr zwischen Deutschland, Österreich und Belgien im Zeitraum Ende 2008 bis Mitte 2014 verhängt.

Die von der EU-Kommission beanstandeten Absprachen betrafen Verkehre, die von den beteiligten Bahnen – der öster­reichischen ÖBB-Gruppe und der belgischen SNCB (heute Line­as) – gemeinsam abgewickelt wurden. Die betroffenen DB-Unternehmen haben mit der EU-Kommission kooperiert und diese bei der Aufklärung des Sachverhalts fortlaufend unterstützt.