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Corona
Auswirkungen der Corona-Pandemie
2021 war im Personenverkehr weiterhin stark durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt:
- Die Zahl der Reisenden lag zu Jahresbeginn durch die behördlichen Maßnahmen, Empfehlungen zur Minimierung sozialer Kontakte, Einschränkungen für Handel und Dienstleistungen sowie eine allgemeine Mobilitätszurückhaltung unterhalb der jeweiligen Vorjahresmonate, die noch nicht durch Corona-Effekte beeinflusst waren.
- Im Zuge des Fortschreitens der Impfkampagne zeigte sich ab März 2021 eine merkliche Erholung der Nachfrage.
- Das Vor-Corona-Niveau wurde noch nicht wieder erreicht.
Die Nachfrageentwicklung im Schienengüterverkehr wies einen kräftigen Anstieg auf, getrieben durch die weltwirtschaftliche Entwicklung. Das Vor-Corona-Niveau wurde wieder annähernd erreicht.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden den DB-Konzern auch 2022 noch begleiten. Wir halten aber an den Wachstumszielen für die Schiene und unseren eigenen Wachstumszielen im Sinne unserer Strategie Starke Schiene fest. Der Ausbau der Kapazitäten v.a. in der Infrastruktur wurde daher auch 2021 konsequent fortgesetzt.
Coronabezogene Kompensationsmaßnahmen
Die Deutsche Bahn AG (DBAG) hat mit der Bundesrepublik Deutschland (Bund) vereinbart, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Deutsche Bahn Konzern (DB-Konzern) gemeinsam zu tragen. Wir planen, die Hälfte der Auswirkungen auf den Systemverbund Bahn durch eigene Gegensteuerungsmaßnahmen zu kompensieren.
Der Bund hat zum partiellen Ausgleich von coronabedingten Schäden 2021 verschiedene Maßnahmen umgesetzt:
- Eine weitgehende Förderung der Trassenpreise (rückwirkend ab März 2020) im Fern- und Güterverkehr (DB-Anteil: rund 2,1 Mrd.€).
- Den Ausgleich der entfallenen Dividendenzahlung der DBAG für das Geschäftsjahr 2020 (650 Mio.€). Da die Dividendenzahlung entsprechend der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in die Infrastruktur vorgesehen ist, wurde sie 2021 vollständig durch Bundesmittel (zusätzliche Investitionszuschüsse) ersetzt.
- Eine Schadenskompensation bei DB Fernverkehr im Zuge des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 (550 Mio.€).
Weitere Unterstützungsmaßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung mit der Europäischen Kommission bzw. der Bundesregierung.
DB Regio hat zudem auch 2021 Mittel aus der Branchenlösung für den Regionalverkehr in Deutschland erhalten (rund 0,5 Mrd.€).
Auch DB Arriva hat Corona-Unterstützungsmaßnahmen in diversen Ländern erhalten.
Konjunkturpaket der Bundesregierung
Im Juni 2020 verständigte sich der Bund auf umfassende Maßnahmen zum Thema »Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken«. Diese enthalten zahlreiche generelle Entlastungen für die deutsche Wirtschaft und setzen zugleich branchenspezifische Impulse in 2020 und 2021. In diesem Zusammenhang gab es 2021 insbesondere bei den coronabedingten Kompensationsmaßnahmen für den DB-Konzern Entwicklungen:
- Für den partiellen Schadensausgleich wurde im Nachtragshaushalt 2020 eine Stärkung des Eigenkapitals der DB AG i.H.v. 5 Mrd.€ vorgesehen.
- Diese Summe wurde im Rahmen des Bundeshaushalts 2021 auf 2021 übertragen, weil die beihilferechtliche Abstimmung mit der Europäischen Kommission (EU-Kommission) 2020 noch nicht abgeschlossen werden konnte.
- Auf Grundlage des fortgeschrittenen Verhandlungsstands mit der EU-Kommission wurden im Rahmen des im April 2021 vom Bundestag verabschiedeten Nachtragshaushalts 2021 die bisher als Eigenkapitalerhöhung vorgesehenen Mittel um knapp 3,1 Mrd.€ abgesenkt und in gleicher Höhe umgeschichtet:
- Die Bundesmittel zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes wurden als Ausgleich für den Entfall der Dividendenzahlung der DB AG für das Geschäftsjahr 2020 um 650 Mio.€ erhöht.
- Die Ausgaben zur Förderung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr wurden um 600 Mio.€ erhöht und weitere 27 Mio.€ im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung für 2022 zur Abrechnung der Leistungen aus dem Dezember 2021 verankert. Für eine Förderung der Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr wurden ferner rund 1,8 Mrd.€ im Bundeshaushalt eingestellt zuzüglich einer Verpflichtungsermächtigung für 2022 i.H.v. 279 Mio.€ zur Abrechnung der Leistungen aus dem Dezember 2021 und Fortsetzung der Trassenpreisförderung im Schienenpersonenfernverkehr bis Mai 2022.
Die beihilferechtliche Abstimmung mit der EU-Kommission zur Trassenpreisförderung im Schienenpersonenfernverkehr und im Schienengüterverkehr rückwirkend zum März 2020 wurde 2021 abgeschlossen, ebenso die Schadenskompensation für den Schienenpersonenfernverkehr für den ersten Lockdown im Frühjahr 2020. Die entsprechenden Maßnahmen wurden 2021 umgesetzt. Die beihilferechtliche Abstimmung bezüglich der Schadenskompensation für den Schienengüterverkehr wurde auch abgeschlossen. Die Abstimmung mit der EU-Kommission zu weiteren Schadenskompensationen dauert an.
Mit dem Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets erfolgte die zusätzliche, einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel 2020 um 2,5 Mrd.€, womit sich der Bund hälftig an der Branchenlösung für den öffentlichen Personennahverkehr beteiligte. Auch für 2021 hat der Bund eine hälftige Beteiligung an der Fortsetzung der Branchenlösung i.H.v. 1 Mrd.€ zugesagt, soweit die Länder wie für 2020 einen gleich hohen Finanzierungsbeitrag beisteuern. Die Branchenlösung für den öffentlichen Personennahverkehr soll auch 2022 fortgeführt werden.
Weiterführende Informationen zum Konjunkturpaket der Bundesregierung (Integrierter Bericht 2020).