Berichtsstandards
Jahresabschluss
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der DB AG sowie der Konzern-Abschluss und Konzern-Lagebericht zum 31. Dezember 2024 wurden von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählten KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Integrierte Bericht 2024 bezieht sich auf das Berichts- bzw. Kalenderjahr 2024. Um einen Vergleich der Angaben zu ermöglichen, werden für den Großteil der Kennzahlen auch Werte aus den Geschäftsjahren 2023 und 2022 dargestellt. Der Integrierte Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der Integrierte Bericht 2024 soll am 27. März 2025 (Integrierter Bericht 2023: 21. März 2024) veröffentlicht werden. Der Integrierte Bericht adressiert die wesentlichen Stakeholdergruppen des DB-Konzerns. Durch die Berichterstattung werden alle wesentlichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte abgedeckt. Alle vollkonsolidierten Gesellschaften des DB-Konzerns (ohne nicht fortgeführte Geschäftsbereiche) sind in die Berichterstattung einbezogen. Gibt es Abweichungen von diesem Berichtskreis oder -zeitraum, ist dies angegeben.
Die Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für die Daten im Integrierten Bericht orientieren sich an geltenden Standards:
- CSR-RUG: Wir setzen die Anforderungen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) um. Informationen zu den wesentlichen Handlungsfeldern finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung.
- GRI-Standards: Der Integrierte Bericht wurde in Übereinstimmung mit den Global-Reporting-Initiative-(GRI-)Standards erstellt. Im GRI-Index verweisen wir auf Inhalte zu allgemeinen und spezifischen Standardangaben.
- EU-Taxonomie: Im Integrierten Bericht 2024 weisen wir erstmals den »ökologisch nachhaltigen« Anteil unserer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsaufwendungen (OpEx) gem. EU-Taxonomie-Verordnung aus.
- TCFD: Zudem weist der DB-Konzern Informationen entsprechend den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur Berichterstattung klimabezogener Informationen aus. Der TCFD-Index verweist auf die relevanten Passagen.
- UN Global Compact: Darüber hinaus sind im Integrierten Bericht Informationen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) ausgewiesen.
- Externe Prüfung: Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Inhalte, Indikatoren und Textpassagen, die nicht in den Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung des Lageberichts mit hinreichender Sicherheit fallen, sind durch Pfeil-Markierungen am Anfang () und Ende () der entsprechenden Passage und graue Schriftfarbe gekennzeichnet und werden durch einen vom Vorstand gesondert beauftragten unabhängigen Dritten, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), mit begrenzter Sicherheit geprüft. Die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den GRI-Standards ist Bestandteil dieser Prüfung.
Auswahl Nachhaltigkeitsthemen
Vorgehen
Zur Bestimmung unserer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen haben wir 2024 erstmalig eine Wesentlichkeitsanalyse in Orientierung an den Vorgaben der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Verbindung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. Der DB-Konzern wird voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2025 nach den ESRS berichten.
Ableitung GRI-Themen
Um die wesentlichen Themen nach GRI zu bestimmen, haben wir in einem letzten Schritt die 23 wesentlichen Themen aus der Wesentlichkeitsanalyse in Orientierung an den Vorgaben der CSRD auf Basis der bisherigen GRI-Berichterstattung und -Themen geclustert, diesen zugeordnet oder ergänzt.
Unsere DB-Nachhaltigkeitsthemen setzen sich zusammen aus:
- Wesentliche Themen nach GRI: wurden im Vergleich zum Vorjahr um die zusätzlichen Themen Umweltverschmutzung, Biodiversität, Gesundheitsschutz und Sicherheit in der Lieferkette und Lärmschutz ergänzt. Das Thema Produktqualität und Kundennutzen wurde um den Aspekt der Kundeninformation erweitert. Die Themen Kapazitätsausbau der Infrastruktur sowie Fahrzeugflotte und Moderne und digitale Mobilitäts-, Logistik- und Servicelösungen wurden zu einem Thema, Kapazitäts- und Angebotsausbau, zusammengelegt. Die Themen Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Umgang mit Politik und Regulierung sind im Rahmen der diesjährigen GRI-Wesentlichkeit entfallen.
- Themen aus Transparenzanspruch: entspringen unserem umfassenden Transparenzanspruch gegenüber unseren Stakeholdern.
- Zusätzliche Themen: ergänzt auf Basis einer internen Bedeutungseinschätzung.
Nichtfinanzielle Erklärung
Der DB-Konzern hat sich für eine freiwillige Abgabe einer Nichtfinanziellen Erklärung (NFE) entschieden. Im Rahmen unseres integrierten Berichtsansatzes berichten wir umfassend über alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen.
Aus der Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse auf Basis der erstmaligen Wesentlichkeitsanalyse in Orientierung an den Vorgaben der CSRD in Verbindung mit den ESRS in 2024 ergaben sich umfangreiche Änderungen bezüglich der wesentlichen Handlungsfelder i. S. d. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG): Im Ergebnis wurden die Themen Klimaschutz, Kapazitäts- und Angebotsausbau sowie Produktqualität, Kundennutzen und -information als wesentlich eingestuft. Die Inhalte der NFE finden sich in den relevanten Kapiteln des Zusammengefassten Lageberichts und wurden unter Anwendung der GRI-Standards erstellt. Darüber hinaus machen wir ergänzende Angaben zu weiteren Belangen.
Bestandteile der NFE | DB-Themen |
---|---|
Geschäftsmodell | Geschäftsmodell |
Sozialbelange | Kapazitäts- und Angebotsausbau |
Umweltbelange | Klimaschutz |
Andere Belange (Kundennutzen und Produktqualität) | Kundennutzen und Produktqualität, Kundennutzen und -information |
Weitere angaben | |
Umweltbelange | Naturschutz, Luftreinhaltung, Wassernutzung |
Arbeitnehmendenbelange | Arbeit der Zukunft, Beschäftigungsbedingungen, Konzernsicherheit, Transformation |
Achtung der Menschenrechte | Menschenrechte |
Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Compliance |