Chancen- und Risikobericht

Finanzierung Bundeshaushalt

Für das Bestandsnetz haben wir mit dem Bund Anfang 2020 eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Finanzierung bis 2029 festschreibt (LuFV III). Risiken resultieren aus einer möglichen Nichterreichung der in der LuFV fest­ge­legten Vertragsziele und aus möglichen Rück­for­derungen des Bundes durch die Prüfung der zweckentsprechenden Mittel­ver­wendung. Aufgrund der stark steigenden Baukosten wurde die Mittelausstattung 2024 über zwei Nachtragsvereinbarungen (NT 1 und NT 2) sowie eine trilaterale Vereinbarung (TriLa) mit dem Bund deutlich erhöht. Auch für 2025 sind höhere Mittel für das Bestandsnetz vorgesehen, die über Eigenkapitalerhöhungen bereitgestellt werden sollen. Für die Jahre ab 2026 sind weitere erhebliche Anpassungen erforderlich und vertraglich zu vereinbaren, da mit dem in der LuFV III vereinbarten Mittelansatz die Mengenziele und die Vertragspflichten aus der LuFV III der EIU nicht mehr erreichbar sind.

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit von aus Eigenmitteln ge­leisteten Investitionen oder Finanzierungsbeiträgen zu In­ves­titionsprojekten ist essenziell, um die Investitions­fä­hig­keit des DB-Konzerns langfristig zu sichern.

Risiken bestehen v. a. durch die bislang nicht in ausreichendem Umfang gesicherte Infrastrukturfinanzierung ab 2026. Bei Fortschreibung des Finanzierungsvolumens auf 2028 ergibt sich eine zusätzliche Lücke. Außerdem bestehen Risiken durch die vorläufige Haushaltsführung des Bundes für 2025, die voraussichtlich bis zur Verabschiedung eines regulären Bundeshaushalts für 2025 durch die neu zu bildende Bundesregierung bestehen bleiben wird. Sollten die Bundesmittel für die Infrastruktur nicht deutlich aufgestockt werden, würden sich erhebliche Risiken für Netzqualität, Transportleistung und wirtschaftliche Entwicklung materialisieren. Die verkehrspolitischen Ziele wären damit nicht erreichbar.

Risiken bestehen auch durch geringere Auf­wands­finan­zierungen für die Infrastruktur seitens des Bundes, z. B., wenn geplante Aufwandsthemen als nicht zuschuss­fähig angesehen werden. In Gesprächen mit dem Bund sollen die vertraglichen Grundlagen für eine ausreichende Finanzierung der Infrastruktur geschaffen werden.

Neben der Finanzierung der Infrastruktur ist auch die Finanzierung spezifischer Sachverhalte bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen von sehr hoher Bedeutung. Dies betrifft bspw. die Trassenpreisförderung im Schienenpersonenfernverkehr und im Schienengüterverkehr sowie Bau- und Ersatzverkehre im Schienenpersonennahverkehr.

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