Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über die im Integrierten Bericht 2024 der Deutsche Bahn AG enthaltenen ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen
An die Deutsche Bahn AG, Berlin
Prüfungsurteil
Wir haben die Angaben in den Abschnitten »An unsere Stakeholder – Offener Stakeholderdialog«, »An unsere Stakeholder – Gemeinnütziges Engagement der Deutsche Bahn Stiftung« und die jeweils mit Pfeilen am Anfang ( ) und Ende ( ) und zusätzlich mit grauer Schriftfarbe gekennzeichneten ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen im Integrierten Bericht (im Folgenden »ausgewählte Nachhaltigkeitsinformationen«) der Deutsche Bahn AG, Berlin, (im Folgenden »Gesellschaft«) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Darüber hinaus haben wir die im Abschnitt »EU-Taxonomie« im Integrierten Bericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 enthaltenen Informationen einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in den ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen genannten Querverweise innerhalb des Integrierten Berichts und die Verweise im Zusammenhang mit der Umweltmarke »Das ist grün« sowie die Informationen, auf die sich die Verweise beziehen.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass
- die ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative (im Folgenden »GRI-Kriterien«), und
- die im Abschnitt »EU-Taxonomie« enthaltenen Angaben für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten (im Folgenden »EU-Taxonomie«)
aufgestellt wurden.
Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in den ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen genannten Querverweisen innerhalb des Integrierten Berichts sowie zu den Verweisen im Zusammenhang mit der Umweltmarke »Das ist grün« sowie den Informationen, auf die sich die Verweise beziehen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.
Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen“ weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen in Übereinstimmung mit den GRI-Kriterien und verantwortlich für die Aufstellung der im Abschnitt »EU-Taxonomie« enthaltenen Angaben in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie sowie für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung der ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen und der im Abschnitt »EU-Taxonomie« enthaltenen Angaben in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Nachhaltigkeitsinformationen) oder Irrtümern ist.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen und der im Abschnitt »EU-Taxonomie« enthaltenen Angaben sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung der ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen und der im Abschnitt »EU-Taxonomie« enthaltenen Angaben.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen
Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den GRI-Kriterien und die im Abschnitt »EU-Taxonomie« enthaltenen Angaben nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie aufgestellt worden sind sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu den ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen und zu den im Abschnitt »EU-Taxonomie« enthaltenen Angaben beinhaltet.
Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung der ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen angewandten Prozess.
- identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen.
Zusammenfassung der vom Wirtschaftsprüfer durchgeführten Tätigkeiten
Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen und die im Abschnitt »EU-Taxonomie« enthaltenen Angaben. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.
Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir:
- die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern in den ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen und im Abschnitt »EU-Taxonomie« dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt.
- die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung der ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen und der im Abschnitt »EU-Taxonomie« enthaltenen Angaben einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen.
- die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung der ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen beurteilt.
- die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt.
- analytische Prüfungshandlungen und Befragungen zu den ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen durchgeführt.
- die Darstellung der Informationen in den ausgewählten Nachhaltigkeitsinformationen gewürdigt.
- den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der im Abschnitt »EU-Taxonomie« enthaltenen Angaben gewürdigt.
Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel
Dieser Prüfungsvermerk ist an die Deutsche Bahn AG, Berlin, gerichtet und ausschließlich für diese bestimmt.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Deutsche Bahn AG, Berlin, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde (www.kpmg.de/AAB_2017). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der im Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Berlin, den 19 März 2025
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Knorr
Wirtschaftsprüfer
Säuberlich
Wirtschaftsprüfer