Entwicklung der Geschäftsfelder

Rahmenbedingungen

Festlegungsverfahren zum Bahnstromnetzzugang

Das bereits 2019 von der BNetzA eingeleitete Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse für den Zugang zum Bahnstromnetz ist Ende Juni 2022 mit einer Festlegung zum Abschluss gekommen. Mit der Festlegung wurden Transparenz und Verbindlichkeit der Zugangsregeln sichergestellt und Kommunikationsfristen für alle Marktpartner (Stromlieferanten, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeughalter und Bahnstromnetzbetreiber) verbessert. Sowohl DB Energie als auch die EVU, Triebfahrzeughalter und weitere Bahnstromlieferanten sollen auf dieser Grundlage nun an der Umsetzung der neuen Zugangsregeln bis zum 1. Juli 2026 arbeiten. Dennoch hat die Festlegung einige entscheidende Umsetzungsfragen offengelassen. Um diese offenen Fragen zu beantworten und die Umsetzung der Festlegung aufseiten der Marktpartner zu unterstützen, hat der Bahnstromnetzbetreiber DB Energie gemeinsam mit EVU und Verbänden einen Umsetzungsfragenkatalog erarbeitet und diesen an die BNetzAzur weiteren Prüfung übergeben. Parallel dazu hat DB Energie Anfang 2024 eine Konsultation der elektronischen Nachrichtenformate gestartet und im weiteren Jahresverlauf erfolgreich abgeschlossen.

Nachhaltigkeitsindizes

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