Umsetzung Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Der Erhalt und die Modernisierung der Bestandsinfrastruktur wird mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III fortgeführt. Ein Investitionsschwerpunkt war 2024 weiterhin die Erneuerung des Oberbaus (Gleise und Weichen). Spürbare Preissteigerungen stellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Modernisierung der Bestandsinfrastruktur dar. Vor diesem Hintergrund wurde die Bestandsnetzfinanzierung für 2024 durch den Abschluss des ersten Nachtrags zur LuFV III signifikant erhöht. Durch die Verabschiedung der BSWAG-Novelle wurde die Voraussetzung geschaffen, dass in einem weiteren Nachtrag zur bestehenden LuFV III auch eine Förderung von Instandhaltungsaufwänden für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart werden kann. Auch dieser Nachtrag wurde gezeichnet und im Haushaltsausschuss freigegeben. Zusätzlich soll in einem dritten Nachtrag dem gestiegenen Mittelbedarf für den Erhalt und die Modernisierung des Bestandsnetzes in den Jahren 2025 bis 2027 Rechnung getragen werden. Es wird angestrebt, die LuFV III durch eine weiterentwickelte Vereinbarung (Leistungsvereinbarung InfraGO) abzulösen, die 2025 mit dem Bund verhandelt werden soll.