Geschäftsverlauf

Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Wir wollen einen größtmöglichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung durch u. a. starke Partnerschaften in transparenten Lieferketten erzielen. Diese haben sich 2024 nicht signifikant verändert. Unsere Lieferanten übernehmen mit ihren Nachhaltigkeitsleistungen und ihrer Innovationskraft eine aktive Rolle für den gemeinsamen Geschäftserfolg.

Wir haben unsere soziale und ökologische Verantwortung in zahlreichen Warengruppenstrategien entlang der Konzernziele weiterentwickelt und in Vergaben als Eignungs-, Leistungs-oder Wertungskriterium verankert. Als Ausgangspunkt für eine nachhaltige Gestaltung der Liefer­ketten und die konkreten Beschaffungsentscheidungen dienen der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Code of Conduct for Business Partners; CoC BP) sowie die DB-Beschaffungspolitik. Der CoC BP wird während der Registrierung von Lieferan­ten vereinbart. Damit erklären Lieferanten u. a. auch, dass sie die Menschenrechte gem. der Internationalen Arbeitsorga­nisation (ILO-Kernarbeitsnormen) respektieren.

Auf dieser Grundlage sowie der Grundlage der gesetz­lichen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) überprüfen wir die Einhaltung der Anforderungen bei un­seren strategischen Partnern mit Vor-Ort-Audits nach dem Sedex Members Ethical Trade Audit (SMETA) Standard für Sozialaudits, sofern bei den Lieferanten begründete Anlässe eines erhöhten Risikos vorliegen.

Die Beschaffung ist Teil des LkSG-Risikomanagements, um die gesetzlichen Anforderungen aus dem LkSG kontinuierlich sicherzustellen. Das bestehende Beschwerdeverfahren wurde weiter verbessert. 2024 hat eine menschenrechtliche und umweltbezogene Risikoanalyse für die Lieferkette des DB-Konzerns stattgefunden, um Auffälligkeiten zu erkennen und zu minimieren sowie etwaige Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren. Der risikobasierte Ansatz wird kontinuierlich weiterentwickelt und durch eine IT-Lösung für die systematische, risikoorientierte Bewertung der Lieferanten ausgebaut. Auf Basis der Ergebnisse aus der LkSG-Risikoanalyse wurden Lieferanten risikobasiert ausgewählt und Lieferantengespräche zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Aspekten durchge­führt sowie bei Bedarf Maßnahmenpläne vereinbart. Da­rüber hinaus wurde eine Vorgehensweise zur Risikoabschät­zung für die tiefere Lieferkette erarbeitet und pilotiert. Ziel sind die systematische Betrachtung von risikobehafteten Verarbeitungsstufen bzw. Leistungsstufen in priorisierten Lieferketten und die Identifizierung von warengruppenspezifischen, risikominimierenden Präventionsmaßnahmen. Zusätzlich bietet unser Beschwerdeverfahren die Möglichkeit, auf etwaige Missstände in unserer Lieferkette hinzuweisen. Wir legen großen Wert auf umfassende Nachhaltigkeitsbewertungen unserer Lieferanten hinsichtlich des Managementsystems, ihrer Aktivitäten und Ergebnisse. Wir betrachten die Dimensionen Umwelt, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, faire Geschäftspraktiken und nachhaltige Beschaffung bzw. nachhaltiges Lieferkettenmanagement. Jede Dimension unterliegt Mindestanforderungen. Die nachweisliche Einhaltung der Mindestanforderungen belegt, dass ein Lieferant sich mit den Themenfeldern zu einem definierten Mindestmaß auseinandersetzt.

Seit 2023 ist der Stufenplan für eine nachhaltige und transparente Lieferantenlandschaft in der Umsetzung. Hierbei werden unsere Auftragnehmer in den Vergabeprozessen schrittweise dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsbewertungen vorzulegen und darin definierte Mindestanforderungen zu erreichen. Entsprechend fragen wir seit 2023 in allen EU-Vergaben eine Nachhaltigkeitsbewertung verpflichtend ab (ohne Mindestanforderungen). Seit 2024 gibt es darüber hinaus eine Verpflichtung zur Vorlage einer Nachhaltigkeitsbewertung nach Vertragsabschluss (ohne Mindestanforderungen) bei Vergaben über 100.000 €. Die Ausweitung wird stufenweise fortgesetzt:

  • Ab 2025 bei EU-Vergaben: Verpflichtung zur Vorlage einer Nachhaltigkeitsbewertung mit definierten Mindestanforderungen.
  • Ab 2026 bei Vergaben über 100.000€: Verpflichtung zur Vorlage einer Nachhaltigkeitsbewertung mit definierten Mindestanforderungen.

Mehr als 1.200 Lieferanten (im Vorjahr: mehr als 680) haben uns bereits Bewertungen vorgelegt. Damit decken wir rund 70% (im Vorjahr: rund 60%) unseres Einkaufsvolumens mit aktuellen Nachhaltigkeitsbewertungen ab. Es werden nur Nachhaltigkeitsbewertungen berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind. Der überwiegende Teil der erneut bewerteten Lieferanten hat sich in seiner Nachhaltigkeitsleistung verbessert bzw. erfüllt heute schon unsere definierten Mindestanforderungen. So reduzieren wir gemeinsam Risiken und steigern die Resilienz in der Versorgung des DB-Konzerns mit Gütern und Dienstleistungen. Unsere Lieferanten profitieren in vielen Warengruppen von einer vereinfachten Qualifizierung, wenn sie eine aktuelle Nachhaltigkeitsbewertung vorlegen (wie z. B. EcoVadis oder vergleichbare). Auch wird die LkSG-Risikoanalyse durch die verbesserte Informationsgrundlage aus der Nachhaltigkeitsbewertung der Lieferanten unterstützt.

Die Beschaffung hat unverändert eine zentrale Bedeutung für die Erreichung der Ressourcenschutzziele des DB-Konzerns. In einem kontinuierlichen Dialog mit den Industrie­ver­bänden und der Brancheninitiative Railsponsible setzen wir die Entwicklung nachhaltiger Leistungs- und Entscheidungskriterien fort. Die 19 Mitglieder von Railsponsible leisten mit mehr als 3.900 Lieferantenbewertungen einen wichtigen Beitrag zu transparenteren Lieferketten. Strategisch bilden der Klimaschutz und die Absicherung sozialer Mindeststandards die Schwerpunkte rund um verantwortungsvolles Beschaffungsmanagement bei Railsponsible.

Nachhaltigkeitsindizes

Bericht filtern nach: