Governance

Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge

Gewinnabführungen und Verlustausgleiche zwischen Gesellschaften in Deutschland sind keine Leis­tungs­beziehungen. Vielmehr wird durch den Ergebnis­ab­füh­rungs­vertrag (EAV) die Frage der Höhe der Gewinn­ausschüt­tung bzw. eines er­for­derlichen Verlustausgleichs nicht jedes Jahr neu gestellt, sondern erfolgt automatisch. Der Zahlungsfluss begründet sich im Recht des Gesellschafters auf die Gewinne oder in seiner Ver­pflich­tung zum Aus­gleich von Verlusten. Des­sen un­geach­tet sorgt der DB-Konzern dafür, dass Konzerngesellschaften über eine angemessene Eigenkapital­aus­stat­tung ver­fü­gen – trotz der übernomme­nen Verpflich­tung, mögliche Verluste einzelner Konzern­gesellschaften auszugleichen.

Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge
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Kapi­tal­geber sind nur bereit, Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn Amortisation und Verzinsung gewährleis­tet sind. Eine rein schuldenbasierte Finanzierung ist nicht markt­fähig, da mit zu hohen Risiken verbunden. Gewinne sind essen­ziell, um die Investitionsfähigkeit des DB-Kon­zerns zu erhalten. Die erwirtschafteten Gewinne werden entweder thesauriert oder an den Alleingesellschafter Bund aus­ge­schüt­tet. Der im DB-Konzern verbleibende (the­saurierte) Anteil des Ge­winns erhöht die Investitions- und Verschul­dungs­kapazität.

Die Umsetzung der jährlichen Gewinnabführungen und Verlustausgleiche im DB-Konzern spiegelt sich im Beteiligungsergebnis der DB AG wider.

Im Rahmen der LuFV haben Bund und DB-Konzern ver­traglich vereinbart, dass im Falle einer Dividendenzahlung der DB AG an den Bund die Dividende vom Bund zur Durchführung von Ersatzinvestitionen in die Schienenwege eingesetzt wird. So werden die Nachsteuerergebnisse der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) vollständig an den Bund ausgeschüttet und auch vollständig wieder in die Infrastruktur reinvestiert. Durch diesen Mechanismus fließen Gewinne der Infrastruktur als Baukostenzuschüsse vollständig in die Infrastruktur und verbleiben dort. Im Gegensatz zur alternativen Gewinnthesaurierung kommt es hierbei zu kei­ner Mehrung der Kapitalkostenbasis. In der LuFVIII wurden Annahmen zur Höhe der jährlichen Dividende getroffen, die in den Gesamtumfang der LuFV-Mittel eingeflossen sind.

Finanzflüsse DB AG­ und DB-Infrastruktur­gesellschaften / in Mio.€2000 bis 20112012201320142015201620172018201920202021202220232024Insgesamt
Aus Kapitalerhöhun­gen durch die DB AG               
DB InfraGO AG+1.220+5+1.000+1.125+1.300+1.125+5.503+11.278
DB Station&Service AG 1)+439+1.000+49+2+1.490
Insgesamt+1.659+5+1.000+2.125+1.349+1.127+5.503+12.768
AUS EAV an die (–) / von der (+) DB AG               
DB InfraGO AG+983–197–66–217–81–280–390–509–402+23+139–403+1.634+209+443
DB Station&Service AG 1)–618–160–169–188–203–176–186–190–146+32+61+2–7–1.948
DB Energie GmbH–525–62+37–39–51–35–59–12+3+66–126–140–166–46–1.155
Insgesamt–160–419–198–444–335–491–635–711–545+121+74–541+1.461+163–2.660
Dividendenzahlung an den Bund (für Vorjahr)               
DB AG–500–525–525–200–700–850–600–450–650–650–650–6.300

(+) Mittelzufluss 
(–) Mittelabfluss
1) Die DB Station&Service AG wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2023 auf die DB InfraGOAG verschmolzen.

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