Menschenrechte
Managementansatz und Ziele
Für uns sind der Schutz und die Förderung von Menschenrechten von größter Bedeutung. Über die Wahrung von Menschenrechten in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz innerhalb des DB-Konzerns berichten wir insbesondere im Kapitel Mitarbeitende.
Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die Menschenrechte achten. Unsere diesbezüglichen Anforderungen sind u. a. im DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner formuliert. Dieser nimmt Bezug auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), etwa zum Schutz gegen Kinder- und Zwangsarbeit und vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Er enthält Regelungen zu einer angemessenen Entlohnung, zu geregelten Arbeitszeiten, zu regulären Beschäftigungsverhältnissen im Sinne der Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Industriestandards für Arbeitsverhältnisse sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zur Sicherheit. Der DB-Verhaltenskodex ist Teil der vertraglichen Verpflichtungen unserer Geschäftspartner. Diesen gegenüber behalten wir uns das Recht zur Auditierung vor. Wir legen zudem Wert auf einen kooperativen Umgang. Bei Verstößen gegen den Kodex ergreifen wir angemessene Maßnahmen, die von der Möglichkeit zur Abhilfe und Verbesserung bis hin zum Vertragsabbruch – als letztem Mittel – bei schwerwiegenden Verletzungen reichen können. Für unsere eigenen Mitarbeitenden und Führungskräfte stellen die Konzerngrundsätze Ethik (interner DB-Verhaltenskodex) entsprechende Anforderungen auf. Diese sind arbeitsrechtlich verbindlich. Wir lehnen jegliche Form moderner Sklaverei ab, sei es Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder Kinderarbeit, und berichten hierzu auch gem. den Vorgaben des UK Modern Slavery Acts.
Bei Anhaltspunkten zu Verstößen gegen Menschenrechte stehen Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und weiteren potenziell Betroffenen, auch anonym, verschiedene Kanäle für Meldungen zur Verfügung. Ein Kanal ist unser elektronisches Hinweissystem. Daneben steht auch der postalische Weg zur Verfügung. 2024 gingen über das Hinweissystem insgesamt 161 Hinweise ein, 94 davon im Bereich Menschenrechte (davon 41mit potenziellem Diskriminierungsbezug). Über unser Hinweissystem haben wir 2024 Kenntnis von einem bestätigten Fall von Diskriminierung erhalten (im Vorjahr: drei Fälle [Wert angepasst]). Darüber hinaus stehen den DB-Mitarbeitenden bspw. Vertrauensanwält:innen oder die Ombudsstelle Personal zur Verfügung.
Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit dem 1. Januar 2023 sind wir nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, in unseren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise umzusetzen und ein verantwortliches Management unserer Lieferketten zu etablieren. Als Themengebiet des LkSG sind hiervon auch solche Sorgfaltspflichten umfasst, die den Arbeitsschutz betreffen, wenn hierdurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen. Durch die Absenkung der gesetzlichen Schwelle für den Anwendungsbereich des LkSG zum 1. Januar 2024 sind insgesamt 25 DB-Gesellschaften aufgrund ihrer Mitarbeitendenzahl nach dem LkSG verpflichtet. Darunter ist auch die Muttergesellschaft, die DB AG. Um das LkSG umzusetzen, haben wir klare Verantwortlichkeiten definiert. Zur Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten in der DB AG hat der Vorstand eine sog. Konzern-LkSG-Beauftragte ernannt. Innerhalb der DB AG wird die operative Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten durch eine:n sog. Konzern-LkSG-Koordinator:in sichergestellt und gesteuert. Zur Umsetzung der Anforderungen des LkSG haben wir ein LkSG-Risikomanagement eingerichtet, um gezielte Maßnahmen zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten ergreifen zu können. Es dient dazu, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Verletzungen zu erkennen, zu minimieren und zu beenden. Dabei verstehen wir den Umgang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken als einen Prozess, den wir immer tiefer in unseren betrieblichen Strukturen verankern und kontinuierlich verbessern wollen.
Zentrales Element unseres LkSG-Risikomanagements ist die zielgerichtete und systematische Durchführung einer Risikoanalyse. Unsere jährliche LkSG-Risikoanalyse ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit einer abstrakten Risikoanalyse hinsichtlich aller LkSG-Risikofelder, bei der wir die potenziellen und tatsächlichen Risiken unseres unternehmerischen Handelns für Mensch und Umwelt ermitteln und bewerten. Zur kontinuierlichen Identifikation länder- und branchenspezifischer Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern nutzen wir die Risikodaten eines externen, spezialisierten Anbieters. Die Bewertung der Länder- und Branchenrisiken erfolgt durch eine Vielzahl an Indikatoren sowie öffentlich zugängliche Berichte und Medienquellen. Die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse werden anschließend validiert, wodurch wir zu einer ersten Einschätzung im Hinblick auf die bestehenden Risikoprofile im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren unmittelbaren Zulieferern gelangen. Insbesondere dann, wenn unsere abstrakte Risikoanalyse erhöhte Risiken aufzeigt, unterziehen wir daraufhin betroffene DB-Gesellschaften sowie unsere unmittelbaren Zulieferer einer eingehenderen Untersuchung. Diese sog. konkrete Risikoanalyse hat das Ziel, die tatsächlichen Risikodispositionen für Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten zu identifizieren. Nach dem Abschluss der konkreten Risikoanalyse werden die Risikoerkenntnisse zur Eintrittswahrscheinlichkeit einer Verletzung anhand der Angemessenheitskriterien der Schwere der Risiken, des vorliegenden Einflussvermögens sowie des Verursachungsbeitrags priorisiert. Auf dieser Basis leiten wir risikobasiert entsprechende Präventionsmaßnahmen ein.
Wir führen anlassbezogen Risikoanalysen durch, u. a. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte, wie besonderen Ereignissen, Hinweisen oder Berichten, die mögliche Risiken oder Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten in den Geschäftsbereichen oder den Lieferketten des DB-Konzerns anzeigen. In die abstrakte Risikoanalyse 2024 wurden mehr als 53.000 Lieferanten einbezogen, wovon im Anschluss etwas mehr als 350 Lieferanten einer konkreten Risikoanalyse unterzogen wurden. 29 Lieferanten wurden anschließend für Gespräche ausgewählt, in denen sie für die relevanten LkSG-Risikofelder sensibilisiert wurden. Es erfolgten zudem Gespräche, in denen zusätzlich Maßnahmen zur Prävention vereinbart wurden. Über die auf Grundlage unserer 2024 durchgeführten LkSG-Risikoanalyse festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im DB-Konzern berichten wir in unserer Grundsatzerklärung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte.
Stellen wir relevante LkSG-Risiken fest, ergreifen wir unverzüglich angemessene Präventionsmaßnahmen. Im Falle der Feststellung einer Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht werden unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen. Seit Anfang 2024 sind die überarbeiteten Konzerngrundsätze Ethik und der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner in Kraft, die wir an die Anforderungen des LkSG angepasst haben. Zudem wurden Sensi- bilisierungsmaßnahmen im Einkauf durchgeführt und unsere Vertragsklauseln für Geschäftspartner weiterentwickelt. Ein übergreifender Maßnahmenkatalog listet potenzielle Präventionsmaßnahmen auf, z. B. die Erstellung von Richtlinien und die Durchführung von sozialen Audits sowie risikobasierte Weiterbildungen bzw. Sensibilisierungen. Unseren Katalog von möglichen Präventions- und Abhilfemaßnahmen entwickeln wir kontinuierlich weiter. 2024 wurden keine Geschäftsbeziehungen aufgrund einer schwerwiegenden Verletzung von Rechten oder umweltbezogenen Pflichten beendet. Bei der Entwicklung und Umsetzung von Sorgfaltsmaßnahmen streben wir an, die potenziell von unseren Geschäftstätigkeiten Betroffenen mit ihren vielfältigen Interessen angemessen einzubeziehen, um die Wirksamkeit sicherzustellen. Die Wirksamkeitsanalyse folgt einem kriterienorientierten Ansatz, bei dem der Status quo mit etablierten Standards abgeglichen wird. Es erfolgt dabei eine Orientierung an der ISO 31000 für Risikomanagement und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
In der Grundsatzerklärung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte bringen wir außerdem unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten zum Ausdruck, beschreiben unsere Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG und legen die Erwartungen an uns, unsere Zulieferer und Geschäftspartner fest, um die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten sicherzustellen. Sie wurde 2023 erstmals auf unserer Internetseite veröffentlicht und 2024 aktualisiert. Hierbei wurde insbesondere die Priorisierung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken angepasst, die auf den Ergebnissen der LkSG-Risikoanalyse 2024 basiert.
Ein weiterer Kernbestandteil zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten ist die Bereithaltung eines wirksamen, den Anforderungen des LkSG entsprechenden Beschwerdeverfahrens. Hierüber können Meldungen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen eingereicht werden, dies gilt unabhängig davon, ob diese in der Lieferkette oder unserem eigenen Geschäftsbereich entstanden sind. Die eingehenden Meldungen werden durch uns geprüft, um festzustellen, ob der gemeldete Sachverhalt auf ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko oder eine entsprechende Pflichtverletzung hindeutet. Ist dies der Fall, wird die Meldung an die hierfür zuständige Stelle übergeben. Sofern sich ein Anfangsverdacht bestätigt, werden erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Risiken bzw. Verstößen ergriffen. Alle Meldungen werden vertraulich und auf Wunsch anonym behandelt. Sie werden von ausgewählten und speziell geschulten Mitarbeitenden bearbeitet, die unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Nutzung des Beschwerdeverfahrens soll es uns ermöglichen, bislang unentdeckte LkSG-Risiken oder Pflichtverletzungen zu identifizieren. Damit trägt das Beschwerdeverfahren neben der LkSG-Risikoanalyse entscheidend dazu bei, dass wir unser LkSG-Risikomanagement kontinuierlich verbessern und weiterentwickeln können.
Die Wirksamkeit unseres Beschwerdeverfahrens überprüfen wir einmal im Jahr sowie anlassbezogen. Hierfür wird eine systematische Analyse des Beschwerdeverfahrens durchgeführt, bei der Stichproben verschiedener, anonymisierter Fälle intensiv beleuchtet und im Hinblick auf die Wirksamkeit bewertet werden. Bei der Bewertung orientieren wir uns an den Wirksamkeitskriterien aus Leitprinzip 31 der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Die DB AG berichtetaus einer konzernübergreifenden Perspektive gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gem.dem LkSG. Der Bericht für 2023 wurde 2024 eingereicht und ist auf unserer Internetseite veröffentlicht, wo er für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren zugänglich ist. Die weiteren 24 LkSG-verpflichteten DB-Konzerngesellschaften nehmen ihre LkSG-Angelegenheiten grundsätzlich in eigener Verantwortung wahr, reichen u. a. einen gesellschaftsspezifischen Bericht über ihre Tätigkeiten gem.dem LkSG beim BAFA ein und veröffentlichen eine eigene Grundsatzerklärung, die die individuelle Risikolage der DB-Konzerngesellschaft darstellt. Um das LkSG im Grundsatz einheitlich umzusetzen, nimmt die Konzernleitung des DB-Konzerns dabei eine Governance-Funktion gegenüber den verpflichteten DB-Konzerngesellschaften wahr.