Grüne Transformation

Managementansatz und Lärmschutzziel

Die Entlastung der Anwohner:innen von Schienenverkehrs­lärm ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene.

Deshalb arbeiten wir zusammen mit dem Bund weiter an der Umsetzung unseres Lärmschutzziels. Bis 2030 wollen wir mehr als 800.000 betroffene Anwohner:innen von Schienenverkehrslärm entlasten. Das sind mehr als die Hälfte aller Anwohner:innen, die derzeit an belasteten Strecken wohnen. Bis 2050 wollen wir für alle betroffenen Anwohner:innen den Lärm durch die Schiene gemindert haben.

Unsere Ziele sowie die Anforderungen und Gesetze zum Lärmschutz in Deutschland setzen wir u. a. mit unseren Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Umsetzung von Projekten und Lärmschutzmaßnahmen inkl. der Öffentlichkeitsbeteiligung um. Die Ermittlung der Betroffenheit und Auslegung sowie Umsetzung unserer Lärmschutzmaßnahmen erfolgen rechnerisch in Schallgutachten nach immissionsschutzrechtlicher Bewertung. Unsere Stakeholderkommunikation bei den jeweiligen Projekten informiert und beteiligt die Betroffenen im Rahmen von Planrechtsverfahren, z. B. in Erörterungsterminen zu Neu- und Ausbauvorhaben, bei Öffentlichkeitsveranstaltungen zu Lärmsanierungsprojekten, oder mit einem Beirat wie im hochbelasteten Mittelrheintal, bei dem wir im regelmäßigen Austausch mit Politik und Gesellschaft stehen.

Zur Erfüllung unserer Ziele setzen wir auf unsere Zwei-Säulen-Strategie: die Umsetzung von Maßnahmen zum einen an der Infrastruktur und zum anderen an den Fahrzeugen.

Lärmschutz an der Infrastruktur

Gemeinsam mit dem Bund arbeiten wir seit 1999, dem Beginn des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an bestehenden Schienenwegen des Bundes, an der Sanierung unserer hochbelasteten Bestandsstrecken. Die Grundlage dafür ist das Gesamtkonzept der Lärmsanierung, in dem die nach Förder-richtlinie zu sanierenden belasteten Streckenabschnitte nach dem Grad der Sanierungsbedürftigkeit aufgelistet sind. Das Gesamtkonzept und die Förderrichtlinie werden vom Bund regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert.

Mit Lärmschutzmaßnahmen an der Infrastruktur ent­las­ten wir die Anwohner:innen nachhaltig und spürbar von Schienen­verkehrslärm. Konkret mindern wir durch ortsfeste Lärmschutzmaßnahmen wie z. B. den Bau von Schallschutzwänden an der Strecke Nr. 25 (aktive Maßnahmen), die Ausrüstung von Wohnungen mit Schallschutzfenstern Nr. 101 oder auch Schalldämmlüftern (passive Maßnahmen) die Lärmbelastung für die Anwohner:innen. Als lärmsaniert gelten Streckenabschnitte aus dem Gesamtkonzept der Lärmsanierung, wenn sie nach immissionsschutzrechtlicher Bewertung des Schallgutachtens und Umsetzung aktiver und/oder passiver Maßnahmen auf den Auslösewert gem. der Förderrichtlinie Lärmsanierung saniert wurden.

Unsere Ziele für das Lärmsanierungsprogramm des Bundes lauten:

  • Insgesamt wollen wir bis Ende 2030 die Hälfte der gesamten lärmbelasteten Bestandsstrecken – also 3.250 Strecken­kilometer – durch Lärmschutzmaßnahmen an der Infrastruktur von Schienenverkehrslärm entlasten.
  • Bis 2050 werden wir das Lärmsanierungsprogramm abschließen und somit alle Anwohner:innen an lärmbelasteten Bestandsstrecken von Schienenverkehrslärm entlastet haben.

Voraussetzung für die Zielerreichung ist die auskömm­liche Mittelbereitstellung für ortsfeste Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund im Haushaltstitel Lärm­sanierung.

Lärmschutz anden Fahrzeugen

Die Güterwagen von DB Cargo in Deutschland sind bereits seit 2020 komplett auf leise Bremsen Nr. 5 umgerüstet. Die Lärmminderung durch die »Flüsterbremse« konnte das EBA mit seinen 19 bundesweiten Monitoring-Messstationen erfolgreich nachweisen. Die Ergebnisse stehen auf der Lärm-Monitoring-Seite des EBA zur Verfügung. Unser Ziel, dass bis 2025 auch die elektrischen Streckenlokomotiven von DB Cargo in Deutschland mit leisen Bremssystemen unterwegs sind, haben wir 2024 vorzeitig erreicht. Darüber hinaus verfolgen wir weitere Maßnahmen:

  • Bis 2030 wollen wir die älteren Diesellokomotiven der Baureihen 232 und 233 von DB Cargo mit lauten Grauguss-Klotzbremsen ausmustern. Lediglich Lokomotiven der Baureihe class 77 mit weniger als 2% der Streckenleistung (in Ltkm) von DB Cargo werden dann noch mit diesen Bremssystemen fahren.
  • DB Fernverkehr plant, alle Rangierlokomotiven mit Dieselantrieb durch leisere und klimafreundlichere Hybrid-Rangierlokomotiven Nr. 44 zu ersetzen. Somit trägt Lärmschutz gleichzeitig zum Klimaschutz bei. Die Auslieferung der Hybrid-Rangierlokomotiven dürfte infolge von Lieferengpässen bis 2028 erfolgen.

Nachhaltigkeitsindizes

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