Managementansatz und Ziele
Beim Ausbau der Schieneninfrastruktur lassen sich Eingriffe in die Natur nicht immer vermeiden. Wesentliche Auswirkungen entstehen durch unsere Geschäftstätigkeit insbesondere beim Bau und bei der Instandhaltung der Schieneninfrastruktur. Dabei kommt es häufig zu Landnutzungsänderungen, bei denen Naturlandschaften in Verkehrsflächen umgewandelt werden. Dies kann negative Auswirkungen auf die Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten sowie auf den Umfang und Zustand von Ökosystemen haben.
Der Schutz von Natur und Biodiversität ist für uns eine zentrale Aufgabe, die wir von der Planung über den Bau bis hin zum Betrieb unserer Anlagen berücksichtigen.
Dazu entwickeln wir eine Biodiversitätsstrategie, die über die Kompensation negativer Auswirkungen hinausgeht und einen nachhaltigen Mehrwert für die Natur schafft. Um dem Verlust von Biodiversität und Ökosystemen entgegenzuwirken, handeln wir nach dem Prinzip der Mitigationshierarchie: Zunächst sind negative Auswirkungen auf die Natur so weit wie möglich zu vermeiden. Wo Eingriffe unvermeidbar sind, setzen wir Maßnahmen zur Minderung der negativen Auswirkungen um. Für verbleibende Beeinträchtigungen schaffen wir geeignete Ausgleichsflächen, um diese gem. den naturschutzrechtlichen Vorgaben vollständig zu kompensieren.
Mit unseren Rahmenrichtlinien im Umweltschutz wie z. B. »Naturschutzrechtliche Kompensationsverpflichtungen«, »Qualifikation Umweltfachkraft/Umweltfachlicher Bauüberwacher Nr. 127 nach Umweltleitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes« sowie dem »Integrierten Pflanzenschutz« setzen wir für alle DB-Unternehmen in Deutschland die Anforderungen und Leitlinien in diesen Themen um. Z. B. regelt die Richtlinie zu naturschutzrechtlichen Kompensationsverpflichtungen seit 2017 den Umgang mit selbigen von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Unterhaltung und legt die Grundlagen der gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattung an die Genehmigungsbehörden und die Nutzung des Fachinformationssystems Naturschutz und Kompensation (FINK) Nr. 59 fest.
Alle unsere Infrastrukturprojekte durchlaufen ein umfassendes behördliches Genehmigungsverfahren, in dem die Umweltauswirkungen geprüft werden und das u. a. eine Abstimmung mit den Naturschutzbehörden erfordert. Durch die Beteiligung von Behörden und Bürger:innen sowie durch Bereitstellung von Umweltberichten im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden mögliche Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt frühzeitig erkannt und bei der Projektentscheidung berücksichtigt. Hierfür stehen verschiedene Instrumente, wie die Umwelt- und Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Verträglichkeitsprüfung, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und die Eingriffsregelung zur Verfügung. Ziel ist es, mögliche negative Auswirkungen auf die Natur so weit wie möglich zu vermeiden. Festgestellte tatsächliche negative Auswirkungen kompensieren wir vollständig. Die Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen und die Sicherstellung einer vollständigen Kompensation unserer Eingriffe in Natur und Landschaft wird mit dem in der Bundeskompensationsverordnung und den jeweiligen Landeskompensationsverordnungen verankerten Biotopwertverfahren bewertet. Als Messgröße dienen Biotopwertpunkte, die die ökologische Bedeutung und den Zustand eines Biotops quantifizieren und dabei helfen, den Wert für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild integrativ zu bewerten. Sie ermöglicht es, den Nachweis zu erbringen, dass durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mindestens so viele Biotopwertpunkte geschaffen werden, wie durch Eingriffe verloren gehen. Die Vollzugskontrolle und Überwachung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen obliegen dem Eisenbahn-Bundesamt.
Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Genehmigungsbehörden sowie mit Umweltorganisationen zu unseren Naturschutzaktivitäten.