Grundlagen

Nichtfinanzielle Erklärung

Der DB-Konzern hat sich für eine freiwillige Abgabe einer Nichtfinanziellen Erklärung (NFE) entschieden. Im Rah­men un­seres integrierten Berichtsansatzes berich­ten wir umfassend über alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen.

Aus der Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse auf Basis der erstmaligen Wesentlichkeitsanalyse in Orientierung an den Vor­­gaben der CSRD in Verbindung mit den ESRS in 2024 ergaben sich umfangreiche Änderungen bezüglich der wesent­lichen Handlungsfelder i. S. d. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG): Im Ergebnis wurden die Themen Klimaschutz, Kapazitäts- und Angebotsausbau sowie Produktqualität, Kundennutzen und -information als wesentlich eingestuft. Die Inhalte der NFE fin­den sich in den relevanten Kapi­teln des Zusammengefassten Lageberichts und wurden unter An­wendung der GRI-Standards erstellt. Darüber hinaus machen wir ergänzende Angaben zu weiteren Belangen.

MailExcel
Bestandteile der NFEDB-Themen
GeschäftsmodellGeschäftsmodell
Sozialbelange   Kapazitäts- und Angebotsausbau
Umweltbelange  Klimaschutz
Andere Belange
(Kundennutzen und Produktqualität)
Kundennutzen und Produktqualität, Kundennutzen und -information
Weitere angaben 
Umweltbelange  Naturschutz, Luftreinhaltung, Wassernutzung
Arbeitnehmendenbelange  Arbeit der Zukunft, Beschäftigungs­bedingungen, Konzernsicherheit, Transformation
Achtung der Menschenrechte  Menschenrechte
Bekämpfung von Korruption
und Bestechung  
Compliance

Risikomanagement

Im Zusammenhang mit den Vorgaben des CSR-RUG konn­ten wir keine wesentlichen Risiken, die mit unserer Geschäfts­tätigkeit und unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind, identifizieren, die wahr­schein­lich schwerwiegende negative Auswirkungen auf ­die wichtigsten nichtfinanziellen Aspekte (Umwelt-, Sozial-, Arbeit­nehmen­denbelange sowie die Achtung von Men­schen­rech­ten und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben könnten. Mit den Auswirkungen setzen wir uns in die­­sem Integrierten Bericht intensiv auseinander. Wir berücksichtigen in unserem Risikomanagement auch Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Aspekte und Sachverhalte.

EU-Taxonomie

Im Dezember 2019 stellte die Europäische Kommission den European Green Deal vor, der das Ziel verfolgt, bis 2050 Klima­neutralität in Europa zu erreichen. Eine zentrale Komponente dieser Initiative ist die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, die nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten anhand von sechs Umweltzielen klassifiziert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität.

Der DB-Konzern berichtet 2024 erstmals seine taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteile der Umsatzerlöse, Investitionen (Capex) und Betriebsausgaben (Opex).

Nachhaltigkeitsindizes

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