Grundlagen

Rechtliche Themen

Verfahren um weitere Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21

Der DB-Konzern hat zur Vermeidung verjährungsrechtlicher Risiken Klage gegen die Projektpartner auf weitere Finanzierungsbeteiligung auf Grundlage der sog. Sprechklausel beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Das Gericht hat die Klage am 7. Mai 2024 abgewiesen. Der DB-Konzern hält die Urteilsbegründung nicht für tragfähig und ist nach Prüfung der Entscheidungsgründe weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner von Stuttgart 21 an der Finanzierung der Mehrkosten beteiligen müssen, und hat daher am 25. Oktober 2024 die Zulassung der Berufung beantragt.

Zivilverfahren zu Infrastruktur­nutzungsentgelten

Es sind weiterhin Streitigkeiten zu den Trassen- und Stationsentgelten bei den Zivilgerichten anhängig. Dabei geht es um die Frage, ob und nach welchen Maßstäben die Zivilgerichte die regulierten Entgelte überhaupt einer weiteren zivilgerichtlichen Bewertung unterziehen dürfen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2017, dass eine Billigkeitskontrolle von Wegeentgelten durch Zivilgerichte gem. § 315 BGB unvereinbar mit dem europäischen Ei­sen­­bahnrecht ist. Am 27. Oktober 2022 hat der EuGHin einem Vorabentscheidungsverfahren die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Eisenbahninfra­strukturentgelte durch die Zivilgerichte grundsätzlich bejaht, dies allerdings an die Bedingung geknüpft, dass zuvor die Regulierungsbehörde befasst wird, an deren Entscheidung sich die Zivilgerichte orientieren müssen (EuGH, C-721/20 – DB Station & Service).

Mit Urteil vom 7. März 2024 (EuGH, C-582/22 – Die Länderbahn) hat der EuGH die Möglichkeit dieser nachträglichen Überprüfung von Altentgelten bestätigt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat unterdessen Verfahren zur Überprüfung der in Streit stehenden Altentgelte eröffnet. Ein erstes Verfahren hat die Behörde mit Beschluss vom 14. November 2024 beendet und dabei die verfahrensgegenständlichen Entgelte nach dem sog. Stationspreissystem 2005 weitestgehend bestätigt. Der Fortgang der weiteren Verfahren ist noch offen.

Europäische Kommission beendet Beihilfeverfahren zu DB Cargo

Die Europäische Kommission hat das seit 2022 anhängige Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland betreffend die DB Cargo AG mit Entscheidung vom 29. November 2024 beendet. Mit ihrem Beschluss hat sie Verlustübernahmen der Jahre 2022–2024 i. H. v. 1,9 Mrd.€ durch den DB-Konzern als Umstrukturierungsbeihilfe genehmigt. Die Europäische Kommission hatte den laufenden Transformations- und Umstrukturierungsplan für DB Cargo geprüft. Dieser sieht ein Maßnahmenpaket vor, um die Rentabilität bis Ende 2026 zu erreichen. Grundlage der Genehmigung bildeten darüber hinaus von Deutschland zugesagte Veräußerungen von Tätigkeiten und Vermögenswerten der DB Cargo AG. Der Ergebnis­abführungsvertrag zwischen der DB AG und der DB Cargo AG wurde gekündigt und gilt seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr. Die Um­­setzung des Umstrukturierungsplans sowie die Einhaltung der Zusagen werden von der Europäischen Kommission bis Ende 2026 überwacht. Sollte der Umstrukturierungs­­plan nicht bis zum Ablauf der Frist erfolgreich umgesetzt werden oder sollten die von der Europäischen Kommission auferlegten Maßnahmen und Verpflichtungen einzeln oder insgesamt nicht umgesetzt worden sein, kann die Europäische Kommission weitere Auflagen, die Rückzahlung der Beihilfen und/oder eine Diskontinuität der DB Cargo AG anordnen. Daraus resultiert ein bestandsgefährdendes Risiko für die DB Cargo AG. Die weiteren untersuchten Maßnahmen stellen gem. der Kommissionsentscheidung keine staatlichen Beihilfen dar. Dies gilt auch für den Ergebnisabführungsvertrag als solchen und die Verlustübernahmen vor 2022.

Kartellrechtliche Themen

Insgesamt waren DB-Konzerngesellschaften 2024 an fünf Rechtsverfahren beteiligt, die vermeintliche Verstöße gegen das Kartellrecht zum Gegenstand hatten. Dies betrifft im Wesentlichen:

  • Ein seit 2019 durch das Bundeskartellamt (BKartA) geführtes Verwaltungsverfahren, in dem das BKartA am 26. Juni 2023 eine Untersagungsverfügung gegen die DB AG erlassen hat. Hierbei geht es um neuartige rechtliche Fragestel­lungen zum Online-Vertrieb, zu denen es bislang an gefes­tigter Rechtsprechung und Behördenpraxis fehlt. Durch die Verfügung wurde die DB AG verpflichtet, kurzfristig Änderungen an ihrem Vertriebssystem vorzunehmen. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt. Die DB AG hält den Beschluss für rechtswidrig und hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt. Die Gründe für die Rechtswidrigkeit bestehen aus Sicht der DB AG u.a. in einer unvollständigen und fehlerhaften Sachverhaltsermittlung, einer darauf gestützten fehlerhaften Marktabgrenzung und Schadenstheorie, einer fehlerhaften Interessenabwägung, der Unverhältnismäßig­keit der angeordneten Rechtsfolgen sowie der Verletzung rechtlichen Gehörs.
  • Ein weiteres Verfahren betrifft angebliche Schadenersatz­ansprüche eines Anbieters von SPNV-Leistungen gegen DB-Gesellschaften im Anschluss an eine Zusagenentscheidung des BKartA gegen die DB AG aus 2016. Die Klage wurde abgewiesen und die Berufung dagegen zurück­gewiesen. Auf die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof 2023 das Verfahren an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) zurückverwiesen.

Daneben führt der DB-Konzern diverse Rechtsverfahren, die die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen Kartell­beteiligte zum Gegenstand haben.

  • U. a. verfolgt die DB Competition Claims GmbH die gebün­delten ­Ansprüche des DB-Konzerns und Ansprüche der Bundeswehr sowie von mehr als 40 konzernexternen Unternehmen in einem Verfahren vor dem Landgericht München gegen am Lkw-Kartell beteiligte Lkw-Hersteller, die wettbewerbsrechtswidrig im Zeitraum von 1997 bis 2011 Bruttolis­tenpreise mittelschwerer und schwerer Lkw, die Kosten­weitergabe für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien an die Kunden sowie den Zeitplan für die Einführung solcher Technologien abgesprochen haben. Inzwischen konnte mit zwei Lkw-Herstellern eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung über Schadenersatzzahlungen erzielt werden.
  • Eine Schadenersatzklage der DB Netz AG (jetzt: DB Infra­­GO AG) und anderer DB-Unternehmen gegen am sog. Schienenkartell beteiligte Schienenlieferanten, u. a. Mora­via Steel, befindet sich nach erstinstanzlicher Klageabweisung beim OLG Frankfurt im Rechtsmittelverfahren. Die Verfahren gegen die an dem sog. Luftfrachtkartell be­­teiligten Fluggesellschaften konnten nach mehreren außergerichtlichen Einigungen 2024 abgeschlossen werden.

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