Grundlagen

Nationales Umfeld

DB-Konzern

Umsetzung gemeinwohlorientierte Infrastruktur

Die DB InfraGO AG ist seit Ende 2023 die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft des DB-Konzerns:

  • Am 27. Dezember 2023 wurde mit Eintragung in das Handelsregister die DB Netz AG in DB InfraGO AG umbenannt.
  • Gleichzeitig wurde die DB Station&Service AG auf die DB InfraGO AG verschmolzen.

Die Schieneninfrastruktur wird damit seit 2024 aus einer Hand geführt, geplant und weiterentwickelt. Qualität, Kapa­zität und Stabilität des Eisenbahnbetriebs sollen nachhaltig verbessert werden. Das zugrunde liegende Reformpaket umfasst fünf Säulen:

  • Die erste Säule ist das inhaltliche Gesamtprogramm zur neuen Bewirtschaftung der Infrastruktur mit den Maß­nahmen­feldern Verfügbarkeit und Betrieb, Schaffung des Hochleistungsnetzes, Erhalt und Modernisierung des Flächennetzes, schnelle Kapazitätserweiterung, konsequente Digitalisierung, Zukunftsbahnhöfe, leistungsfähige Serviceeinrichtungen so­wie Aus-/Neubau und Elektrifizierung. Das neue Bewirtschaf­tungsregime soll eine Trendumkehr bei Alterung und Qualität von Schienennetz und Bahnhöfen bringen. Bis 2030 sollen so spürbar mehr Robustheit und Kapazität geschaffen werden.
  • Die zweite Säule bildet die Schaffung notwendiger gesetz­li­cher Grundlagen, insbesondere die Flexibilisierung der Finan­zie­rungsregularien über eine Reform des Bundes­schie­nen­wegeausbaugesetzes (BSWAG). Die Novelle des BSWAG ist zum 9. Juli 2024 in Kraft getreten. Weitere Maß­nahmen zur Stärkung der Schiene sollten mit dem Mo­derne-Schiene-Gesetz um­gesetzt werden, das aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen in dieser Legislatur jedoch nicht mehr beschlossen wurde (Umsetzung Beschleu­nigungskom­mis­­sion Schiene).
  • Mit der dritten Säule soll der Finanzierungsrahmen neu auf­gestellt werden. Abgeleitet aus den Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene, soll die Finanzierungsarchitektur der diversen Fördertöpfe vereinfacht werden. Zudem sind die Bereitstellung der notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung des Gesamtprogramms durch den Bund sowie eine inhaltliche Weiterent­wicklung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zu einer LV InfraGO erforderlich.
  • Mit der vierten Säule will der Bund die Steuerung der In­fra­struktur weiterentwickeln. Ein zentrales Steuerungsinstrument ist der Infraplan. Mit dem Infraplan sollen Maßnahmen, Strategien und übergeordnete Ziele zur Infrastrukturentwicklung für einen Zeitraum von fünf Jah­ren rollierend dargestellt werden – inkl. Kennzahlen und Dokumentation des Fortschritts.

Die institutionalisierte Einbindung der Branche über die Arbeit von DB InfraGO erfolgt über den Sektorbeirat, der sich am 25. März 2024 konstituiert hat. Ziele sind die Erhöhung der Transparenz und Beteiligung sowie der fachliche Aus­tausch. Der neue Sektorbeirat hat die bisher bestehenden Beiräte, Netzbeirat und Stationsbeirat, ersetzt. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV) betreibt die Geschäftsstelle des Sektorbeirats.

  • Die fünfte Säule beinhaltet die organisatorische Zusammenlegung der DB Netz AG und der DB Station & Service AG. DB InfraGO hat im Anschluss ein Leitbild 2030 entwickelt. Das Leitbild beschreibt die Anforderungen an DB InfraGO zur Erreichung der unternehmerischen und politischen Ziele. Um die Sanierung der Infrastruktur noch effizienter umsetzen zu können, soll DB InfraGO organisatorisch angepasst werden. Damit soll eine deutliche Steigerung von Schlagkraft und Geschwindigkeit, v. a. durch Kapazitätsbündelung, vereinfachte Beauftragung sowie standardisierte Technik und Instandhaltung, erreicht werden. Wesentliche 2024 getroffene Entscheidungen in diesem Zusammenhang sind:
    • Die DB Kommunikationstechnik GmbH soll Mitte 2025 auf die DB InfraGOAG verschmolzen werden.
    • Die DB Projekt Stuttgart — Ulm GmbH soll 2025 Tochterunternehmen der DB InfraGOAG werden.
    • Der Bereich Plan- und Bauabnahmeprüfung, der heute Teil der DB Engineering & Consulting GmbH ist, wird zukünftig der DB InfraGO AG zugeordnet.

Entwicklung der Bundeshaushaltsmittel für die Schiene

Am 2. Februar 2024 wurde der Bundeshaushalt 2024 verab­schiedet. Für die wesentlichen Schienentitel (für Schienen­infrastruktur und Förderung Schienenverkehr) stehen in Sum­me Mittel i. H. v. über 17 Mrd.€ und damit rund 7 Mrd.€ mehr zur Verfügung als im Bundeshaushalt 2023 und als in der alten Finanzplanung des Bundes vorgesehen.

  • Teil der Mittel für die Schiene ist eine Eigenkapitalerhöhung von 5,5 Mrd.€ für die Infrastruktur, die gegenüber dem Regierungsentwurf um 4,375 Mrd.€ erhöht wurde. Die zusätzliche Eigenkapitalerhöhung dient der Kompensation für gegenüber dem Regierungsentwurf vom 9. August 2023 wegfallende Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds.
  • Mit einem Zuwachs von knapp 2,8 Mrd.€ im Vergleich zu 2023 wurde die Dotierung des Haushaltstitels zur Sanierung des Bestandsnetzes (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung) deutlich auf knapp 7,5 Mrd.€ angehoben. Durch die Mittelausstattung im Bundeshaushalt 2024 ist der Finanzierungsbedarf für die Generalsanierung und den Erhalt des Bestandsnetzes in 2024 hinterlegt. Außerdem werden die Vorleistungen des DB-Konzerns aus 2023 ausgeglichen.
  • Der European-Rail-Traffic-Management-System-(ERTM-)Titel zur Digitalisierung der Schiene ist 2024 mit knapp 1,1 Mrd.€ dotiert, eine Zunahme um rund 0,45 Mrd.€ gegenüber 2023.
  • Für den Neu- und Ausbau im Rahmen des Bedarfsplans sind knapp 1,7 Mrd.€ und damit rund 0,3 Mrd.€ weniger als 2023 verankert.

Im Bereich der Schienenverkehrsförderung gab es gegenüber dem Regierungsentwurf Abschmelzungen, um die durch die Haushaltskonsolidierung notwendige Plafonds-Absenkung im Etat des BMDV zu finanzieren. Die Kürzungen betreffen v. a. die Trassen- und Anlagenpreisförderung für den Schienengüterverkehr, die für 2024 nun 229 Mio.€ (statt 350 Mio.€) bzw. 20 Mio.€ (statt 85 Mio.€) beträgt. Der Haushaltstitel zur Einzelwagenverkehrsförderung verbleibt unverändert bei knapp 300 Mio.€ und damit auf einem deutlich höheren Niveau als 2023. Zusammen mit der Anlagenpreisförderung i. H. v. 20 Mio.€ stand für die Förderung des Einzelwagenverkehrs 2024 damit insgesamt eine Summe von knapp 320 Mio.€ zur Verfügung.

Am 17. Juli 2024 hat die Bundesregierung den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und den Finanzplan bis 2028 beschlossen. Hierzu hat sie am 16. August 2024 weitere Anpassungen beschlossen und den Entwurf anschließend an Bundestag und Bundesrat für die parlamentarischen Beratungen zugeleitet. Im Regierungsentwurf ist folgende Mittelausstattung für die Schiene vorgesehen:

  • Investitionen in die Bundesschienenwege i. H. v. 18,1 Mrd.€ in 2025, knapp 2 Mrd.€ mehr als 2024 und knapp 9 Mrd.€ mehr als der Ist-Wert 2023. Vorgeschlagen wird auch ein Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes i. H. v. 3 Mrd.€.
  • Größte Einzelposition stellt die Aufstockung des Eigenkapitals der DB AG mit 10,4 Mrd.€ (2024: 5,5 Mrd.€) dar. Das Investitionsniveau soll in den kommenden Jahren auf einem hohen Niveau bleiben.
  • Bei den Förderthemen für den Schienenverkehr sind Ausgaben von 0,8 Mrd.€ geplant. Das entspricht einer Er­höhung um 0,2 Mrd.€ gegenüber 2024. Zuwächse gibt es u. a. bei den Trassenpreisförderungen für den Fern- (+105 
    Mio.€ auf 105 Mio.€) und Güterverkehr (+46 Mio.€ auf 275 Mio.€). Mit der Anhebung sollen die Belastungen aus Preiserhöhungen aus dem Trassenpreissystem 2025 teilweise abgefedert werden. Die Einzelwagenverkehrsförderung wird auf dem Niveau von 2024 fortgesetzt (300 Mio.€), die Anlagenpreisförderung mit 35 Mio.€ um 15 Mio.€ erhöht.

Mit dem vorgesehenen Mittelvolumen könnten wesentliche Infrastrukturvorhaben finanziert werden, darunter die Bestandsnetzsanierung 2025 inkl. der geplanten Generalsanierungen. Der identifizierte Zusatzbedarf für die Schiene bis 2028 ist damit aber noch nicht vollständig gedeckt.

Durch die vorgezogenen Neuwahlenwurde der Bundeshaushalt 2025 bisher nicht verabschiedet. Damit gilt seit 1. Januar 2025 eine vorläufige Haushaltsführung. Deren Rahmenbedingungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Rundschreiben Mitte Dezember 2024 bekannt gegeben. Demnach bilden die Ansätze und Haushaltsstrukturen des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 zuzüglich der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 bereits gefassten Beschlüsse für einzelne Einzelpläne die Grundlage und die Obergrenze der vorläufigen Haushaltsführung 2025. Für die Schiene bilden die oben dargestellten Ansätze die jeweiligen Obergrenzen. Ausgaben für Investitionen können grundsätzlich bis zur Obergrenze geleistet werden, soweit es sich um fortgesetzte Maßnahmen handelt bzw. vertragliche Verpflichtungen bestehen. Für Förderthemen sind Mittel bis zur Höhe von 45% der Obergrenze verfügbar. Dieser Verfügungsrahmen darf bis zur oben genannten Obergrenze überschritten werden, wenn dies zur Erfüllung einer vor dem 1. Januar 2025 rechtlich begründeten Verpflichtung notwendig ist. Dies ist bei der Trassenpreisförderung im Güterverkehr sowie bei der Anlagenpreisförderung der Fall, da hier bereits Förderbescheide i. H. v. 200 Mio.€ bzw. 35 Mio.€ aus 2024 vorliegen. Im Übrigen bedarf eine Überschreitung des Verfügungsrahmens der Einwilligung (vorherige Zustimmung) des BMF.

Zur Nutzung von Mitteln für die Aufstockung des Eigen­kapi­tals unter vorläufiger Haushaltsführung haben Bund und der DB-Konzern im Dezember 2024 eine Vereinbarung abgeschlossen, die eine Auszahlung von rund 8,5 Mrd.€ in 2025 vorsieht. In Verbindung mit den weiteren Haushaltsansätzen sind damit die notwendigen Bedarfe für den Erhalt und die Modernisierung des Bestandsnetzes 2025 zum größten Teil abgesichert. Auch für Bedarfsplanvorhaben und die Digitalisierung sind wesentliche Bedarfe gedeckt. Finanzierungsunsicherheiten im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 bestehen v. a. bei den Förderthemen für den Schienenverkehr. Insbesondere ist die Dotierung der Trassenpreisförderung im Fern- und Güterverkehr nicht ausreichend zur Kompensation der Zusatzbelastungen der Zugangsberechtigten aus dem Trassenpreissystem 2025.

Umsetzung Beschleunigungskommission Schiene

Am 13. Dezember 2022 hat die Beschleunigungskommission Schiene unter der Leitung des BMDV ihren Abschlussbericht vorgestellt. Die Kommission gibt umfassende Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse im Schienenverkehr sowie zur Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen. Vorgeschlagen wird dabei die Schaffung eines Hochleistungsnetzes durch die Generalsanierung hochausgelasteter Strecken. Die Kommission hat mit dem Schwerpunkt Überleitstellen einen Listen­vorschlag von 89 kurzfristig realisierbaren Maßnahmen entwickelt. Schnellere Genehmigungsverfahren sollen insbesondere durch Gesetzgebung nach Vorbild des Energiesektors erreicht werden. Zur Reduzierung der Komplexität der Finanzierung der Schieneninfrastruktur wird eine neue Finanzierungsarchitektur empfohlen, die Finanzierungsquel­­len zusammenfasst und Anteile an Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut nutzt. Am 24. April 2024 hat das BMDV den zweiten Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Empfehlungen der Beschleunigungskommission vorgelegt. Danach befinden sich 38 Empfehlungen in Umsetzung oder sind bereits vollständig umgesetzt. Die Umsetzung von 32 weiteren Empfehlungen wird vorbereitet. Zahlreiche Empfehlungen bedürfen Änderungen an Gesetzen. Einige Empfehlungen der Beschleu­nigungskommission wurden bereits in Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Dazu zählen die Implementierung des überragenden öffentlichen Interesses für zahlreiche Infrastrukturvorhaben (u. a. alle Vorhaben des Bedarfsplans Schie­ne und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes) im Ende 2023 in Kraft getretenen Genehmigungsbeschleunigungsgesetz. Ebenso wurde die Lkw-Maut ausgeweitet und geregelt, dass deren Einnahmen nun anteilig auch für die Bundesschienenwege verwendet werden.

Mit den Beschlüssen zum Bundesschienenwegeausbau­gesetz (BSWAG) und dem Vierten Bürokratie­entlastungsgesetz (BEGIV) wurden weitere gesetzgeberische Empfehlungen der Beschleunigungskommission umgesetzt. Das BEGIV enthält für die Schiene Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, die auch den Erlass von Verwaltungsvorschriften vorsehen. Eine erste Vorschrift wurde im Februar 2025 durch die Bundesregierung beschlossen. Sie bedarf nun der Zustimmung des Bundesrats. Das von der Beschleunigungskommission zur gebündelten Umsetzung ihrer Vorschläge empfohlene Moderne-Schiene-Gesetz wurde von der aktuellen Bundesregierung nicht mehr umgesetzt.

Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Zum 17. Juli 2024 ist die Novelle des Bundes-Klimaschutz­gesetzes in Kraft getreten. Die nationalen Klimaschutzziele bleiben unverändert: Bis 2030 soll eine Minderung im Vergleich zu 1990 um 65%, bis 2040 um 88% und bis 2045 die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden.

Alle Sektoren werden übergreifend und in einer mehrjäh­rigen, vorwärts gerichteten Gesamtrechnung be­trach­tet. Sofern die Projektionsdaten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Zielverfehlung bei den Jahresemissionsgesamtmengen ausweisen, muss der Bund Maßnahmen zur Zielerreichung ­erarbeiten.

Personenverkehr

Deutschland-Ticket

Das bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gültige Deutschland-Ticket wurde zum 1. Mai 2023 zum Preis von 49€ pro Monat eingeführt. Die Zwischenbilanz nach rund eineinhalb Jahren zeigt eine hohe Akzeptanz bei den Kund:innen und eine intensive Nutzung mit rund 13 Millionen monat­lichen Nutzer:innen. Durch das Ticket sind die Nutzungshäufigkeit des ÖPNV sowie die Strecke, die zurückgelegt wird, gestiegen. Im vierten Quartal 2024 wurden rund 13% der Fahrten mit einem Deutschland-Ticket aus anderen Verkehrsmitteln verla­gert, davon rund 8% aus dem motorisierten Individualverkehr. Bundestag und Bundesrat haben am 20. Dezember 2024 eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Die Gesetzesänderung war notwendig, um die Übertragbarkeit der Regionalisierungsmittel zum Ausgleich der Einnahmeverluste aus dem Deutschland-Ticket für die Jahre 2023 bis 2025 zu ermöglichen. Mit Verabschiedung des Gesetzes ist die Finanzierung des Deutschland-Tickets 2025 gesichert. Eine langfristige Finanzierungsperspektive ab 2026 für das Deutschland-Ticket steht aus. Am 23. September 2024 haben die Verkehrsminster:innen der Länder außerdem eine Preiserhöhung beim Deutschland-Ticket ab 1. Januar 2025 beschlossen. Der Preis steigt um 9€ auf 58€ monatlich. Die Preiserhöhung erfolgte, da die je 1,5 Mrd.€ jährlich von Bund und Ländern nicht mehr ausreichen, um die Einnahmeausfälle durch das Deutschland-Ticket ab 2025 auszugleichen.

Infrastruktur

Neben den oben beschriebenen Entwicklungen wie den Entwicklungen zum Bundeshaushalt und zur gemeinwohlorientierten Infrastruktur sind mehrere Gesetzgebungsverfahren für den Infrastrukturbereich relevant, die nachfolgend erläu­tert werden.

Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Zum 9. Juli 2024 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Bun­des­schienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) in Kraft getreten. Das BSWAG ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in die Bundesschienenwege. Mit der Novellierung werden bestehende Investitionshemmnisse beseitigt und die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Schieneninfrastruktur gestärkt. Konkret werden neue Finanzierungsoptionen durch die Öffnung der öffentlichen Finanzierung für nicht in­vestive Tatbestände geschaffen. So kann künftig z. B. auch Instandhaltungsaufwand durch den Bund gefördert werden, ebenso einmaliger Aufwand (z. B. Rückbau, IT-Leistungen) und Folge­kosten von durch den Bund veranlassten Maßnahmen. Es wurden eine Kostenteilung zu Schienen­ersatzverkehren im Rahmen der Generalsanierungen, die Fördermöglichkeit der Ausrüstung von Fahrzeugen mit di­gi­talen (ETCS-)Bordgeräten, die Förderfähigkeit von Empfangsgebäuden (Ausschluss kommerzielle Flächen) und Klarstellungen zur Mittelverwendung im Kontext von Generalsanierungen vereinbart.

Deutschland-Pakt zur Planungsbeschleunigung

Am 6. November 2023 hatten sich die Regierungschef:innen der Länder mit dem Bundeskanzler auf einen Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung ver­­ständigt. Der Pakt enthält dabei zahlreiche Maßnahmen, die teilweise mit den Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene deckungsgleich sind. Zur Umsetzung des Pakts soll dementsprechend weitere Beschleunigungsgesetzgebung erfolgen. Erste gesetzgeberische Maßnahmen des Pakts mit Relevanz für die Schiene wurden im Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Für den DB-Konzern wird damit in Einzelfällen ein vor­zeitiger Baubeginn einfacher sein. Im Juni 2024 wurde ein erster Monitoringbericht der Bundesregierung und der Länder zur Umsetzung des Deutschland-Pakts veröffentlicht. Neben dem Moderne-Schiene-Gesetz wurden darin auch für die Schiene relevante Vereinfachungen im Vergaberecht angekündigt. Ein Entwurf zu einem entsprechenden Vergabetransformationspaket, das Vereinfachungen u. a. bei der Losaufteilungspflicht vorsieht, wurden am 27. November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Eine Verabschiedung dieses Gesetzes ist in der abgelaufenen Legislatur nicht mehr erfolgt.

Stärkung kritischer Infrastrukturen

Es gibt zwei EU-Richtlinien zur Stärkung der Resilienz, die bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht hätten umgesetzt werden müssen: Die CER-Richtlinie zum physischen Schutz kritischer Infrastrukturen und die NIS2-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit. Aufgrund der Neuwahlen im Februar 2025 ist unklar, ­wann die Richtlinien in nationale Gesetze umgesetzt werden. Beide Gesetzesvorhaben – das KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und das NIS2-Um­set­zungsgesetz – bedeuten für die betroffenen DB-Konzernunternehmen steigende Anforderungen und Pflichten wie Registrierungs-, Risikobewertungs-, Nachweis-und Meldepflichten.

Güterverkehr

Umsetzung Masterplan Schienengüterverkehr

Die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr nach dem bisherigen Verfahren wird weiterverfolgt. Wichtige Anliegen des Schienengüterverkehrs sind die anteilige Förderung der Trassen- und Anlagenpreise, das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr, die Förderrichtlinie für Gleisanschlüsse sowie die Kombinierter-Verkehr-(KV-)Förderrichtlinie.

Am 28. Juni 2024 hat das BMDV die rechtliche Grundlage für eine Verlängerung der anteiligen Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr geschaffen. Der neue Zeitraum läuft vom 28. Juni 2024 bis zum 30. November 2028. Im Bundes-haushalt wurden hierfür für 2024 rund 229 Mio.€ bereitgestellt.

Am 12. November 2024 hat die Europäische Kommission die Fortführung des Bundesprogramms »Zukunft Schienengüterverkehr« genehmigt. Damit kann die geänderte Richtlinie zum Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) zum 1. Januar 2025 mit Laufzeit bis Ende 2029 in Kraft treten. Mit dem Z-SGV sollen Ideen für Modernisierungen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik schneller zur Anwendungsreife und in den Markt gebracht werden.

Förderung Einzelwagenverkehr

Die Europäische Kommission hat am 21. Mai 2024 die Betriebskostenförderrichtlinie im Einzelwagenverkehr (EWV) genehmigt. Genehmigt wurden Zuschüsse i. H. v. insgesamt 1,7 Mrd.€ über einen Zeitraum von fünf Jahren bis 2029. Für 2024 standen aus dem Bundeshaushalt knapp 300 Mio.€ für die Branche zur Verfügung. Seit dem 1. Juli 2024 werden die Verkehre gefördert. Die Zuwendungsbescheide zu den Förderlinien 1 (Bedienungen im Inland) und 2 (Bündelungsverkehre sowie Direktverkehre bis zu 300 km) wurden im Herbst 2024 durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) versandt. Die ebenfalls der Stärkung des Einzelwagenverkehrs dienende Anlagenpreisförderung wurde 2024 mit 20 Mio.€ dotiert, sodass für die Förderung des Einzelwagenverkehrs im Haushalt 2024 insgesamt knapp 320 Mio.€ zur Verfügung standen.

Schienenlärmschutzgesetz

Das Gesetz ist zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 in Kraft getreten und löste das bisherige Schienenlärmschutzgesetz ab. Mit dem neuen Gesetz gilt auf den »leiseren Strecken« in Deutschland ein generelles Betriebsverbot für Güterwagen mit Grauguss-Bremsklotzsohlen. Diese Züge sind rund 10 Dezibel lauter als solche, die über leise Bremssysteme verfügen. Als »leisere Strecken« gelten alle Strecken, auf denen nachts durchschnittlich mehr als zwölf Güterzüge verkeh­ren. Damit zählen alle Haupteisenbahnstrecken in Deutschland zu den leiseren Strecken.

Nachhaltigkeitsindizes

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