Rahmenbedingungen
Trassenpreise für 2025
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 22. März 2024 das Trassenpreissystem (TPS) 2025 genehmigt. Die Entgelterhöhung gegenüber dem Vorjahr beträgt effektiv 17,7% im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), 16,2% im Schienengüterverkehr (SGV) und 0,6% im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Aufgrund der Verschmelzung von DB Station & Service AG und DB Netz AG sind ab dem TPS 2025 die Kosten der Bahnsteige im Mindestzugangspaket der Trassen zu integrieren. Da dieser Schritt gleichzeitig zu einer entsprechenden Entlastung im Stationspreissystem führt, ist die tatsächliche Belastung der Entgelterhöhung im Personenverkehr niedriger und beträgt 0,6% im SPNV (nominell 6,7%) und 17,7% (nominell 19,7%) im SPFV. Über alle Verkehrsarten beträgt die effektive Entgelterhöhung rund 6,0%.
Stationsentgelte für 2025
Am 6. September 2024 erfolgte die Entgeltgenehmigung für die Stationspreise 2025 durch Beschluss der BNetzA. Die Behörde genehmigte die Stationspreise 2025 mit wenigen Kürzungen. Gesamthaft wurden durchschnittliche Preissteigerungen i. H. v. 1,67% (Schienenpersonennahverkehr) und 7,40% (Schienenpersonenfernverkehr) genehmigt. Gegen den Beschluss der BNetzA zur Genehmigung der Entgelte für die Nutzung der Personenbahnhöfe (Entgeltgenehmigung 2025) hat die DB InfraGO AG Klage bzgl. des SPNV-Preisdeckels erhoben.