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Menschenrechte
Managementansatz und Ziele
Für uns sind der Schutz und die Förderung von Menschenrechten von größter Bedeutung. Über die Wahrung von Menschenrechten in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz innerhalb des DB-Konzerns berichten wir insbesondere im Kapitel Mitarbeitende.
Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die Menschenrechte respektieren. Unsere diesbezüglichen Anforderungen sind u. a. im DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner formuliert. Dieser nimmt Bezug auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), etwa zum Schutz gegen Kinder- und Zwangsarbeit und vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Er enthält Regelungen zu einer angemessenen Entlohnung, zu geregelten Arbeitszeiten sowie zur Präferenz von regulären Beschäftigungsverhältnissen. Der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist Teil der vertraglichen Verpflichtungen unserer Geschäftspartner. Gegenüber unseren Geschäftspartnern behalten wir uns das Recht zur Auditierung vor. Wir legen Wert auf einen kooperativen Umgang. Bei Verstößen gegen den Kodex ergreifen wir angemessene Maßnahmen, die von der Möglichkeit zur Abhilfe und Verbesserung bis hin zum Vertragsabbruch bei schwerwiegenden Verletzungen reichen können. Für unsere eigenen Mitarbeitenden und Führungskräfte stellen die Konzerngrundsätze Ethik (interner DB-Verhaltenskodex) entsprechende Anforderungen auf. Diese sind arbeitsrechtlich verbindlich. Wir lehnen jegliche Form moderner Sklaverei ab, sei es Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder Kinderarbeit, und berichten hierzu auch gem. den Vorgaben des UK Modern Slavery Acts. Für die weltweiten Aktivitäten von DB Schenker gelten ergänzend eigens entwickelte Social Minimum Standards. Dieses Regelwerk spezifiziert den übergeordneten DB-Verhaltenskodex des DB-Konzerns und bietet insbesondere im internationalen Kontext Mindeststandards auch für Situationen, in denen nationale und internationale Gesetze keine angemessenen Sozialmaßnahmen vorsehen. Die Einhaltung der Social Minimum Standards wird regelmäßig in Stichproben an ausgewählten Standorten von der Konzernrevision überprüft.
Bei Anhaltspunkten zu Verstößen gegen Menschenrechte stehen Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und weiteren potenziell Betroffenen, auch anonym, verschiedene Kanäle für Meldungen zur Verfügung. Ein Kanal ist unser elektronisches Hinweissystem. Daneben stehen auch der postalische Weg sowie Vertrauensanwält:innen zur Verfügung. DB-Mitarbeitende können sich zudem an die Ombudsstelle Personal wenden. 2023 wurden über das Hinweissystem im Bereich Menschenrechte 104 Hinweise gemeldet (überwiegend Fälle im Bereich Arbeitsschutz sowie potenzieller Diskriminierung).
Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit dem 1. Januar 2023 sind wir nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, in unseren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise umzusetzen und ein verantwortliches Management unserer Lieferketten zu etablieren. Neben der DB AG wurden 2023 weitere 15 Konzerngesellschaften aufgrund ihrer Mitarbeitendenzahl von dem LkSG erfasst. Diese Konzerngesellschaften nehmen ihre LkSG-Angelegenheiten grundsätzlich in eigener Verantwortung wahr. Während der Aufbauphase des LkSG-Risikomanagements wird die Umsetzung der Sorgfaltspflichten im DB-Konzern zusätzlich durch ein konzernübergreifendes Projekt koordiniert. Zur Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten in der DB AG wurde durch den Vorstand eine Konzern-LkSG-Beauftragte ernannt. Ab 2024 berichtet die DB AG aus einer konzernübergreifenden Perspektive jährlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im vorangegangenen Geschäftsjahr. Vom LkSG erfasste Konzerngesellschaften reichen gesellschaftsspezifische Berichte über ihre LkSG-Aktivitäten beim BAFA ein.
2023 haben wir in Übereinstimmung mit den Vorgaben des LkSG ein LkSG-Risikomanagement zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten eingerichtet. Dieses integrieren wir sukzessive in alle relevanten Geschäftsprozesse. Unser LkSG-Risikomanagement dient dazu, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Verletzungen zu erkennen, zu minimieren und zu beenden. Der Kern des LkSG-Risikomanagements ist eine systematische und zielgerichtete LkSG-Risikoanalyse, bei der wir die potenziellen und tatsächlichen Risiken unseres unternehmerischen Handelns für Mensch und Umwelt ermitteln und bewerten. Unsere jährliche LkSG-Risikoanalyse ist zweistufig aufgebaut, beginnend mit einer abstrakten Risikoanalyse, durch die ein sog. Bruttorisiko ermittelt wird. Bei erhöhten Bruttorisiken folgt in einem zweiten Schritt eine detailliertere Untersuchung von Tochtergesellschaften und Zulieferern in Form einer konkreten Risikoanalyse. Diese zielt darauf ab, die tatsächlichen Nettorisiken für Menschen- und Umweltrechtsverletzungen zu identifizieren. Bei konkreten Anhaltspunkten, wie besonderen Ereignissen, Hinweisen oder Berichten, die mögliche Risiken oder Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten in den Geschäftsbereichen oder den Lieferketten des DB-Konzerns anzeigen, führen wir darüber hinaus anlassbezogene Risikoanalysen durch.
Über die auf Grundlage unserer 2023 durchgeführten LkSG-Risikoanalyse festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im DB-Konzern berichten wir in unserer Grundsatzerklärung. In dieser bringen wir außerdem unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten zum Ausdruck, beschreiben unsere Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG und legen die Erwartungen an uns, unsere Zulieferer und Geschäftspartner fest, um die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten sicherzustellen.
Stellen wir relevante LkSG-Risiken fest, ergreifen wir risikobasiert geeignete Präventionsmaßnahmen. Wir setzen eine Vielzahl von Maßnahmen um, was sowohl die Weiterentwicklung bestehender als auch die Implementierung neuer Maßnahmen umfasst. 2023 haben wir u. a. unsere Konzerngrundsätze Ethik (DB-Verhaltenskodex) sowie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner an die Anforderungen des LkSG angepasst. Zudem wurden Sensibilisierungsmaßnahmen im Einkauf durchgeführt, verschiedene Vertragsklauseln modifiziert und ein übergreifender Maßnahmenkatalog entwickelt. Dieser listet potenzielle Präventionsmaßnahmen auf, z. B. die Erstellung von Richtlinien, die Implementierung von Management- und Monitoringsystemen sowie die Durchführung von Audits und Schulungen. Der Katalog dient als Ausgangspunkt für die risikobasierte Entwicklung konkreter Maßnahmenpläne im Einzelfall, der sog. Corrective Action Plans. In diesen Plänen werden konkrete Schritte und Maßnahmen festgelegt, um identifizierte Probleme zu beheben, bspw. durch die Überarbeitung bestehender Richtlinien oder die Verstärkung von Kontrollmechanismen. Darüber hinaus wurden Schulungen zu LkSG-relevanten Themen erarbeitet und mit deren Durchführung begonnen. Stellen wir die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht fest, ergreifen wir unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen. Auch hierfür entwickeln wir unseren Katalog von möglichen Präventions- und Abhilfemaßnahmen kontinuierlich weiter.
Seit dem 1. Januar 2023 ist unser bestehendes Hinweismanagement, das wir in Bezug auf die Belange der Mitarbeitenden mit dem Konzernbetriebsrat abgestimmt haben, gem. der Anforderungen des LkSG erweitert. Wir prüfen alle Meldungen, die im Zusammenhang mit dem LkSG eingehen, um festzustellen, ob der gemeldete Sachverhalt auf ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko oder entsprechende Pflichtverletzungen hindeutet. Ist dies der Fall, wird die Meldung an die hierfür zuständige Stelle übergeben. Sofern sich ein Anfangsverdacht bestätigt, werden erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Risiken bzw. Verstößen ergriffen. Alle Meldungen werden vertraulich und – auf Wunsch – anonym behandelt. Die Nutzung des Beschwerdeverfahrens ermöglicht es uns, bislang unentdeckte LkSG-Risiken oder -Pflichtverletzungen zu identifizieren. Damit trägt das Beschwerdeverfahren neben der LkSG-Risikoanalyse entscheidend dazu bei, dass wir unser LkSG-Risikomanagement kontinuierlich verbessern und weiterentwickeln können. Gleichermaßen analysieren wir die Ergebnisse unserer LkSG-Risikoanalyse in Bezug auf das Beschwerdeverfahren, um zusätzliche Erkenntnisse über potenzielle Anspruchsgruppen zu gewinnen und die Ausgestaltung unseres Beschwerdeverfahrens kontinuierlich zu optimieren. Die Wirksamkeit unseres Beschwerdeverfahrens prüfen wir einmal im Jahr sowie anlassbezogen. Bei der Bewertung orientieren wir uns an den Wirksamkeitskriterien aus Leitprinzip der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.