Sitzungen des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für die DB AG von wesentlicher Bedeutung waren, eingebunden.
Der Aufsichtsrat trat im Berichtsjahr zu vier ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen sowie zu einer Strategieklausur zusammen. Dem Aufsichtsrat wurden zudem in fünf Informationsveranstaltungen Fragen des Jahresabschlusses, zur Strategie, zum Veräußerungsprozess von DB Arriva sowie zum Inhalt der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III detailliert erläutert.
Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Berichtsjahr mindestens an der Hälfte der Sitzungen nicht beziehungsweise nicht in vollem Umfang teilgenommen. Im Berichtszeitraum wurden zwei Beschlüsse in einem schriftlichen Verfahren gefasst. Die turnusmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats der DB AG wurden regelmäßig durch Sitzungen des Präsidiums, des Personalausschusses beziehungsweise des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses vorbereitet.
Schwerpunkte der Beratungen im Plenum bildeten die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Deutsche Bahn Konzerns (DB-Konzerns) sowie die wesentlichen Investitions- und Beteiligungsprojekte.
Der Aufsichtsrat befasste sich in seinen turnusmäßigen Sitzungen im Berichtszeitraum regelmäßig – jeweils unter Einbeziehung des Vorsitzenden des Beirats der DB Projekt Stuttgart - Ulm GmbH – mit dem Fortschritt und der Kostenentwicklung des Großprojekts Stuttgart 21/Wendlingen — Ulm.
In der jährlichen Strategiediskussion hat das Gremium die vom Vorstand vorgelegte modifizierte Dachstrategie Starke Schiene ebenso wie die zur Umsetzung geplanten Maßnahmen ausführlich diskutiert. In den darauffolgenden Sitzungen wurden dem Aufsichtsrat konkretisierte Überlegungen in Bezug auf die Maßnahmen zur Umsetzung dargelegt.
Der Aufsichtsrat hat ferner wesentliche Einzelsachverhalte, wie zum Beispiel die Beschaffung von Zuggarnituren für den Fern- und Hochgeschwindigkeitsverkehr, beraten und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Durchsprache der Finanzierungs- und Verschuldungssituation sowie der Prozess der beabsichtigten Veräußerung von DB Arriva. Ein weiterer wesentlicher Arbeitsschwerpunkt des Gremiums war im Berichtszeitraum eine Sonderuntersuchung des Aufsichtsrats hinsichtlich der Erteilung von Beratungsaufträgen an ehemalige Organmitglieder, Führungskräfte beziehungsweise weitere Personen. Ebenso hat sich der Aufsichtsrat im zweiten Halbjahr 2019 mit den Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung auf den DB-Konzern befasst, durch das im Zeitraum von 2020 bis 2030 der Infrastruktur zusätzliche Mittel von rund 11 Mrd. € zugewendet werden. Der Vorstand hat die Auswirkungen auf die Unternehmensplanung sowie die beabsichtigten Umsetzungsschritte mit dem Aufsichtsrat erörtert.
Ferner hat der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum über personelle Veränderungen im Vorstand der DB AG entschieden.
Weiterhin hat der Aufsichtsrat im Dezember die Mittelfristplanung 2020 bis 2024 für den DB-Konzern beraten sowie zunächst dem Budget des DB-Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 sowie in einer Sondersitzung am 19. Februar 2020 der Projekt- und Investitionsplanung 2020 bis 2024 unter Berücksichtigung der oben genannten Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 auf die Unternehmensplanung zugestimmt.