Ziele und Managementansatz
Für uns sind Schutz und Förderung von Menschenrechten von größter Bedeutung. Das Thema Menschenrechte betrifft als Querschnittsthema viele verschiedene Bereiche im DB-Konzern. Zur Wahrung von Menschenrechten in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung und Arbeits- wie Gesundheitsschutz innerhalb des DB-Konzerns berichten wir insbesondere im Kapitel Soziales im Lagbericht und im Anhang zur Nachhaltigkeit.
Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die Menschenrechte respektieren. Unsere diesbezüglichen Anforderungen sind unter anderem im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner formuliert. Dieser wurde im Berichtsjahr überarbeitet. Im Kontext gestiegener Anforderungen wurden Regelungen zu einer angemessenen Entlohnung, zu geregelten Arbeitszeiten sowie zur Präferenz von regulären Beschäftigungsverhältnissen neu aufgenommen. Insgesamt wurden die Abschnitte zu den Themen Arbeitsbedingungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Zwangsarbeit konkreter formuliert. Der überarbeitete Verhaltenskodex für Geschäftspartner nimmt Bezug auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), etwa zum Schutz gegen Kinder- und Zwangsarbeit und vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. In Verträgen mit Geschäftspartnern kann das Recht zur Auditierung vereinbart werden, samt negativer Rechtsfolgen bei Nichteinhalten des Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Weitere Informationen, so auch was dies für die Auswahl potenzieller Lieferanten bedeutet, lassen sich dem Kapitel Einkauf entnehmen.
Der DB-Konzern lehnt jegliche Form moderner Sklaverei ab, sei es Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder Kinderarbeit. Er berichtet hierzu auch gemäß den Vorgaben des UK Modern Slavery Acts.
Für unser weltweit tätiges und daher größeren geografischen Risiken ausgesetztes Geschäftsfeld DB Schenker gelten eigens entwickelte Social Minimum Standards (SMS). Dieses Regelwerk (Policy) spezifiziert den übergeordneten Verhaltenskodex des DB-Konzerns und bietet insbesondere im internationalen Kontext Mindeststandards auch für Situationen, in denen nationale und internationale Gesetze keine angemessenen Sozialmaßnahmen vorsehen. Die Einhaltung der SMS wird regelmäßig in Stichproben an ausgewählten Standorten vor Ort von der Konzernrevision überprüft.
Bei Anhaltspunkten für Verstöße zu Menschenrechtsthemen stehen Mitarbeitern und Dritten, auch anonym, verschiedene Kanäle für Meldungen zur Verfügung. Neben dem zentralen Hinweismanagement sowie den Vertrauensanwälten umfasst dies auch unser elektronisches Hinweisgebersystem. Speziell DB-Mitarbeiter können sich darüber hinaus an die Ombudsfrau Personal wenden. Allen eingehenden Hinweisen auf mögliche menschenrechtsrelevante Verstöße gehen wir im Rahmen eines Follow-up-Prozesses nach. Im Berichtsjahr wurden über das Hinweisgebersystem Verdachtsfälle im Bereich Menschenrechte im niedrigen zweistelligen Bereich gemeldet. Dabei handelte es sich überwiegend um Fälle von potenzieller Diskriminierung.
Das Thema Menschenrechte ist des Weiteren Bestandteil des Stakeholderdialogs des DB-Konzerns.