Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Bei Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie bei der Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur berücksichtigen wir den Naturschutz. Ziel ist es, Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden. Sollten dennoch Beeinträchtigungen auftreten, kompensieren wir diese durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Alle DatenNr. 59 zu diesen Kompensationsverpflichtungen dokumentieren wir im webbasierten Fachinformationssystem Naturschutz und Kompensation (FINK). Damit erfüllen wir die gemäß Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Berichtspflicht an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Wir haben im Berichtsjahr 5.100 Kompensationsprojekte mit insgesamt 32.189 Maßnahmen, darunter 10.051 Maßnahmen zum Artenschutz, im System hinterlegt.