Soziales

Kollektivrechtliche Regelungen

Mitarbeiter nach Beschäftigungsart
per 31.12.
in NP

2019

2018

2017

 

Tarifkräfte

177.286

169.494

161.609

Beamte

19.087

21.113

22.982

Mitarbeiter mit Individualverträgen 1)

10.742

10.285

9.825

Insgesamt

207.115

200.892

194.416

Deutschland (Gesellschaften mit rund 98% der inländischen Mitarbeiter).
1) In dem Wert für die Mitarbeiter mit Individualverträgen sind im Wesentlichen leitendeAngestellte (Führungskräfte), Mitarbeiter, die übertariflich vergütet werden (sogenannte AT-Mitarbeiter), und Mitarbeiter mit einzelvertraglichen Vereinbarungen enthalten.

Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter des DB-Konzerns richten sich welt­weit in Ergänzung zu den landesspezifischen gesetzlichen Regelun­gen überwiegend nach Tarifverträgen, die mit den in den jeweiligen Ländern zuständigen Gewerkschaften vereinbart sind.

Grundsätzlich gelten die Tarifverträge für die Arbeitnehmer in Deutsch­­­land. Die Tätigkeit der Beamten im DB-Konzern beruht auf einer ge­­setzlichen Zuweisung im Rahmen des Art. 2 §12 Eisenbahn­neu­­ord­nungsgesetz. Auf dieser Grundlage werden für die Beamten die tarif­­­li­chen Bestimmungen innerhalb des DB-Konzerns sinngemäß angewendet, soweit die beamtenrechtlichen Regelungen dem nicht entgegenstehen.

Mitarbeiter mit kollektiv­rechtlichen Regelungen
per 31.12
. — in NP

2019

2018

Verände­rung

2017

absolut

%

 

Mitarbeiter
mit Tarif­verträgen

196.327

190.556

+5.771

+ 3,0

184.533

     Anteil in%

94,8

94,9

94,9

Deutschland (Gesellschaften mit rund 98% der inländischen Mitarbeiter).

Der Anteil der Mitarbeiter, für die kollektivrechtliche Regelungen gelten, liegt unverändert auf einem sehr hohen Niveau.

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