Kollektivrechtliche Regelungen
Mitarbeiter nach Beschäftigungsart | 2019 | 2018 | 2017 | |
| Tarifkräfte | 177.286 | 169.494 | 161.609 |
Beamte | 19.087 | 21.113 | 22.982 | |
Mitarbeiter mit Individualverträgen 1) | 10.742 | 10.285 | 9.825 | |
Insgesamt | 207.115 | 200.892 | 194.416 |
Deutschland (Gesellschaften mit rund 98% der inländischen Mitarbeiter).
1) In dem Wert für die Mitarbeiter mit Individualverträgen sind im Wesentlichen leitendeAngestellte (Führungskräfte), Mitarbeiter, die übertariflich vergütet werden (sogenannte AT-Mitarbeiter), und Mitarbeiter mit einzelvertraglichen Vereinbarungen enthalten.
Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter des DB-Konzerns richten sich weltweit in Ergänzung zu den landesspezifischen gesetzlichen Regelungen überwiegend nach Tarifverträgen, die mit den in den jeweiligen Ländern zuständigen Gewerkschaften vereinbart sind.
Grundsätzlich gelten die Tarifverträge für die Arbeitnehmer in Deutschland. Die Tätigkeit der Beamten im DB-Konzern beruht auf einer gesetzlichen Zuweisung im Rahmen des Art. 2 §12 Eisenbahnneuordnungsgesetz. Auf dieser Grundlage werden für die Beamten die tariflichen Bestimmungen innerhalb des DB-Konzerns sinngemäß angewendet, soweit die beamtenrechtlichen Regelungen dem nicht entgegenstehen.
Mitarbeiter mit kollektivrechtlichen Regelungen | 2019 | 2018 | Veränderung | 2017 | ||
absolut | % | |||||
| Mitarbeiter | 196.327 | 190.556 | +5.771 | + 3,0 | 184.533 |
Anteil in% | 94,8 | 94,9 | – | – | 94,9 |
Deutschland (Gesellschaften mit rund 98% der inländischen Mitarbeiter).
Der Anteil der Mitarbeiter, für die kollektivrechtliche Regelungen gelten, liegt unverändert auf einem sehr hohen Niveau.