Rechtliche Themen
Schlichtungsverfahren Tunnel Rastatt läuft
Nach der Havarie in der Oströhre des Tunnels Rastatt laufen seit dem Vorjahr vorbereitende Arbeiten zur Sanierung des Tunnels. Im Juli 2019 wurde der Antrag auf Planänderung beim EBA eingereicht. Das entsprechende Genehmigungsverfahren wird etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Auf der Grundlage einer weiteren Vereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Tunnel Rastatt soll die Wiederaufnahme des Tunnelvortriebs in der nicht havarierten Weströhre 2020 erfolgen. Seit dem Vorjahr läuft außerdem auch das zwischen dem DB-Konzern und der ARGE Tunnel Rastatt vereinbarte Schlichtungsverfahren zur Klärung der Ursachen und der damit verbundenen Verantwortlichkeit. Das Verfahren dauert aufgrund zahlreicher zu ermittelnder potenzieller Schadensursachen weiter an.