Neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ab 2020 für das Bestandsnetz
Die Laufzeit der LuFV II endete zum 31. Dezember 2019. Während der fünfjährigen Laufzeit haben wir die Modernisierung des Bestandsnetzes weiter intensiv vorangetrieben. Das vertragliche Ziel, in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt 20 Mrd. € – bestehend aus dem Infrastrukturbeitrag des Bundes, Dividendenausschüttungen der DB AG und DB-Eigenmitteln – für Investitionen in das Bestandsnetz einzusetzen, wurde erfüllt.
Der Erhalt und die Modernisierung der Bestandsinfrastruktur wird ab 2020 durch die LuFV III mit einer deutlich erhöhten Mittelausstattung fortgeführt. Nach über zweijährigen Verhandlungen haben sich der Bund – vertreten durch das BMVI und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) – und der DB-Konzern auf eine Vereinbarung mit einer Laufzeit von zehn Jahren verständigt, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Bis zum Jahr 2029 sollen insgesamt 86 Mrd. € in den Erhalt und die Modernisierung des Bestandsnetzes fließen (davon 24 Mrd. € aus DB-Mitteln). Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen und Instandhaltung steigen gegenüber der LuFV II damit im Durchschnitt um rund 54%. Sowohl Bund als auch DB-Konzern erhöhen ihre Beiträge deutlich. Darüber hinaus soll das Nachsteuerergebnis der EIU an den Bund ausgeschüttet und vollständig wieder in die Eisenbahninfrastruktur reinvestiert werden.
Neben dem technischen Bedarf wurden auch weitere signifikante Zusatzbedarfe anerkannt, zum Beispiel für Maßnahmen des kapazitätsschonenden Bauens, die Aufhöhung der Bahnsteige zur Schaffung von Barrierefreiheit, digitalen BOS-Funk und Videoanlagen. Zudem wurde erstmals eine vertragliche Regelung zum Abbau des Investitionsrückstaus (Nachholbedarf) in der LuFV III festgelegt. Hierfür werden insgesamt rund 4,5 Mrd. € in besonders kritischen Gewerken bereitgestellt.
Weiterhin wurden jährliche Zielwerte für die einzelnen Qualitätskennzahlen vereinbart, die eine kontinuierliche Verbesserung der Infrastrukturqualität gewährleisten. Während der Laufzeit der LuFV III werden Bund und DB-Konzern untersuchen, ob die Systematik der Qualitätskennzahlen modifiziert werden und dabei auch zukünftig der Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen den eingesetzten Mitteln und der erzielbaren Infrastrukturqualität bei der Zielwertbemessung zur Anwendung kommen kann.
Die längere Laufzeit schafft mehr Planungssicherheit für uns und die Wirtschaft. So können Kapazitäten bei Bau- und Planungsfirmen zukunftssicher aufgebaut und langfristige Vereinbarungen mit Lieferanten geschlossen werden. Das ist ein Anreiz für Kontinuität und Innovationen in der Bahnbaubranche.