Grundlagen

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

In 2017 ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zur Umsetzung der EU-­­Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne) in Kraft getreten. Dabei sind Angaben zum Geschäftsmodell, zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozial­be­lan­gen sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung erforderlich, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen des Geschäftsverlaufs auf die genannten Aspekte erforderlich sind. Auch wenn der DB-Konzern nicht vom Rege­lungsbereich des CSR-RUG erfasst wird, haben wir uns für eine freiwillige Abgabe einer Nichtfinanziellen Erklärung (NFE) entschieden.

Im Rahmen seines integrierten Berichtsansatzes berich­­tet der DB-Konzern umfassend über alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. In der Wesentlichkeitsanalyse 2019 wurden die drei Handlungsfelder Kapazitätsausbau der Infrastruktur und Fahrzeugflotten, Klimaschutz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als wesentlich im Sinne des CSR-RUG identifiziert.

NFE-Bestandteile

DB-Themen

Hinweise

Geschäftsmodell

DB-Konzern

Umweltbelange  

Treibhausgasemissionen

Erneuerbare Energien

Sozialbelange  

Kapazitätsausbau der Infrastruktur und Fahrzeugflotten

Andere Belange (ökonomische)

Geschäftsverlauf

FREIWILLIGE ZUSATZANGABEN

  

Umweltbelange  

Schutz biologischer Vielfalt

Luftreinhaltung

Wasserverbrauch

Weitere Umweltbelange, die im Rahmen der Stakeholderbefragung 2019 als nicht ­wesentlich im Sinne der GRI-Standards bewertet wurden. Daher fallen sie nicht in
den Scope des CSR-RUG. Nichts­destotrotz werden diese Themen freiwillig berichtet, um gegenüber den Stake­holdern Rechenschaft abzulegen.

Arbeitnehmerbelange    

Geschlechtergleichstellung

Arbeitsbedingungen 

Achtung der Rechte der Gewerkschaften

Sicherheit am Arbeitsplatz

Gesundheitsschutz

Wurde im Rahmen der Stakeholderbefragung 2019 als nicht wesentlich im Sinne der GRI-Standards bewertet. Daher fallen diese Themen nicht in den Scope des CSR- RUG. Nichtsdestotrotz werden sie freiwillig berichtet, um gegenüber den Stakeholdern Rechenschaft abzulegen.

Achtung der Menschenrechte  

Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen

Wurde im Rahmen der Stakeholderbefragung 2019 als nicht wesentlich im Sinne der GRI-Standards bewertet. Daher fallen diese Themen nicht in den Scope des CSR-RUG. Nichtsdestotrotz werden sie freiwillig berichtet, um gegenüber den Stakeholdern Rechenschaft abzulegen.

Bekämpfung von Korruption
und Bestechung  

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wurde im Rahmen der Stakeholderbefragung 2019 als nicht wesentlich im Sinne der GRI-Standards bewertet. Daher fallen diese Themen nicht in den Scope des CSR-RUG. Nichtsdestotrotz werden sie freiwillig berichtet, um gegenüber den Stakeholdern Rechenschaft abzulegen.

Die Inhalte der NFE finden sich in den relevanten Kapiteln des Konzern-Lageberichts und wurden unter An­­wendung der Internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI) in der Kern-Option sowie unter Berücksichtigung der Be­­richts­anforderungen des United Nations Global Compact (UNGC) erstellt. Darüber hinaus machen wir ergänzende freiwillige Angaben zu weiteren Belangen.

Hallo! Schön, dass Sie sich für den Integrierten Bericht 2019 interessieren!

Ich bin Larissa, Ihr interaktiver Assistent. Gerne helfe ich Ihnen weiter und führe Sie durch den Bericht.

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