Grundlagen

Politisches Umfeld

Über die Entwicklung des Wettbewerbs auf der Schiene berichten wir regelmäßig in unserer Broschüre Wettbewerbskennzahlen.

Regulatorische und verkehrspolitische Themen

Klimaschutzprogramm 2030

Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Durch die im Programm verankerten Maßnahmen (»Klimapaket«) soll sichergestellt werden, dass die nationalen Klimaschutzziele 2030 (55% weniger Treib­hausgase im Vergleich zum Jahr 1990) erreicht werden. Neben der Einführung einer CO₂-Bepreisung ist beispielsweise im Sektor Verkehr ein umfangreiches Maßnahmenbündel vor­ge­­sehen, das teilweise bereits durch gesetzliche Änderungen um­gesetzt ist. Besondere Bedeutung für die Schiene haben die angestrebte Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonen­verkehrs, unter anderem durch die geplante Anhebung der GVFG- und der Regionalisierungsmittel. Ebenso Inhalt des Programms ist die Stärkung des Schienen­güter­verkehrs. Maßnahmenbausteine hierfür sind unter anderem die Ermöglichung langer Güterzüge, die Digi­ta­lisierung des Schienengüterverkehrs sowie die Fortsetzung der Förde­rung der Trassenpreise und eine Förderung zur Re­du­zierung der Anlagenpreise. Ebenfalls erhebliche Relevanz haben die angekündigten Kapitalerhöhungen, mit denen zusätzliche Maßnahmen zur Modernisierung sowie zur Erhöhung von Qualität und Kapazität und zum Ausbau des Schie­nen­netzes der Eisenbahninfrastruktur umgesetzt werden sollen, sowie die am 1. Januar 2020 für den SPFV in Kraft getretene Absenkung der Mehrwertsteuer und die vorgesehene Planungsbeschleunigung.

Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

Die vom Bund eingerichtete Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) hat Ende September 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Ziel der verkehrsträgerübergreifend ausgerichteten Plattform ist es, zukunftsweisende Konzepte und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um wettbewerbsfähige Unternehmen und Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten sowie eine tragfähige, bezahlbare, bedarfsgerechte, klima­freundliche und nachhaltige Mobilität sicherzustellen. Die Arbeit der Plattform ist in sechs Arbeitsgruppen gegliedert. Die Arbeitsgruppe 1, Klimaschutz im Verkehr, hat 2019 in einem Zwischenbericht Wege zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Verkehrssektor erarbeitet. Auch in den anderen Arbeitsgruppen wurden erste Berichte zu den Arbeitsergebnissen erstellt. Am 18. Dezember 2019 wurde der Fortschrittsbericht 2019 veröffentlicht, der zehn Kernthesen zur Zukunft der Mo­bilität formuliert und die bisherige Arbeit der NPM darstellt. Die Arbeit und die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsgruppen werden kontinuierlich fortgeführt. Der DB-­Konzern ist im Lenkungskreis und in den Arbeitsgruppen Klima­schutz im Verkehr und Digitalisierung für den Mobilitätssektor vertreten.

Zukunftsbündnis Schiene

Seit Oktober 2018 arbeitet das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer initiierte Zukunftsbündnis Schiene unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann daran, die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Bahnpolitik anzugehen. Die Inhalte des Zukunftsbündnisses werden in sechs Arbeitsgruppen entwickelt und diskutiert: Deutschland-Takt einführen; Kapazitäten ausbauen; Wettbewerbsfähigkeit der Schiene stärken; Lärm­emissionen senken; Digitalisierung, Automatisierung, Innovationen; Fachkräftebedarf Schiene. Der DB-Konzern ist in allen Arbeitsgruppen und im Lenkungskreis beteiligt. Beim Schienengipfel am 7. Mai 2019 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, am 15. Oktober 2019 wurden im Lenkungskreis Maßnahmen für ein Sofortprogramm beschlossen. Ein Endbericht (Masterplan Schiene 2020) soll voraussichtlich im Sommer vorliegen.

Masterplan Schienengüterverkehr

Ergänzend zum Zukunftsbündnis Schiene wird die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr nach dem bisherigen Verfahren weiterverfolgt. Der Runde Tisch Schienengüterverkehr hat am 8. April 2019 und am 7. Oktober 2019 erneut mit Spitzenvertretern aus Bundesministerium für ­Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Branche getagt. Die Sofortmaßnahme Trassenpreisförderung konnte ab 1. Juli 2018 mit einer Laufzeit von fünf Jahren umgesetzt werden. Für die Förderung standen 2019 350 Mio. € zur Verfügung. Zu den Sofortmaßnahmen zählt auch das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr, mit dem die Innovationskraft des Sektors gestärkt werden soll. Im Bundeshaushalt sind für 2020 30 Mio. € eingeplant. Die Notifizierung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission steht noch aus, die Veröffentlichung der Förderrichtlinie wird aktuell für Frühjahr 2020 erwartet. Als weitere Maßnahme zur Stärkung des Schienengüterverkehrs ist im Bundeshaushalt 2020 eine Anlagenpreisförderung in Höhe von 40 Mio. € vorgesehen. Hierfür wird derzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet.

Novelle des Eisenbahnregulierungsrahmens

Zur Umsetzung des ordnungspolitischen Teils des Vierten EU-Eisenbahnpakets hat die Bundesregierung am 27. März 2019 eine Novelle des Eisenbahnregulierungsrahmens initiiert. Da das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) parallel zum Vierten Eisenbahnpaket verhandelt wurde, wurden die entsprechenden europäischen Vorgaben und Wertungen bereits bei Inkrafttreten des ERegG in seiner Ursprungsform weitgehend berücksichtigt. Der Anpassungsbedarf aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben war in Deutschland daher vergleichsweise gering. Geschärft wurden insbesondere die Vorgaben zur Entflechtung (Regelungen zur Unabhängigkeit des Be­treibers der Schienenwege sowie finanzielle Transparenz/Rech­­nungslegung innerhalb vertikal integrierter Eisenbahnunternehmen) und damit zusammenhängend zu erweiterten Kompetenzen der BNetzA. Neben diesen das ERegG betreffenden Änderungen wurden in geringem Umfang Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) angepasst, unter anderem im Hinblick auf die Erstellung von Notfall­plänen. Die Neuregelungen sind am 16. Juli 2019 in Kraft getreten und wurden im DB-Konzern umgesetzt. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens sagte der Bund den Ländern zu, weitere Anliegen im Rahmen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen umfassenden Evaluierung des Eisenbahnregulierungsregimes zu prüfen und mit den Ländern abzustimmen. Um diese Evaluierung durchzuführen, hat das BMVI zunächst einen Er­fahrungsbericht bei der Anwendung des ERegG bei der BNetzA erbeten. Diesen Bericht hat das BMVI am 5. November 2019 an die Verbände und Länder weitergeleitet und die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Der DB-Konzern hat sich in den Prozess eingebracht. Anhand der Ergebnisse des Berichts und der Stellungnahmen soll der Änderungs­bedarf am ERegG festgestellt und auf dieser Basis ein Gesetzentwurf erstellt werden.

Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz

Am 17. Juni 2019 hat das BMVI einen Referentenentwurf für ein Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz vorgelegt und eine Verbändeanhörung eingeleitet. Der Gesetzentwurf dient im Kern der Anpassung von Verweisungen, der Konkretisierung von Regelungen sowie redaktionellen Bereinigungen. Der Entwurf betrifft unter anderem Regelungen des AEG, des ERegG und des Bundeseisenbahnverwaltungsgesetzes. ­Da­neben enthält der Referentenentwurf materielle Ände­rungs­­­vorschläge im Hinblick auf die Freistellung von Bahn­be­­triebs­zwecken von Grundstücken sowie zu Schutzmaßnahmen und Vegetationsrückschnitt an Eisenbahn­betriebsanlagen in Anlehnung an Vorschriften des Bundesfernstraßengesetzes. Der DB-Konzern hat sich mit einer Stellungnahme an der Verbändeanhörung beteiligt.

Mobilfunkversorgung Entlang der Schienenwege

Die Frist zur Erfüllung der Versorgung der Hauptschienenwege mit Mobilfunk aus der Frequenzauktion 2015 ist Ende 2019 abgelaufen. Nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber konnten die Hauptverkehrswege zum Jahresende 2019 noch nicht in vollem Umfang versorgt werden. Die BNetzA prüft die Gesamterfüllung und etwaige hieraus entstehende Konsequenzen. Um dem Kundenwunsch nach lückenloser Konnektivität und unterbrechungsfreier Telefonie während der Bahnfahrt Rechnung tragen zu können, gerät die Umsetzung der Versorgungsauflagen aus der 5G-Auktion 2019 in den Fokus. Bis Ende 2024 sollen alle Schienenwege mit Mobilfunk ausgeleuchtet werden. Der DB-Konzern hat zur Umsetzung das Projekt Masterplan Konnektivität Schiene initiiert.

Europaweite Neudefinition des Bahnfunksystems

Neben der für die Konnektivität wesentlichen Ausleuchtung der Schienenwege durch die Mobilfunknetzbetreiber ist auch die ausreichende Frequenzausstattung für den Bahnfunk ein zentrales Thema, da Ende 2033 die derzeitigen Frequenzzuteilungen für den Bahnfunk europaweit auslaufen. Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit über eine Mandatierung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) in Arbeitsgruppen die technischen und regulierungspolitischen Parameter für die Neuvergabe der Bahnfunkfrequenzen in Europa. Für die geplante Digitalisierung des Bahnbetriebs ist eine ausreichende Frequenzausstattung essenziell, um zukünftig Anwendungen wie die Automatic Train Operation (ATO) überhaupt durchführen zu können. Die Eisenbahnunternehmen hatten über die im CEPT vertretenen Mitgliedstaaten noch bis Ende 2019 die Möglichkeit, eigene Studien zur geplanten zukünftigen Frequenznutzung anzufertigen, um ihren konkreten Frequenz­bedarf sowie die Anwendung zu plausibilisieren.

Mobilitätspaket I zu Sozialvorschriften im europäischen Straßengüterverkehr

Das am 31. Mai 2017 vorgestellte Mobilitätspaket I enthält neben weiteren legislativen Vorschlägen eine Initiative für eine umfassende Revision der wettbewerblichen und sozialpolitischen Standards des europäischen Straßengüterverkehrs. Hierzu haben Rat und Parlament am 11. Dezember 2019 einen Kompromiss verhandelt. Demnach sollen Lkw-Fahrer künftig das Recht erhalten, mindestens alle drei bis vier Wochen an ihren Heimatort zurückzukehren. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden) muss außerhalb der Fahrerkabine verbracht werden. Bei der Kabotage sollen auch weiterhin drei Transporte innerhalb von sieben Tagen möglich sein. Zusätzlich muss eine Cooling-off-Periode von vier Tagen eingehalten werden. Diese Regelung gilt auch für den Zu- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs.

Mit Blick auf die Entsendung von Kraftfahrern und die damit verbundene Gewährleistung von Arbeitsbedingungen am jeweiligen Arbeitsstandort für die Zeit der Beschäftigung (Arbeitsortsprinzip) sind bilaterale Transporte ausgeschlossen. Für ein verbessertes Monitoring müssen neue Lkw bis 2023 und sollen auch leichte Nutzfahrzeuge (über 2,5 t) künftig mit einem digitalen Tachografen der zweiten Generation ausgestattet sein. Die neuen Vorschriften über Wettbewerb sowie Lenk- und Ruhezeiten sollen auch für leichte Nutzfahrzeuge im internationalen Verkehr gelten.

Mit dem Kompromiss ist das formelle Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Eine Zustimmung des Plenums des Parlaments könnte im Mai 2020 erfolgen.

Vorschlag zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen

Die Kommission hat am 2. Mai 2018 ein Budget in Höhe von 1.279 Mrd. € für den neuen EU-Haushalt (MFF) für die Jahre 2021 bis 2027 vorgeschlagen. Für Investitionen in die transeuropäischen Verkehrs-, Digital- und Energienetze sollen die Mittel der Fazilität Connecting Europe (CEF) auf rund 42 Mrd.€ aufgestockt werden, davon rund 31 Mrd.€ für Investitionen in die Verkehrsnetze. Im aktuellen Finanzrahmen beläuft sich das Budget für Verkehrsnetze auf rund 24 Mrd. €. Die Aufstockung geht auf ein gesondertes Budget von 6,5 Mrd. € für Verkehrsnetze mit ziviler und militärischer Doppelnutzung zurück. Das Europäische Parlament hat sich im November 2018 für zusätzliche Mittel für die Verkehrsnetze von 7 Mrd. € ausgesprochen. Im Rat der Europäischen Union laufen die Verhandlungen zum Finanzrahmen. Es ist damit zu rechnen, dass sich der Rat für eine Kürzung der Mittel aussprechen wird. Eine finale Entscheidung wird möglicherweise erst im zweiten Halbjahr 2020 fallen.

Nationales Schienenlärmschutzgesetz

2017 hat der deutsche Gesetzgeber das Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz) beschlossen. Das Gesetz verbietet ab 13. Dezember 2020, zum Fahrplanwechsel 2020/2021, grundsätzlich den Einsatz lauter Güterwagen auf dem deutschen Streckennetz. Die DB Netz AG hat in Vollzug des Gesetzes die Schienennetznutzungsbedingungen fortgeschrieben. DB Cargo beschafft neue Güterwagen grundsätzlich mit sogenannten Flüsterbremsen und rüstet die Bestandsflotte entsprechend um. Daneben verkehrt eine große Zahl weiterer Güterwagen von in- und ausländischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Wagenhaltern auf dem deutschen Netz, die ebenfalls an die gesetzliche Vorgabe gebunden sind.

EU schränkt nutzung von lauten Güterwagen ein

Im Berichtsjahr wurde die Technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems »Fahrzeuge – Lärm« (TSI Noise) durch die EU-Kommission verabschiedet. Die TSI Noise sieht ab Ende 2024 ein Betriebsverbot für laute Güterwagen auf stark befahrenen Strecken (sogenannte Quieter Routes be­­ziehungsweise leisere Strecken) in der ganzen EU vor. Zu Quieter Routes werden alle Strecken, auf denen nachts im Durchschnitt mehr als zwölf Güterzüge auf einem Strecken­abschnitt von mehr als 20 km verkehren. Auf den Quieter Routes dürfen laute Güterwagen, das heißt Güterwagen, die nicht den Vorgaben der TSI Noise für Neufahrzeuge genügen, ganztags nicht zum Einsatz kommen.

DB Cargo ist durch die laufende Umrüstung seiner Güterwagen auf leise Verbundstoffbremssohlen hierauf eingestellt.

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