Rahmenbedingungen
BNetzA muss Eigenkapitalverzinsung im Stromnetz neu festlegen
Am 22. März 2018 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die BNetzA bei der Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung methodisch fehlerhaft vorgegangen ist. Rund 1.100 Stadtwerke und Netzbetreiber, darunter DB Netze Energie, hatten gegen die von der BNetzA vorge-nommene Kürzung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung geklagt. Vorgaben zur neuen Höhe machte das Gericht nicht. Die BNetzA hat gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Weiterentwicklung Netzzugangsmodell Bahnstrom
DB Netze Energie stellt den Netzzugang zum Bahnstromnetz seit 2014 bereit. Im Berichtsjahr haben wir wesentliche Schritte unternommen, um das Netzzugangsmodell prozessual zu vereinfachen. Entsprechende Vorschläge sind nunmehr Gegenstand einer im Oktober 2018 begonnenen Marktkonsultation durch die BNetzA, die in eine förmliche Fest-legung der Behörde münden soll. Durch diese Verfügung bekommt das Netzzugangsmodell verbindlichen Charakter und bildet eine stabile Grundlage für die IT-seitige Umsetzung. Im Übrigen zeigt die Entwicklung der Marktanteile konzernexterner Lieferanten, dass der Wettbewerb im Bahnstromnetz funktioniert: Im Berichtsjahr wurden etwa 70% des Letztverbrauchs konzernexterner Bahnen von Drittlieferanten bereitgestellt.