Integrierter Bericht 2018 – Auf dem Weg zu einer besseren Bahn

Entwicklung der Geschäftsfelder

Rahmenbedingungen

BNetzA muss Eigenkapitalverzinsung im Stromnetz neu festlegen

Am 22. März 2018 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die BNetzA bei der Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung methodisch fehlerhaft vorgegangen ist. Rund 1.100 Stadtwerke und Netzbetreiber, darunter DB Netze Energie, hatten gegen die von der BNetzA vorge-nom­mene Kürzung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung ge­­klagt. Vorgaben zur neuen Höhe machte das Gericht nicht. Die BNetzA hat gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Weiterentwicklung Netzzugangsmodell Bahnstrom

DB Netze Energie stellt den Netzzugang zum Bahnstromnetz seit 2014 bereit. Im Berichtsjahr haben wir wesentliche Schritte unternommen, um das Netzzugangsmodell prozessual zu vereinfachen. Entsprechende Vorschläge sind nunmehr Gegenstand einer im Oktober 2018 begonnenen Marktkonsultation durch die BNetzA, die in eine förmliche Fest-legung der Behörde münden soll. Durch diese Verfügung bekommt das Netzzugangsmodell verbindlichen Charakter und bildet eine stabile Grundlage für die IT-seitige Umsetzung. Im Übrigen zeigt die Entwicklung der Marktanteile konzernexterner Lieferanten, dass der Wettbewerb im Bahn­­stromnetz funktioniert: Im Berichtsjahr wurden etwa 70% des Letztverbrauchs konzernexterner Bahnen von Drittlieferanten bereitgestellt.