Rahmenbedingungen
BNetzA genehmigt Trassenpreise für 2019
Die zuständige Beschlusskammer hat am 17. Januar 2018 die Trassenpreise für das Fahrplanjahr 2018/2019 genehmigt, unter anderem die beantragte Steigerung der Trassenpreise des SPNV um 1,8%. Diese folgt aus der gesetzlichen Kopplung der Trassenpreisentwicklung an die Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel. Wie im Beschluss zum TPS 2018 wurden die beantragten Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr im Zuge der Genehmigung angehoben und im Schienengüterverkehr abgesenkt; jeweils um rund 28 Mio. €. Die DB Netz AG hat gegen diese Entscheidung geklagt. Mit einer ersten Entscheidung ist frühestens Ende 2019 zu rechnen.
BNetzA legt Obergrenze der Gesamtkosten für Netzfahrplanperiode 2019/2020 fest
Im Rahmen der Anreizregulierung der Trassenpreise legte die BNetzA die Obergrenze der Gesamtkosten der DB Netz AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH mit Beschluss vom 13. August 2018 für die Netzfahrplanperiode 2019/2020 fest. Die BNetzA hat die erstmals beantragte Anerkennung der LuFV II als sogenannte qualifizierte Regulierungsvereinbarung stattgegeben. Der dortige Mindestinstandhaltungsaufwand wurde ersatzweise herangezogen, da die eigentlich maßgebliche LuFV III noch nicht vorliegt.
Anreizsystem von der BNetzA nicht genehmigt
Am 31. August 2018 hat die BNetzA das von der DB Netz AG beantragte Anreizsystem in den Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) nicht genehmigt. Die Weiterentwicklung des Anreizsystems zwischen den EVU und der DB Netz AG sollte ursprünglich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 eingeführt werden. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen sollen unter anderem bei baustellenbedingten Verzögerungen deutlich höhere Zahlungen fällig werden. Im Rahmen eines Marktdialogs konnte im Personenverkehr jedoch am 19. November 2018 über alle wesentlichen Eckpunkte des Anreizsystems eine Einigung erzielt wer-den. Die Änderungen der SNB für das Anreizsystem für den SPV sollen noch im Frühjahr 2019 nach Durchlaufen des Genehmigungsverfahrens bei der BNetzA in Kraft treten. Im Güterverkehr wurde bisher keine Einigung erzielt. Die DB Netz AG hat vier Kundenveranstaltungen für 2019 terminiert, um eine gemeinsame Vereinbarung über ein Anreizsystem im Schienengüterverkehr mit Einführung zum Dezember 2019 zu erzielen.
Maßnahmen für kundenfreundliches Bauen
Anfang Juni 2018 haben Unternehmen und Verbände der Schienenverkehrsbranche ihren Ergebnisbericht »Runder Tisch Baustellenmanagement« an das BMVI übergeben. Ziel war es, Maßnahmen für mehr Verkehr, bessere Qualität und Zuverlässigkeit zu entwickeln, um während der dringend notwendigen Modernisierung des Schienennetzes die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste und Verlader in der Bauphase so gut es geht zu reduzieren. Konkret hat der Runde Tisch Baustellenmanagement ein aus vier Bausteinen bestehendes Gesamtpaket empfohlen: Vereinbarungen zwischen Bund und DB Netz AG zum kundenorientierten Bauen, ein Anreizsystem zwischen der DB Netz AG und EVU, eine bessere Risikoverteilung zwischen Aufgabenträgern und EVU sowie die Optimierung von Bauprozessen und Baukommunikation.