Rechtliche Themen
Schlichtungsverfahren Tunnel Rastatt läuft
Nach der Havarie in der Oströhre des Tunnels Rastatt laufen seit März 2018 vorbereitende Arbeiten zur Sanierung des Tunnels. Parallel läuft das zwischen dem DB-Konzern und der ARGE Tunnel Rastatt vereinbarte Schlichtungsver-fahren zur Klärung der Ursachen des Schadens beim Tunnel-vortrieb und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten. Ein gemeinsames Team aus technischen und juristischen Gutachtern soll die Ursachen aufarbeiten sowie einen Schlichtungsvorschlag erarbeiten. Jedoch sind zur Klärung der Schadensursachen weitere Erkundungen erforderlich. Dazu wurde unter anderem ein umfangreiches Bohrprogramm durchgeführt. Das Schlichtungsverfahren dauert weiter an.
Die DB Netz AG hat am 16. August 2018 mit der ARGE Tunnel Rastatt eine Vereinbarung zum Weiterbau der nicht havarierten Weströhre abgeschlossen. In dieser Vereinbarung verzichten beide Parteien bis Ende 2019 auf das Kündigungsrecht und es wurde festgelegt, zwei Vortriebsvarianten technisch zu planen.