Integrierter Bericht 2018 – Auf dem Weg zu einer besseren Bahn

Grundlagen

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Am 19. April 2017 ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zur Umsetzung der EU-­­Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne) in Kraft getreten. Dabei sind Angaben zum Geschäftsmodell, zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozial­belangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption erforderlich. Auch wenn der DB-Konzern nicht vom Regelungsbereich des CSR-RUG erfasst wird, haben wir uns im Vorjahr für eine freiwillige inhaltliche Anwendung des CSR-RUG entschieden.

Im Rahmen seines integrierten Berichtsansatzes berich­­tet der DB-Konzern umfassend über alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Um die Berichtsanforderungen des CSR-RUG zu erfüllen, haben wir zusätzlich Informationen zu den gesetzlich definierten Wesentlichkeitskriterien ergänzt.

Die Inhalte der nichtfinanziellen Konzernerklärung gemäß §§315b und 315c HGB finden sich in den relevanten Kapiteln des Konzern-Lageberichts und wurden unter An­­wendung der Internationalen Standards der GRI in der Kern-Option sowie unter Berücksichtigung der Be­­richts­anforderungen des UNGC erstellt. In der nachfolgen­­den Tabelle haben wir die Angaben übersichtlich zusammen­geführt

 

Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung
nach §289c Abs. 2 HGB

DB-Themen

Hinweis

Geschäftsmodell

  

Umweltbelange  

  

Arbeitnehmerbelange  

  

Sozialbelange  

  

Achtung der Menschenrechte  

  

Über das Thema Achtung der Menschenrechte berichten wir zusätzlich zu den im Rahmen der Stakeholderbefragung identifizierten wesentlichen Themen.

Bekämpfung von Korruption und

Bestechung  

  

Über das Thema Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichten wir zusätzlich zu den im Rahmen der Stakeholder­befragung identifizierten wesentlichen Themen.