Integrierter Bericht 2018 – Auf dem Weg zu einer besseren Bahn

Grundlagen

Politisches Umfeld

Über die Entwicklung des Wettbewerbs auf der Schiene berichten wir regelmäßig in unserer Broschüre Wettbewerbskennzahlen.

Bundesregierung setzt starke Impulse für den Schienenverkehr

Im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 bekennen sich die Unionsparteien und die Sozialdemokratische Partei Deutsch­lands zur Stärkung der Eisenbahn in Deutschland und zum integrierten DB-Konzern. Der Koalitionsvertrag greift zahlreiche gemeinsame Anliegen der Branche auf. Politisches Ziel ist, eine Verdopplung der Fahrgastzahlen bis 2030 zu erreichen und mehr Güterverkehr auf die Schiene zu bringen. Schwerpunktthemen für den Sektor aus Sicht des DB-Konzerns sind:

  • die Fortsetzung des Investitionshochlaufs mit bedarfsgerechten Mitteln, insbesondere für den Bestandserhalt (LuFV III) sowie Aus- und Neubau der Implementierung eines Planungsbeschleunigungsgesetzes und der An­­wendung von Building Information Modeling (BIM);
  • die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr, insbesondere mit der Trassenpreisförderung, Realisierung des 740-m-Netzes und der Einrichtung eines Bundesprogramms Zukunft Schienengüterverkehr für Innovationen;
  • der Einstieg in die Digitale Schiene Deutschland, inklusive des beschleunigten Ausbaus der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS  Nr. 145 sowie digitaler Stellwerke;
  • die weitere Vorbereitung des Deutschlandtakts mit Zielfahrplan und passenden Infrastrukturmaßnahmen;
  • die Stärkung der Schiene im Kontext von Klima- und Um­­welt­schutz, inklusive passender Maßnahmen im geplan­­ten Klimaschutzgesetz, eines Programms für Elektrifizierung und alternative Antriebe sowie der Fortsetzung des Engagements für die Lärmminderung  Nr. 25.

Regulatorische und verkehrspolitische Themen

Nationale Plattform Zukunft der Mobilität gestartet

Die vom Bund eingerichtete Nationale Plattform Zukunft der Mobilität hat mit der konstituierenden Sitzung des Lenkungskreises am 26. September 2018 ihre Arbeit aufgenom­­men. Ziel der verkehrsträgerübergreifend ausgerichteten Plattform ist die Entwicklung von Handlungs­­empfehlungen. Die Arbeit der Plattform ist in sechs Arbeitsgruppen untergliedert: Klimaschutz im Verkehr; Nachhaltige Mobilität: alternative Antriebe und Kraftstoffe; Digitalisierung, Automatisiertes Fahren und neue Mobilitätskonzepte; Sicherung des Mobilitäts- und Produktionsstandortes, Batteriezellproduktion, Rohstoffe und Recycling, Bildung und Qualifizierung; Sektorkopplung (insbesondere Verknüpfung der Verkehrs- und Energienetze); Standardisierung, Normierung, Zertifizierung und Zulassung. Der DB-Konzern ist im Lenkungskreis und in den Arbeitsgruppen Klimaschutz im Verkehr und Digitalisierung vertreten.

Zukunftsbündnis Schiene nimmt Arbeit auf

Am 5. Juni 2018 hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Einrichtung des Zukunftsbündnisses Schiene (Schienenpakt) bekannt gegeben, um die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Bahnpolitik zügig anzugehen. Das Zukunftsbündnis unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann nahm am 9. Oktober 2018 seine Arbeiten auf. Die Inhalte des Zukunftsbündnisses werden in fünf thematischen Arbeitsgruppen entwickelt und diskutiert: Deutschlandtakt einführen, Kapazitäten ausbauen, Wettbewerbsfähigkeit der Schiene stärken, Lärmemissionen senken, Digitalisierung, Automatisierung und Innovationen. Der DB-Konzern ist in allen Arbeitsgruppen und im Lenkungskreis beteiligt.

Masterplan Schienengüterverkehr wird weiter umgesetzt

Ergänzend zum Zukunftsbündnis Schiene wird die Um­setzung des Masterplans Schienengüterverkehr nach dem bisherigen Verfahren weiterverfolgt. Der Runde Tisch Schienengüterverkehr hat am 25. September 2018 erneut mit Spitzenvertretern aus BMVI und Branche getagt. Die Umsetzung und das zugehörige Monitoring für alle zehn Handlungsfelder mit den 66 Maßnahmen sollen mit hoher Priorität kontinuierlich fortgesetzt werden. Die Sofortmaßnahme Trassenpreisförderung konnte 2018 gestartet wer­den. Die zugehörige Förderrichtlinie wurde nach Freigabe der EU im Dezember 2018 veröffentlicht und gilt rück­wirkend ab Juli 2018 für den Zeitraum von fünf Jahren. Für die Förderung standen 2018 Mittel in Höhe von 175 Mio. € zur Verfügung, im Jahr 2019 sind im Bundeshaushalt 350 Mio. € verankert. Zu den Sofortmaßnahmen zählt auch das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr, mit dem die Innovationskraft des Sektors gestärkt werden soll. Die konkrete finanzielle Hinterlegung und Entwicklung einer Förderrichtlinie ist geplant.

Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs

Mit der Förderrichtlinie, die am 9. August 2018 in Kraft getreten ist, unterstützt das BMVI EVU, wenn sie die Effizienz ihrer elektrisch erbrachten Verkehrsleistung verbessern. Die Förderung ist gekoppelt an eine jährlich zu erreichende prozentuale Verbesserung der Energieeffizienz beim Traktionsstromverbrauch. Die Eingangsgrenze zur Inanspruchnahme der Förderung beträgt für die Jahre 2018 und 2019 das Erreichen einer jährlich 1,75-prozentigen spezifischen Energieeffizienzverbesserung, für die Jahre 2020, 2021 und 2022 beträgt die Vorgabe eine jährlich 2-prozentige Effizienzverbesserung. Ein Sonderbonus wird bei Erreichen einer Schwelle von 3% gewährt. Ergänzend muss ein Nachweis über entsprechende Ausgaben für ergriffene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erfolgen. Die Zuwendungshöhe beträgt höchstens 50% der Ausgaben für die im jeweiligen Abrechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Pro Jahr steht ein Fördervolumen von 100 Mio. € zur Verfügung. Das Programm läuft bis Ende 2023.

Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich am 7. Dezember 2018 in Kraft. Mit dem Gesetz werden die Planungs- und Geneh­migungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur gestrafft. Ab dem 6. Dezember 2020 ist das Eisen­bahn-Bundesamt (EBA) neben dem Planfeststellungsverfahren auch für das vorgelagerte Anhörungsverfahren zuständig. Verkehrsentwicklungsprognosen werden bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur aktualisiert, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung anzunehmen ist oder die Immissionsgrenzwerte erstmalig überschritten werden. Weiter kann in bestimmten Fällen bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen begonnen werden. Diese Maßnahmen müssen dabei reversibel und im öffentlichen Interesse sein. Ferner ist unter anderem im Gesetz geregelt worden, dass alle Planfeststellungsunterlagen im Internet veröffentlicht werden müssen.

BNetzA legt Vergabebedingungen für 5G-Frequenzen fest

Die Präsidentenkammer der BNetzA hat Ende November 2018 die Vergabe- und Auktionsregeln für die Anfang 2019 geplante 5G-Frequenzvergabe beschlossen. Über die dort enthaltenen Versorgungsauflagen werden den Mobilfunknetzbetreibern Mindestanforderungen unter anderem an die Ausleuchtung von Verkehrswegen vorgegeben. Für die Schiene sieht die Entscheidung vor, dass »fahrgaststarke Strecken« mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag mit 100 Mbit/s je Lizenznehmer bis 2022 sowie alle übrigen Schienenwege mit 50 Mbit/s je Lizenznehmer bis 2024 auszuleuchten sind. Das macht rund zwei Drittel des gesamten Netzes aus. Die neu beschlossenen Auflagen lassen eine Verbesserung der Versorgungssituation der Bahnreisenden mit Mobilfunk erwarten. Die Mobilfunknetzbetreiber kritisieren die Vergabebedingungen und haben Klage gegen die Entscheidung eingereicht. Einer Durchführung der Auktion stehen dennoch keine rechtlichen Hemmnisse entgegen, da den Klagen keine aufschiebende Wirkung zukommt. Einen konkreten Auktionstermin hat die BNetzA noch nicht bekannt gegeben.

Mobilitätspaket I wird in wesentlichen Teilen neu verhandelt

Wesentliche Inhalte des sogenannten Mobilitätspakets I müssen neu verhandelt werden, nachdem das Europäische Parlament im Juli 2018 die Empfehlungen des zuständigen Verkehrsausschusses zu Arbeits- und Sozialbedingungen sowie zum Marktzugang im europäischen Straßentransportgewerbe abgelehnt hat. Primär strittig ist weiterhin, unter welchen Bedingungen einzelstaatliche Regelungen zu Beschäftigungsbedingungen im internationalen Straßengüterverkehr Anwendung finden (Entsendung), welche Anzahl von Be- und Entladungen außerhalb des Heimatstaates innerhalb welchen Zeitraums zulässig ist (Kabotage) und wie Lenk- und Ruhezeiten zukünftig ausgestaltet wer­den. Eine Mehrheit der Parlamentarier hat sich für eine Angleichung der Beschäftigungsbedingungen in Europa ausgesprochen, wobei die Position der zentral- und osteuropäischen Staaten im Gegensatz zu der Position der westlichen EU-Länder steht. Diese Haltung spiegelt sich auch im Rat der Europäischen Union wider. Gleichwohl verständigten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten im Dezember 2018 auf eine gemeinsame Position. Im Europäischen Parlament steht eine gemeinsame Position noch aus. Damit ist offen, ob eine Einigung zwischen Rat und Parlament bis zu den Neuwahlen des Europäischen Parlaments Ende Mai 2019 möglich ist.

Langfristige Strategie zur Senkung der Treibhausgasemissionen

Im November 2018 hat die Europäische Kommission ihre neue Strategie zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2030 bis 2050 vorgestellt. Sie präsentiert damit eine strategische Vision für eine moderne, wettbewerbs­fähige und klimaneutrale Wirtschaft Europas und gibt eine Orientierung, wie Europa auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 vorgehen soll. Demnach sind gemeinsame Maßnah­­men in sieben strategischen Bereichen zu entwickeln, darunter Mobilität, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Für den Transportsektor soll mittels eines verkehrsträgerübergreifenden, integrierten Ansatzes der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis 2050 gelingen. Die Kommission fordert die anderen EU-Institutionen auf, die Vision zu prüfen und mit den entsprechenden Maßnahmen zu untersetzen.

Vorschlag zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen

Die Kommission hat am 2. Mai 2018 ein Budget in Höhe von 1.279 Mrd. € für den neuen EU-Haushalt (MFF) für die Jahre 2021 bis 2027 vorgeschlagen. Für Investitionen in die trans­europäischen Verkehrs-, Digital- und Energienetze sollen die Mittel der Fazilität Connecting Europe (CEF) auf 42,3 Mrd. € aufgestockt werden, davon rund 31 Mrd. € für Investitionen in die Verkehrsnetze. Im aktuellen Finanzrahmen beläuft sich das Budget für Verkehrsnetze auf rund 24 Mrd. €. Die Aufstockung geht auf ein gesondertes Budget von 6,5 Mrd. € für Verkehrsnetze mit ziviler und militärischer Doppelnutzung zurück. Das Europäische Parlament hat sich im November 2018 für zusätzliche Mittel für die Verkehrsnetze von 7 Mrd. € ausgesprochen. Der Rat der Europäischen Union hat hierzu bisher keine Stellung bezogen. Da die Diskussionen zum CEF-Budget in die Verhandlungen zum Finanzrahmen der EU insgesamt eingebettet sind, ist vor dem zweiten Halbjahr 2019 mit keinem Ergebnis zu rechnen.

Französische Bahnreform beschlossen

Wesentliche Inhalte der im Juni 2018 verabschiedeten Bahnreform in Frankreich sind die zeitlich gestaffelte Öffnung des nationalen Schienenpersonenverkehrsmarktes für Wett­­­bewerb (Marktöffnung im SPNV zwischen Dezember 2019 und Dezember 2023 mit längeren Fristen für den Großraum Paris, im eigenwirtschaftlichen Fernverkehr ab 2020), die Umwandlung der SNCF in eine Aktiengesellschaft im dauerhaften Eigentum des Staates, die Beendigung der Einstellung mit Beamtenstatut bei der SNCF ab Anfang 2020, die Zuordnung der Personenbahnhofssparte zum Schienenwegebetreiber SNCF Réseau sowie die Anordnung eines Beschäftigtenübergangs im Falle eines Betreiberwechsels im SPNV. Daneben plant die Regierung eine Entschuldung der SNCF-Gruppe in Höhe von 35 Mrd. €. Im Zusammenhang mit der Bahnreform kam es in Frankreich von April bis Juli 2018 zu umfangreichen Streiks.

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