Integrierter Bericht 2018 – Auf dem Weg zu einer besseren Bahn

Grundlagen

Rechtliche Themen

Verfahren um weitere Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21

Ende 2016 haben wir zur Vermeidung verjährungsrecht­licher Risiken Klage gegen die Projektpartner auf weitere Finanzierungsbeteiligung auf Grundlage der sogenannten Sprechklausel beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Die Projektpartner haben im Frühjahr 2018 umfangreich auf die Klage erwidert. Das Gericht hat dem DB-Konzern Gelegenheit gegeben, bis Ende Februar 2019 zu den Klageerwiderungen Stellung zu nehmen. Mit einer mündlichen Verhandlung über die Klage ist frühestens in der zwei­ten Jahreshälfte 2019 zu rechnen. Grund hierfür ist auch, dass die Projektpartner die Möglichkeit erhalten wer­­­den, vor der mündlichen Verhandlung schriftsätzlich zu der Replik Stellung zu nehmen.

Zivilverfahren zu Infrastrukturnutzungsentgelten

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2011 konn­­ten Eisenbahninfrastrukturnutzungsentgelte auf Grund­­­­­­lage der Rechtslage vor Inkrafttreten des Eisenbahn­regu­lierungs­­­­­gesetzes (ERegG) zivilgerichtlich am Maßstab des §315 Bür­gerliches Gesetzbuch (BGB) auf ihre Billigkeit überprüft werden, auch wenn die BNetzA den Entgelten nicht widersprochen hatte und diese regulierungsrechtlich wirksam waren. Das ERegG hat 2016 Rechtssicherheit durch die Einführung einer Genehmigung der Trassen- und Stationsentgel­­te durch die BNetzA und den gesetzlichen Ausschluss einer parallelen Überprüfung genehmigter Entgelte durch die Zi­­vil­­gerichte auf Basis von Klagen nach §315 BGB geschaffen.

Auf Basis der alten Rechtslage sind allerdings noch eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und EVU beziehungsweise Aufgabenträgern oder Bundesländern anhängig.

Weitere Informationen Integrierter Bericht 2017 und Nachtragsbericht.

Klage des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat gegen die DB Netz AG, die DB Regio AG und die DB AG Klage auf Kartellschadenersatz wegen einer vermeintlich rechtswidrigen Trassen­preis­gestal­­tung der DB Netz AG durch die Erhebung von Regionalfaktoren in den Jahren 2005 bis 2011 erhoben. Für die Jahre 2003 und 2004 wurde die Klage um Feststellung von entsprechenden Ansprüchen gegen die DB Regio AG erweitert. Der DB-Konzern ist der Klage in allen Punkten ent­gegengetre­ten. Die DB Regio AG hat ihrerseits das Land Sachsen-Anhalt auf Erstattung noch offener verkehrsvertraglicher Forderungen wegen gestiegener Infrastrukturnutzungskosten für die Jahre 2008 bis 2014 verklagt. Das Land hat die Forderun­­gen der DB Regio AG mit ihren angeblichen kartellrechtlichen Schadenersatzansprüchen für die Jahre 2003 und 2004 gegengerechnet. In beiden Verfahren haben sich die Erfolgsaussichten durch das Urteil des EuGH zur Nichtanwend­bar­keit des §315 BGB erhöht. Mit dem Urteil vom 8. November 2018 hat das LG Frankfurt am Main die Klage des Landes Sachsen-Anhalt vollständig abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wann eine Entscheidung in dem von DB Regio angestrengten Verfahren getroffen wird, bleibt noch offen.