Zivilverfahren zu Infrastrukturnutzungsentgelten
Der EuGH hat mit dem Urteil vom 9. November 2017 entschieden, dass eine Billigkeitskontrolle von Wegeentgelten durch Zivilgerichte gemäß §315 BGB unvereinbar mit dem europäischen Eisenbahnrecht ist. Mehrere Instanzgerichte haben auf Grundlage des EuGH-Urteils bereits mit mehreren Urteilen zugunsten der DB Netz AG sowie der DB Station&Service AG entschieden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung des BGH steht noch aus. Ein dort anhängiges Verfahren hat der BGH mit Beschluss vom 29. Januar 2019 bis zu einer Entscheidung der BNetzA über einen Antrag eines klagenden EVU auf eine rückwirkende Überprüfung der Entgelte ausgesetzt. Das Verfahren wird voraussichtlich wieder aufgenommen, sobald eine bestandskräftige Entscheidung der BNetzA in dieser Sache vorliegt.