Lärmsanierung und -vorsorge fortgeführt
Lärmsanierung und -vorsorge in Deutschland per 31.12. | 2018 | 2017 | 2016 | |
Lärmsanierung (Bestandsnetz) | ||||
Fertiggestellte Schallschutzwände 1) in km | 44,6 | 19,9 | 35,7 | |
Wohnungen mit passiven Maßnahmen | 2.248 | 1.634 | 1.495 | |
Lärmsanierte Strecke gesamt 1) in km | 1.758 | 1.701 | 1.598 | |
Lärmvorsorge (Neu- und Ausbaustrecken) | ||||
Fertiggestellte Schallschutzwände 1) in km | 82,9 | 32,2 | 24,4 |
1) Vorjahreszahlen angepasst.
Seit 1999 reduzieren wir die Lärmbelastung für Anwohner von Bahnstrecken sowohl mit dem »freiwilligen Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen des Bundes« als auch durch Maßnahmen der gesetzlichen Lärmvorsorge. Bis Ende 2020 wollen wir durch ortsfeste Lärmschutzmaßnahmen Nr. 25 insgesamt 2.000 Streckenkilometer lärmsanieren. Im Berichtsjahr wurden rund 98 Mio. € aus Haushaltsmitteln des Bundes für aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen des Lärmsanierungsprogramms verwendet. Darüber hinaus werden mit den Mitteln des Förderprogramms weitere Projekte im Lärmschutz finanziert.
Im Berichtsjahr haben wir die Definition der Kennzahl Lärmsanierte Strecke gesamt geschärft und Anteile der Lärmvorsorge herausgerechnet sowie anteilige Streckenabschnitte ergänzt, für die im Zuge der Umsetzung zusätzlicher Lärmsanierungsbedarf auf Basis von Schallgutachten festgestellt wurde. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Die Erhebung der Kennzahl zum Fortschritt des Baus von Schallschutzwänden haben wir überarbeitet. Zur Abgrenzung gegenüber der bisherigen Kennzahl haben wir die Bezeichnung von »Errichtete Schallschutzwände« auf »Fertiggestellte Schallschutzwände« angepasst. Die Prognose aus dem Integrierten Bericht 2017 für die lärmsanierte Strecke gesamt konnte damit nicht ganz erreicht werden.
Mit der Abschaffung des sogenannten Schienenbonus und einer weiteren Absenkung der Grenzwerte des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes auf 57 dB in der Nacht in Wohngebieten ist die Voraussetzung geschaffen worden, Anwohner noch besser vor Schienenlärm zu schützen. In der Folge wurde das freiwillige Lärmsanierungsprogramm Nr. 101 des Bundes grundlegend überarbeitet. Der Umfang der Strecken, die in das überarbeitete Lärmsanierungsprogramm fallen, hat sich durch die Grenzwertabsenkung deutlich erhöht. Dabei werden auch die bereits sanierten Streckenabschnitte aufgrund des geänderten Grenzwertes in die Betrachtung einbezogen. Die Veröffentlichung der neuen Gesamtkonzeption durch das BMVI erfolgte am 31. Januar 2019.