Integrierter Bericht 2018 – Auf dem Weg zu einer besseren Bahn

Ökologie

Lärmsanierung und -vorsorge fortgeführt

Lärmsanierung und -vorsorge

in Deutschland per 31.12.

2018

2017

2016

 

Lärmsanierung (Bestandsnetz)

   

Fertiggestellte Schallschutzwände 1) in km

44,6

19,9

35,7

Wohnungen mit passiven Maßnahmen

2.248

1.634

1.495

Lärmsanierte Strecke gesamt 1) in km

1.758

1.701

1.598

Lärmvorsorge (Neu- und Ausbaustrecken)

   

Fertiggestellte Schallschutzwände 1) in km

82,9

32,2

24,4

1) Vorjahreszahlen angepasst.

Seit 1999 reduzieren wir die Lärmbelastung für Anwohner von Bahnstrecken sowohl mit dem »freiwilligen Lärm­sa­nierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen des Bundes« als auch durch Maßnahmen der gesetzlichen Lärmvorsorge. Bis Ende 2020 wollen wir durch ortsfeste Lärmschutzmaßnahmen Nr. 25 insgesamt 2.000 Streckenkilometer lärmsanieren. Im Berichtsjahr wurden rund 98 Mio. € aus Haushaltsmitteln des Bundes für aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen des Lärmsanierungsprogramms verwendet. Darüber hinaus werden mit den Mitteln des Förderprogramms weitere Projekte im Lärmschutz finanziert.

Im Berichtsjahr haben wir die Definition der Kenn­zahl Lärmsanierte Strecke gesamt geschärft und Anteile der Lärmvorsorge herausgerechnet sowie anteilige Strecken­abschnitte ergänzt, für die im Zuge der Umsetzung zusätzlicher Lärmsanierungsbedarf auf Basis von Schallgutach­­ten festgestellt wurde. Die Vorjahreszahlen wurden ent­­­sprech­­end angepasst. Die Erhebung der Kennzahl zum Fortschritt des Baus von Schallschutzwänden haben wir über­ar­beitet. Zur Abgrenzung gegenüber der bisherigen Kenn­zahl haben wir die Bezeichnung von »Errichtete Schall­schutz­wände« auf »Fertiggestellte Schallschutz­wände« angepasst. Die Prognose aus dem Integrierten Bericht 2017 für die lärm­sanierte Strecke gesamt konnte damit nicht ganz erreicht werden.

Mit der Abschaffung des sogenannten Schienenbonus und einer weiteren Absenkung der Grenzwerte des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes auf 57 dB in der Nacht in Wohngebieten ist die Voraussetzung ge­­schaf­fen worden, Anwohner noch besser vor Schienenlärm zu schützen. In der Folge wurde das freiwillige Lärmsanierungsprogramm Nr. 101 des Bundes grundlegend überarbeitet. Der Umfang der Strecken, die in das überarbeitete Lärmsanierungsprogramm fallen, hat sich durch die Grenz­wertabsenkung deutlich erhöht. Dabei werden auch die bereits sanierten Streckenabschnitte aufgrund des geänderten Grenzwertes in die Betrachtung einbezogen. Die Veröffentlichung der neuen Gesamtkonzeption durch das BMVI erfolgte am 31. Januar 2019.