Berichtsstandards

Jahresabschluss

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der DB AG sowie der Konzern-Abschluss und Konzern-Lagebericht per 31. Dezember 2025 wurden von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählten KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Bericht des Abschlussprüfers war am 20. März 2026 Gegenstand der Sitzung des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses und wurde sowohl in einer gesonderten Informationsveranstaltung zum Jahresabschluss für den Aufsichtsrat der DB AG am 13. März 2026 und nochmals in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2026 jeweils in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, die die Prüfungsberichte unterzeichnet haben, umfassend beraten. Die Wirtschaftsprüfer berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der DB AG sowie den Konzern-Abschluss nebst Konzern-Lagebericht für das Berichtsjahr sowie den Vorschlag zur Ergebnisverwendung geprüft und keine Einwendungen erho­­ben. Der Jahresabschluss der DB AG für das Geschäftsjahr 2025 wurde gebilligt und ist damit festgestellt. Auch der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde vom Abschlussprüfer geprüft. Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und über das Ergebnis ihrer Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat diesen Bericht ebenfalls geprüft und gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch die KPMG keine Einwendungen erhoben.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Geschäftsbericht 2025 bezieht sich auf das Berichts- bzw. Kalenderjahr 2025. Um einen Vergleich der Angaben zu ermög­lichen, werden für den Großteil der Kennzahlen auch Werte aus den Geschäftsjah­ren 2024 und 2023 dargestellt. Der Geschäftsbericht wird jährlich veröffentlicht. Der Geschäftsbericht 2025 soll am 27. März 2026 (Integrierter ­Bericht 2024: 27. März 2025) veröffentlicht werden. Er adressiert die wesentlichen Stake­holder­gruppen des DB-­­Kon­zerns und deckt alle we­sent­lichen ökonomischen, sozialen und ökologischen As­pekte ab. Alle voll­kon­solidierten Gesellschaften des DB-Konzerns (ohne nicht fortgeführte Geschäftsbereiche) sind in die Bericht­erstattung ein­bezogen. Gibt es Ab­wei­chun­gen von diesem Be­richts­kreis oder -zeitraum, ist dies angegeben.

Die Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für die Daten im Geschäftsbericht orientieren sich an geltenden Standards:

  • European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Als Teil seines Geschäftsberichts beginnt der DB-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2025 mit einer Berichterstattung in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die nicht Teil des geprüften Konzernjahresabschlusses ist. Die Berichterstattung in Anlehnung an die ESRS basiert auf den ESRS Set 1 vom 22. Dezember 2023 sowie teilweise bereits auf den vorgeschlagenen Anpassungen im Rahmen der fachlichen Stellungnahme der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zum Entwurf der vereinfachten ESRS vom 3. Dezember 2025. Die ESRS-Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 erfolgt insofern auf keiner einheitlichen ESRS-Basis, ist nicht vollständig i. S. d. ESRS und wurde keiner Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
  • EU-Taxonomie: Im Rahmen der Berichterstattung in Anlehnung an die ESRS weisen wir auch den »ökologisch nachhaltigen« Anteil unserer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsaufwendungen (OpEx) gem. EU-Taxonomie-Verordnung aus.
  • UN Global Compact: Darüber hinaus sind im Geschäftsbericht Informationen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) ausgewiesen.

Nachhaltigkeitserklärung in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards

Mit dieser Nachhaltigkeitserklärung beginnt der DB-Konzern mit einer freiwilligen Berichterstattung in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die nicht Teil des geprüften Konzernjahresabschlusses ist. Unsere Berichterstattung in Anlehnung an die ESRS basiert auf den ESRS Set 1 vom 22. Dezember 2023 sowie teilweise bereits auf den vorgeschlagenen Anpassungen im Rahmen der fachlichen Stellungnahme der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zum Entwurf der vereinfachten ESRS vom 3. Dezember 2025. Das bedeutet für unsere Berichterstattung:

  • Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung grundsätzlich auf Basis des ESRS Set 1.
  • Anwendung des ESRS-Entwurfs vom 3. Dezember 2025 für alle Angabepflichten in ESRS 2 (die Minimum Disclosure Requirements bzw. General Disclosure Requirements werden in den Themenstandards je nach ESRS-Basis des Kapitels berichtet), die neuen Angabepflichten E1-2 (Identifizierung klimabezogener Risiken und Szenarioanalyse) und E1-3 (Resilienz im Zusammenhang mit dem Klimawandel), die Angabepflichten für das Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit in S1 sowie alle Angabepflichten zu DB-spezifischen Themen. Bei Angabepflichten, die auf Basis des ESRS Set 1 erstellt wurden, wurden vereinzelt Datenpunkte nicht berichtet, die laut ESRS-Entwurf vom 3. Dezember 2025 entfallen.
  • Nicht bzw. nicht vollständige Berichterstattung einzelner Datenpunkte.

 

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