Finanzierung Bundeshaushalt
Für das Bestandsnetz haben die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des DB-Konzerns, die DB AG und der Bund Anfang 2020 eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Finanzierung bis 2029 festschreibt (LuFV III). Risiken resultieren aus einer möglichen Nichterreichung der in der LuFV festgelegten Vertragsziele und aus möglichen Rückforderungen des Bundes durch die Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung. Aufgrund der stark steigenden Baukosten wurde die Mittelausstattung ab 2024 über Nachtragsvereinbarungen sowie trilaterale Vereinbarungen (TriLa) mit dem Bund deutlich erhöht. In diesem Zusammenhang werden auch die mit der Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) 2024 neue geschaffenen Förderoptionen genutzt, insbesondere die Förderung von Instandhaltungsaufwand. Während für 2024 und 2025 ein Teil der höheren investiven Mittel für das Bestandsnetz über Eigenkapitalerhöhungen bereitgestellt wurde, erfolgt die Finanzierung ab 2026 wieder ausschließlich über Baukostenzuschüsse. Ab dem 1. Januar 2027 soll die LuFV vorzeitig abgelöst werden durch eine LV InfraGO, die 2026 zwischen Bund und DB-Konzern verhandelt werden soll.
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit von aus Eigenmitteln geleisteten Investitionen oder Finanzierungsbeiträgen zu Investitionsprojekten ist essenziell, um die eigene Investitionsfähigkeit langfristig zu sichern.
Risiken bestehen v. a. durch die bislang nicht in bedarfsgerechtem Umfang gesicherte Infrastrukturfinanzierung ab 2027. Das im aktuellen Finanzplan des Bundes vorgesehene Finanzierungsvolumen bis 2029 liegt zwar erheblich über den Ansätzen des bisherigen Finanzplans, reicht aber nicht zur Deckung aller vorgesehenen Maßnahmen aus. Ohne weitere Aufstockung der Bundesmittel sind in Abstimmung mit dem Bund zusätzliche Priorisierungen des Portfolios vorzunehmen. Zur Steuerung der Maßnahmen setzt der Bund zukünftig auf den Infraplan. Der Infraplan beschreibt konkrete Zielvorgaben für die nächsten fünf Jahre zur Umsetzung des Zielnetzes. Bis Mitte 2026 soll der erste Infraplan mit der DB InfraGO AG verbindlich abgestimmt und im BMV finalisiert werden.
Neben der Finanzierung der Infrastruktur ist auch die Förderung spezifischer Sachverhalte bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen von sehr hoher Bedeutung. Dies betrifft bspw. die Trassenpreisförderung im Schienenpersonenfernverkehr und im Schienengüterverkehr sowie die Einzelwagenverkehrsförderung. Ohne ausreichende Förderung bestehen Risiken im Hinblick auf den Umfang der verkehrspolitisch angestrebten Verkehrsdienstleistungen und die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle der Verkehrsunternehmen. Zur dauerhaften Stabilisierung der Trassenentgelte und deren planbarer Entwicklung ist eine – vom Bund bereits angekündigte – Reform des Entgeltregulierungsrahmens ab 2027 erforderlich. Ein hieraus resultierender Mehrbedarf an Bundesmitteln ist im Bundeshaushalt zu verankern.