Recht und Verträge
Die Fahrzeugauslieferungen erfolgten 2025 in einem anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld. Dennoch haben sich infolge von verzögerten Fahrzeugauslieferungen und Fahrzeugmängeln auch weiterhin Betriebserschwernisse im Regionalverkehr ergeben. Im Regionalverkehr resultieren daraus Vertragsverletzungen oder Nichterfüllungen gegenüber den Bestellerorganisationen. Höhere Aufwendungen und Pönalezahlungen sind die Folge. Gegenüber den Herstellern werden sich daraus ergebende Ausgleichsansprüche geltend gemacht.
Infrastrukturstörungen und Zielverfehlungen bei der Pünktlichkeit erhöhen das Risiko für in Verkehrsverträgen vorgesehene Regelungen für Zugausfälle (nicht erbrachte Leistungen) und Pönalen (Leistung nicht in geforderter Qualität erbracht) sowie für eine mögliche Schadenersatzpflicht von DB InfraGO, z. B. gegenüber EVU.
Darüber hinaus können sich Risiken, insbesondere aus Gewährleistungs- und sonstigen Haftungsregelungen, auch aus anderen vertraglichen Beziehungen ergeben. Dies betrifft bspw. die Veräußerung von Unternehmen, Immobilien oder anderen wesentlichen Vermögenswerten.
Für bestehende rechtliche und vertragliche Risiken wurden unter Abschätzung der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten Rückstellungen gebildet.
Risiken resultieren auch aus Klageverfahren wegen Schallimmissionen aus dem Bahnbetrieb. Anwohner:innen fordern wegen vermeintlich unzumutbarer Beeinträchtigungen teils aktive Schallschutzmaßnahmen, teils Geldersatz für passive Schallschutzmaßnahmen, teils Entschädigungszahlungen.
Die Einhaltung von geltendem Recht, Unternehmensrichtlinien und anerkannten regulatorischen Standards ist Aufgabe und Verpflichtung aller Mitarbeitenden des DB-Konzerns. Zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens dient die Compliance-Organisation des DB-Konzerns.
Der DB-Konzern ist mit seinem sehr hohen Einkaufsvolumen und rund 20.000 Lieferanten einer der größten Einkäufer in Deutschland. Insbesondere die Infrastrukturgeschäftsfelder sind angesichts umfangreicher Investitionen großen Risiken ausgesetzt, Ziel und Opfer von Korruption, Kartellabsprachen oder Betrug zu werden. Auch der Bund als Zuschussgeber stellt mit seiner Antikorruptionsrichtlinie hohe Compliance-Anforderungen an den DB-Konzern.
Chancen resultieren aus der Aufdeckung von Kartellen aus der Vergangenheit und der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Kartellanten. Der DB-Konzern verfolgt in mehreren Fällen Schadenersatzansprüche. Dabei geht es u. a. um Kartelle bei Lkw, Pkw, Schienen, Aufzügen und Fahrtreppen, Spannstahl und Girocard sowie um Ansprüche im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal. In weiteren Fällen ermittelt der DB-Konzern noch, ob ein Schaden entstanden ist. Der DB-Konzern hat seit Anfang 2022 ein innovatives Kartell-Screening-Tool im Einsatz. Das Tool identifiziert seither auffällige Muster im Preissetzungs- oder Bieterverhalten und kann wertvolle Hinweise auf rechtswidrige Lieferantenabsprachen geben.
Sollte der EuGH die im ERegG verankerte Preisbremse für den SPNV nicht für rechtswidrig erklären, würde die aktuell geltende Begrenzung der jährlichen Steigerungsrate für die Trassenpreise im SPNV aller Voraussicht nach weiterhin Bestand haben und es käme voraussichtlich zu deutlichen Preissteigerungen im Fern- und Güterverkehr.
Mehrere Gesellschaften der Brenntag-Gruppe haben im Oktober 2025 eine Schiedsklage gegen die DB US Holding Corp. eingereicht. Hintergrund der Schiedsklage ist ein im Vertrag über die Veräußerung der Brenntag-Gruppe 2003 vereinbarter Freistellungsanspruch. Die Freistellung umfasst verschiedene Haftungsrisiken in Zusammenhang mit früheren Geschäften US-amerikanischer Gesellschaften der Brenntag-Gruppe, die seinerzeit durch den Erwerber nicht übernommen wurden. Mit der Schiedsklage begehren sie die Zahlung von rund 20 Mio. USD sowie die Feststellung der Haftung für künftige Schäden der klagenden Brenntag-Gesellschaften. Seitens der DB US Holding Corp. ist ein entsprechender Freistellungsanspruch gegen die National Indemnity Company vereinbart, an die diese Risiken 2007 übertragen wurden.
Es bestehen zudem Risiken aus laufenden Verfahren (nationaler Behörden bzw. der Europäischen Kommission) gegen Gesellschaften des DB-Konzerns oder die Bundesrepublik Deutschland, deren Ausgang und mögliche Folgen noch nicht absehbar sind. Aufgrund der Genehmigungsauflagen des Beihilfeprüfverfahrens der Europäischen Kommission zu DB Cargo ergeben sich signifikant bestandsgefährdende Risiken für die DB Cargo AG, und daraus resultierend finanzielle Risiken für den DB-Konzern. Die eingeleitete Transformation von DB Cargo ist notwendige Grundlage für die Einhaltung der von der Europäischen Kommission festgelegten Auflagen. Sollte der Umstrukturierungsplan nicht eingehalten werden können, wäre eine weitere Unterstützung der DB Cargo AG durch den DB-Konzern voraussichtlich nur im Gegenzug zu weiterreichenden Auflagen bis hin zu einer weitgehenden Zerschlagung der DB Cargo AG möglich, was hohe finanzielle Belastungen für den DB-Konzern zur Folge hätte. Risiken bei DB Cargo können u. a. zu Liquiditätsengpässen bei der DB Cargo AG und daraus folgend zu Effekten auf das operative Geschäft von DB Cargo führen. Diese Risiken resultieren v. a. aus einer Verzögerung des Maßnahmenhochlaufs der Transformation, aus der konjunkturellen Entwicklung und dem Marktumfeld, einer Reduzierung der Trassenpreissystemförderung sowie aus reduzierten Transportmengen durch Handelskonflikte.
Bei der DB Cargo AG wird auch im Risikoszenario des Transformationsplans für den Prognosezeitraum von einer ausgeglichenen Liquiditätslage ausgegangen. Dies beinhaltet auf der Grundlage der Annahmen im Risikoszenario folgende Voraussetzungen:
- Die im Risikoszenario angesetzten Umsatzerlöse können wie geplant erreicht werden und die angesetzten Maßnahmen, einschließlich der Wettbewerbsauflagen, werden vollständig und in dem geplanten Zeitrahmen umgesetzt und zusätzlich umzusetzende Liquiditätsmaßnahmen werden erfolgreich realisiert.
- Die EU-Kommission akzeptiert im Fall einer Planabweichung die notwendige Anpassung des Sanierungsplans, ggf. unter zusätzlichen Auflagen, Eigenbeiträgen und Zusagen, die umsetzbar sind.
- Die in der Finanzierungszusage der DB AG enthaltenen Bedingungen werden erfüllt und es gelingt der DB Cargo AG, die Covenants, die Gegenstand der aufgrund der Finanzierungszusage noch abzuschließenden Finanzierungsverträge sein werden, einzuhalten.
Dadurch besteht eine wesentliche Unsicherheit bei der DB Cargo AG, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko i. S. d. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.