Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsmanagement
Der hohe Stellenwert von Nachhaltigkeit im DB-Konzern, mit Ausprägungen in den Dimensionen Umwelt, Soziales und Governance, spiegelt sich bspw. in der Verankerung von Klimaschutz, aber auch von sozialen Themen wie Mitarbeitendenzufriedenheit oder dem Anteil von Frauen in Führung in der Strategie Starke Schiene wider. Zudem ist Nachhaltigkeit auch in der variablen Vergütung von Vorstandsmitgliedern, leitenden Angestellten sowie von weiteren Mitarbeitendengruppen verankert.
- Die Verantwortung für Themen der Nachhaltigkeit obliegt der Chief Sustainability Officer (CSO). Das Amt wird von der Vorsitzenden des Vorstands (CEO) der DB AG ausgeübt. Die Perspektive der CSO ist damit bei allen wichtigen Konzernentscheidungen in einer sehr zentralen Rolle einbezogen. Auch im Hinblick auf klimarelevante Entscheidungen ist die CEO in ihrer Doppelfunktion maßgeblich an der Strategieentwicklung beteiligt. 2025 wurden vom Vorstand die Handlungsfelder Klimaschutz und Klimaresilienz als Nachhaltigkeits-Fokusthemen festgelegt. Die CEO ist ebenfalls für Arbeitssicherheitsthemen verantwortlich. Die Verantwortung für Mitarbeitendenthemen und Compliance liegt beim Vorstandsmitglied für Personal und Recht.
- Die übergreifende Koordination konzernweiter Nachhaltigkeitsthemen obliegt der Leitung Nachhaltigkeit und Umwelt, die dem Bereich Konzernstrategie zugeordnet ist. Die Leitung Konzernstrategie ist die höchste Funktion mit Zuständigkeit für nachhaltigkeitsrelevante Themen unterhalb des Vorstands und berichtet direkt an die CEO. Zu den spezifischen Aufgaben gehören u. a. die Definition der Nachhaltigkeitsstrategie, der damit verbundenen konzernweiten Ziele und Kennzahlen, deren Planung und Monitoring sowie die Planung, Steuerung und Durchführung von konzernweiten Transformationsprojekten.
Die operative Verantwortung für fachspezifische Nachhaltigkeitsthemen obliegt den jeweiligen Fachabteilungen bzw. den Geschäftsfeldern.
- Die Compliance-Tätigkeit in der Konzernleitung fokussiert sich insbesondere auf ihre zentrale Governance-Tätigkeit. In den Geschäftsfeldern und Serviceeinheiten wird die operative Verantwortung unter Umsetzung der Compliance-Management-System-(CMS-)Mindestvorgaben der Konzernleitung wahrgenommen. Für 2026 sind Anpassungen an der strukturellen und prozessualen Ausgestaltung des CMS geplant.
- Mitarbeitendenthemen werden in der Konzernleitung von den Human-Resources-(HR-)Gruppenfunktionen unterstützt. Die konzernweite Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den Geschäftsfeldern. Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zentral aufgesetzt. Die Geschäftsfelder integrieren und berücksichtigen diese in ihrer Geschäftstätigkeit innerhalb der jeweiligen Managementsysteme.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Geschäftsbericht 2025 bezieht sich auf das Berichts- bzw. Kalenderjahr 2025. Um einen Vergleich der Angaben zu ermöglichen, werden für den Großteil der Kennzahlen auch Werte aus den Geschäftsjahren 2024 und 2023 dargestellt. Der Geschäftsbericht wird jährlich veröffentlicht. Der Geschäftsbericht 2025 soll am 27. März 2026 (Integrierter Bericht 2024: 27. März 2025) veröffentlicht werden. Er adressiert die wesentlichen Stakeholdergruppen des DB-Konzerns und deckt alle wesentlichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte ab. Alle vollkonsolidierten Gesellschaften des DB-Konzerns (ohne nicht fortgeführte Geschäftsbereiche) sind in die Berichterstattung einbezogen. Gibt es Abweichungen von diesem Berichtskreis oder -zeitraum, ist dies angegeben.
Die Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für die Daten im Geschäftsbericht orientieren sich an geltenden Standards:
- European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Als Teil seines Geschäftsberichts beginnt der DB-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2025 mit einer Berichterstattung in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die nicht Teil des geprüften Konzernjahresabschlusses ist. Die Berichterstattung in Anlehnung an die ESRS basiert auf den ESRS Set 1 vom 22. Dezember 2023 sowie teilweise bereits auf den vorgeschlagenen Anpassungen im Rahmen der fachlichen Stellungnahme der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zum Entwurf der vereinfachten ESRS vom 3. Dezember 2025. Die ESRS-Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 erfolgt insofern auf keiner einheitlichen ESRS-Basis, ist nicht vollständig i. S. d. ESRS und wurde keiner Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
- EU-Taxonomie: Im Rahmen der Berichterstattung in Anlehnung an die ESRS weisen wir auch den »ökologisch nachhaltigen« Anteil unserer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsaufwendungen (OpEx) gem. EU-Taxonomie-Verordnung aus.
- UN Global Compact: Darüber hinaus sind im Geschäftsbericht Informationen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) ausgewiesen.
Nachhaltigkeitserklärung in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards
Mit dieser Nachhaltigkeitserklärung beginnt der DB-Konzern mit einer freiwilligen Berichterstattung in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die nicht Teil des geprüften Konzernjahresabschlusses ist. Unsere Berichterstattung in Anlehnung an die ESRS basiert auf den ESRS Set 1 vom 22. Dezember 2023 sowie teilweise bereits auf den vorgeschlagenen Anpassungen im Rahmen der fachlichen Stellungnahme der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zum Entwurf der vereinfachten ESRS vom 3. Dezember 2025. Das bedeutet für unsere Berichterstattung:
- Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung grundsätzlich auf Basis des ESRS Set 1.
- Anwendung des ESRS-Entwurfs vom 3. Dezember 2025 für alle Angabepflichten in ESRS 2 (die Minimum Disclosure Requirements bzw. General Disclosure Requirements werden in den Themenstandards je nach ESRS-Basis des Kapitels berichtet), die neuen Angabepflichten E1-2 (Identifizierung klimabezogener Risiken und Szenarioanalyse) und E1-3 (Resilienz im Zusammenhang mit dem Klimawandel), die Angabepflichten für das Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit in S1 sowie alle Angabepflichten zu DB-spezifischen Themen. Bei Angabepflichten, die auf Basis des ESRS Set 1 erstellt wurden, wurden vereinzelt Datenpunkte nicht berichtet, die laut ESRS-Entwurf vom 3. Dezember 2025 entfallen.
- Nicht bzw. nicht vollständige Berichterstattung einzelner Datenpunkte.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse zur Bestimmung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen
Zur Bestimmung unserer wesentlichen Themen in der eigenen Geschäftstätigkeit und entlang unserer Wertschöpfungskette haben wir 2025 die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aus 2024 als Basis genutzt und punktuelle Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen. 2025 wurde keine gesamthafte Neubewertung der IROs durchgeführt, jedoch haben wir unsere Wertschöpfungskette systematischer betrachtet, erste Erkenntnisse aus der ESRS-Anwendung berücksichtigt sowie in Einzelfällen Bewertungskorrekturen vorgenommen. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen, Chancen und Risiken des 2025 verkauften nicht fortgeführten Geschäftsbereichs DB Schenker aus den Ergebnissen herausgerechnet.