Der Vorstand der Deutschen Bahn AG

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es mit dem »Neustart« des DB-Konzerns eine neue Konzernstruktur. Die Veränderung be­­ginnt im Vorstand: Statt acht gibt es nur noch sechs Vorstandsressorts – die Vorstandsressorts Infrastruktur sowie Digitalisierung & Technik wurden aufgelöst und die Auf­gaben auf andere Ressorts verteilt.

Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern (Stand 31.12.2025). Vorsitzende ist Fr. Evelyn Palla.

Der Vorstand der Deutschen Bahn AG
Vorstand_DB_AG

Karin Dohm verlässt Vorstand der DB AG

(Berlin, 26. März 2026) Die Deutsche Bahn AG und Frau Karin Dohm haben sich in gemeinsamen Gesprächen einvernehmlich auf eine Beendigung der Zusammenarbeit verständigt.

Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand

Im Vorstand der DB AG gab es 2025 folgende Veränderungen:

In seiner Sitzung am 20. Januar 2025 hat der Aufsichtsrat der DB AG Herrn Martin Seiler für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 als Mitglied des Vorstands der DB AG und Arbeitsdirektor wiederbestellt. Herr Seiler wird weiterhin das Vorstandsressort Personal und Recht verantworten.

In seiner Sitzung am 6. Mai 2025 hat der Aufsichtsrat der DB AG die vorzeitige Beendigung der Bestellung von Herrn Dr. Levin Holle durch Niederlegung des Mandats mit Wirkung zum Ablauf des gleichen Tages zur Kenntnis genommen. Herr Dr. Holle hat seine Vorstandstätigkeit auf eigenen Wunsch hin beendet, um eine leitende Funktion im Bundeskanzleramt übernehmen zu können. In seiner Sitzung am 30. Oktober 2025 hat der Aufsichtsrat die Bestellung von Frau Karin Dohm zum Mitglied des Vorstands der DB AG mit Wirkung zum 1. Dezember 2025 beschlossen und ihr das Vorstandsressort Finanzen übertragen.

Lesen Sie mehr

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die DB AG mit Vorstand und Aufsichtsrat einer zweistufigen Führungs- und Überwachungsstruktur. Diese beiden Gremien sind sowohl hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener gemeinschaftlicher Verantwortung. Der Aufsichtsrat überwacht die Vorstandstätigkeit und ist für die Bestellung und Abberufung des Vorstands zuständig.

Im Interesse einer bestmöglichen Unternehmensleitung legen wir großen Wert darauf, dass Vorstand und Aufsichtsrat in einem kontinuierlichen Dialog miteinander stehen und zum Wohl des Unternehmens vertrauensvoll und effizient zusammenarbeiten. Der Vorstand nimmt, soweit dies vom Aufsichtsrat als erforderlich angesehen wird, an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen, insbesondere der Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage und des Risikomanagements sowie des internen Kontrollsystems.

Eine Übersicht über die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der DB AG einschließlich der von ihnen wahrgenomme­nen Mandate ist im Konzern-Anhang enthalten.

Lesen Sie mehr

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt die Vergütungssystematik und stellt die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vor­stands und des Aufsichtsrats dar.

Das Vergütungssystem des Vorstands

Das Vergütungssystem für den Vorstand der DB AG zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen angemessen zu vergüten.

Die Angemessenheit der Vergütung wird regelmäßig in einem Vergütungsvergleich überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung wird die Höhe der Vorstandsvergütung sowohl im Vergleich zum externen Markt (horizontale Angemes­senheit) als auch zu den sonstigen Vergütungen im Unternehmen (vertikale Angemessenheit) gewürdigt. Sollte sich hieraus die Notwendigkeit einer Veränderung des Vergütungssystems oder der Vergütungshöhe ergeben, legt der Personalausschuss des Aufsichtsrats, in dem die involvierten Stake- und Shareholder durch die dort vertretenen Anteilseigner- und Arbeitnehmendenvertreter:innen paritätisch vertre­ten sind, dem Aufsichtsrat entsprechende Vorschläge zur Beschlussfassung vor. Eine Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung erfolgte zuletzt 2023. Die Ergebnisse der Überprüfung wurden im Rahmen einer Neufassung der Methodik der Vorstandsvergütung, die ab 2024 Wirkung entfaltete, berücksichtigt.

Lesen Sie mehr zu den Vergütungsbestandteilen

Vergütung für das Geschäftsjahr 2025: Vorstand DB AG

Die Tantieme (STI) für das abgelaufene Geschäftsjahr wird mit dem Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet, fällig.

Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) untersagt für die Organe der DB AG die Auszahlung variabler Vergütungselemente für den Entlastungszeit-raum (das Jahr 2023). Demgemäß sind die Ergebnisse der Tranche 2022 des LTI, die Ende 2025 abgelaufen ist, um das Teilergebnis für das Geschäftsjahr 2023 gemindert.

Für ihre Tätigkeit 2025 erhalten die Mitglieder des Vorstands der DB AG bzw. der Vorstandsvorsitzende der DB InfraGO AG folgende Vergütung:

Gesamt­bezüge des 
Vorstands / in Tsd. €
Feste
Vergü-tung
Bezüge im Zusammen-
hang mit der vorzeitigen
Beendigung der Tätigkeit
Variable VergütungSons-tiges 3)Ins-gesamt 
kurz-fristig 1)langfristig
(Auszahlung LTI 2022 –2025) 2) 
Am 31.12.2025 amtierende Vorstands­mitglieder der DB AG      
Evelyn Palla8872324811.168
Karin Dohm58180,276
Bernhard Osburg88265119
Dr. Michael Peterson778924820938
Martin Seiler85522713571.224
Harmen van Zijderveld117352153
Insgesamt     3.678
2025 ausge­schiedene Vorstands­mitglieder der DB AG      
Dr. Richard Lutz1.4203.47134322895.471
Dr. Daniela Gerd tom Markotten8552.86620096184.035
Dr. Levin Holle29877968479
Berthold Huber7832.614161145143.718
Dr. Sigrid Nikutta8552.38024196153.587
Insgesamt     17.290
Nachrichtlich      
Am 31.12.2025 amtierender Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO AG (weder amtierendes noch ausgeschiedenes Vorstandsmitglied der DB AG)      
Dr. Philipp Nagl52445357611

Einzelwerte sind gerundet und addieren sich deshalb ggf. nicht auf.
1) Vorbehaltlich des Aufsichtsratsbeschlusses.
2) Vorbehaltlich des Aufsichtsratsbeschlusses. Gem. StromPBG ohne Anteil für 2023.
3) Geldwerte Vorteile aus Fahrvergünstigungen und aus der Benutzung von
Dienstwagen sowie Zuschüsse zu Versicherungen und Mieten.

Kein Mitglied des Vorstands der DB AG hat 2025 Leis­tungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied er­halten.

Kurz und kompakt: Unsere Quick Reads

Nachhaltigkeitsindizes

Bericht filtern nach: