Entwicklung der Geschäftsfelder

Rahmenbedingungen

Trassenpreise für 2023 genehmigt

Mit Beschluss vom 28. Februar 2022 hat die BNetzA die Entgelte für das Trassenpreissystem (TPS) 2023 genehmigt. Die Trassenentgelte werden für den Schienenpersonenfernver­­­kehr (SPFV) um 4,0%, für den Schienengüterverkehr (SGV) um 2,3% und für den SPNV um 1,8% steigen. Die höheren Dynamisierungsraten im SPFV und SGV ergeben sich daraus, dass nach einer Änderung des § 13 AEG entfallene sonstige betriebliche Erträge aus Infrastrukturanschlussverträgen i. H. v. rund 18 Mio. € in das TPS eingepreist wurden. Der Entgeltgeneh­mi­gungsantrag für die Trassenentgelte der Netzfahrplanperiode 2023/2024 wurde Anfang Oktober 2022 durch die DB Netz AG gestellt. Der Bescheid der BNetzA hierzu steht noch aus.

Ausgangsniveau und Obergrenze Gesamtkosten festgelegt

Mit Beschluss vom 15. August 2022 wurde das Ausgangsniveau der Gesamtkosten für die DB Netz AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH auf insgesamt 6.421 Mio. € festgelegt (6.285 Mio. € endgültig und 136 Mio. € vorläufig). Am 24. Oktober 2022 hat die BNetzA ein Verfahren zur endgültigen Festlegung der vorläufig festgelegten Kosten eröffnet. Eine Entscheidung ist in diesem Verfahren noch nicht erfolgt.

Schlichtungsverfahren Tunnel Rastatt

Nach der Havarie in der Oströhre des Tunnels Rastatt laufen seit 2018 vorbereitende Arbeiten zur Sanierung des Tunnels. Seit 2017 läuft außerdem auch das zwischen dem DB-Konzern und der Arbeitsgemeinschaft Tunnel Rastatt vereinbarte Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren zur Klärung der Ursachen und der damit verbundenen Verantwortlichkeit. Das Verfahren ist auf der Basis eines Zwischenberichts des technischen Schlichtungsgutachters zu den Ursachen der Havarie und einem Vorschlag des juristischen Gutachters zur Verantwortungsverteilung vorläufig für Vergleichsverhandlungen der Parteien ruhend gestellt worden. Die Parteien streben eine Gesamteinigung im Frühjahr 2023 an. Der Weiterbau wurde vom Schlichtungsverfahren entkoppelt. Die Rheintalbahn ist temporär umverlegt, um die havarierte Oströhre sanieren zu können. Mit den von der Streckensperrung infolge der Havarie betroffenen EVU wurden (in Abstimmung mit der ARGE und ihren Versicherungen) erste Vergleiche geschlossen. Die ARGE und ihre Versicherungen tragen die mit den EVU vereinbarten Vergleichszahlungen zunächst in Höhe des Vorschlags des juristischen Gutachters.

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