Rahmenbedingungen
Genehmigungsverfahren der Stationsentgelte 2023
Am 21. September 2022 erfolgte, nach geänderter Rechtslage (ERegG-Novelle), die Entgeltgenehmigung für die Stationspreise 2023 durch Beschluss der BNetzA. Die Behörde genehmigte die Stationspreise 2023 mit wenigen Kürzungen. Gesamthaft wurden durchschnittliche Preissteigerungen i. H. v. 2,34% (SPNV) und 4,54% (SPFV) genehmigt.
Bahnhofsprogramm
Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Konjunktur- und Handwerker:innenprogramm 2020 und 2021 wurde 2022 ein Bahnhofsprogramm konzipiert, das derzeit bezüglich der Realisierung mit den relevanten Partnern besprochen wird. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wird deutlich, dass die Kund:innenzufriedenheit am deutlichsten durch ganzheitliche Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen gesteigert werden kann. Dies schließt die eigentliche Verkehrsinfrastruktur, das Empfangsgebäude sowie auch die Anschlussmobilität am Vorplatz ein. Die Maßnahmen sind auch erforderlich, um den hohen Sanierungsrückstand zu reduzieren.